Hanse-Himarwa tritt nach Verurteilung zurück
Windhoek (ms) – Nachdem Erziehungsministerin Katrina Hanse-Himarwa am Montag wegen Korruption verurteilt wurde, hat sie gestern ihren Rücktritt erklärt.
Zur Begründung führt sie in einer Pressemitteilung an, sie sei sich der Tragweite ihres Schuldspruchs bewusst und darüber im Klaren, dass dieser ihre Freunde, Bekannten und Kollegen „schwer enttäuscht“ habe. Gleichzeitig hebt sie hervor, sie werde ihre juristischen Möglichkeiten voll ausschöpfen – ein Hinweis darauf, dass sie gegen ihre Verurteilung vermutlich in Berufung gehen wird.
Darüber hinaus betont sie, das Erziehungsministerium habe seit ihrer Amtsübernahme im März 2015 beachtliche Fortschritte gemacht, was auch dem unermüdlichen Einsatz ihrer ehemaligen Kollegen zu verdanken sei. Ferner macht sie darauf aufmerksam, dass die vergangenen Monate eine „besonders schwierige und emotionale Zeit“ für sie und ihre Familie gewesen seien, während der sie „schweren Anfeindungen, haltlosen Vorwürfen und Beleidigungen“ ausgesetzt gewesen sei. Demnach bittet sie darum, dass ihre Privatsphäre nach der Kündigung respektiert und ihr die Ruhe gegönnt werde, „zu reflektieren und auf künftige Aufgaben zu besinnen“.
In einer Reaktion aus dem Staatshaus heißt es, Präsident Hage Geingob habe den Rücktritt angenommen. Zwischen den Zeilen lässt die Mitteilung erkennen, dass Hanse-Himarwa der Amtsverzicht nahegelegt wurde. „Angesichts der Tatsache, dass sich der Präsident der Transparenz und dem Kampf gegen Korruption verpflichtet fühlt, hätte er nach dem Schuldspruch keine andere Wahl gehabt, als Hanse-Himarwa ihres Amtes als Ministerin zu entheben“, heißt es in der Mitteilung. Ferner wird darin betont, Geingob danke Hanse-Himarwa dafür, dass sie sich nach der Verurteilung ihrer Verantwortung bewusst gewesen und durch ihren Rücktritt das Prinzip der Rechtstaatlichkeit respektiert habe.
Die Verurteilung ergibt sich daraus, dass Hanse-Himarwa im Jahre 2014 ihr damaliges Amt als Gouverneurin der Hardap-Region dafür missbraucht hat, zwei Anspruchsberechtigte von einer Liste mit Nutznießern eines Wohnungsbauprogramms in Mariental zu streichen und durch die Namen von zwei Verwandten zu ersetzen (AZ berichtete).
Zur Begründung führt sie in einer Pressemitteilung an, sie sei sich der Tragweite ihres Schuldspruchs bewusst und darüber im Klaren, dass dieser ihre Freunde, Bekannten und Kollegen „schwer enttäuscht“ habe. Gleichzeitig hebt sie hervor, sie werde ihre juristischen Möglichkeiten voll ausschöpfen – ein Hinweis darauf, dass sie gegen ihre Verurteilung vermutlich in Berufung gehen wird.
Darüber hinaus betont sie, das Erziehungsministerium habe seit ihrer Amtsübernahme im März 2015 beachtliche Fortschritte gemacht, was auch dem unermüdlichen Einsatz ihrer ehemaligen Kollegen zu verdanken sei. Ferner macht sie darauf aufmerksam, dass die vergangenen Monate eine „besonders schwierige und emotionale Zeit“ für sie und ihre Familie gewesen seien, während der sie „schweren Anfeindungen, haltlosen Vorwürfen und Beleidigungen“ ausgesetzt gewesen sei. Demnach bittet sie darum, dass ihre Privatsphäre nach der Kündigung respektiert und ihr die Ruhe gegönnt werde, „zu reflektieren und auf künftige Aufgaben zu besinnen“.
In einer Reaktion aus dem Staatshaus heißt es, Präsident Hage Geingob habe den Rücktritt angenommen. Zwischen den Zeilen lässt die Mitteilung erkennen, dass Hanse-Himarwa der Amtsverzicht nahegelegt wurde. „Angesichts der Tatsache, dass sich der Präsident der Transparenz und dem Kampf gegen Korruption verpflichtet fühlt, hätte er nach dem Schuldspruch keine andere Wahl gehabt, als Hanse-Himarwa ihres Amtes als Ministerin zu entheben“, heißt es in der Mitteilung. Ferner wird darin betont, Geingob danke Hanse-Himarwa dafür, dass sie sich nach der Verurteilung ihrer Verantwortung bewusst gewesen und durch ihren Rücktritt das Prinzip der Rechtstaatlichkeit respektiert habe.
Die Verurteilung ergibt sich daraus, dass Hanse-Himarwa im Jahre 2014 ihr damaliges Amt als Gouverneurin der Hardap-Region dafür missbraucht hat, zwei Anspruchsberechtigte von einer Liste mit Nutznießern eines Wohnungsbauprogramms in Mariental zu streichen und durch die Namen von zwei Verwandten zu ersetzen (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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