Harry Simon gewinnt drei Monate Zeit
Windhoek - In dem Berufungsprozess sollten die Anträge von Staatsanwaltschaft und Simon verhandelt werden. Beide Parteien hatten die Entscheidung des Regionalgerichts Walvis Bay von August 2005 angefochten, nach der der Boxer der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und zu vier Jahren Haft, davon zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, verurteilt wurde. Aus angeblich finanziellen Gründen musste Simon den Rechtsvertreter wechseln und wird nun von Anwalt Sisa Namandje vertreten.
Dieser stellte am Freitag im Obergericht einen Antrag auf Vertagung der Verhandlung um mindestens zwei Monate. Dies begründete er damit, dass sein Klient finanziell nicht in der Lage sei, seinen vorherigen Anwalt zu bezahlen. Auch er, Namandje, müsse zunächst warten, ob er sein Honorar erhalte. Mit Empörung reagierte Eileen Rakow als Rechtsvertreterin des Staates auf diese Argumentation und sprach sich ausdrücklich gegen eine erneute Vertagung aus.
Auch Richter Collin Parker, sowie der stellvertretende Richter John Manyarara, stellten deutlich in Frage, ob Simons Anwalt nun im Interesse seines Klienten spreche, weil er als Anwalt nur einen Tag vor der Gerichtsverhandlung beauftragt wurde und entsprechend keine Zeit hatte, sich in den Fall einzuarbeiten, oder ob es ihm vielmehr um die Zahlung seines Honorars gehe. Letzteres nämlich, so Namandje, würde wohl zunächst von Simons Eltern gezahlt, aber auch die weiterhin ausstehenden Anwaltsrechnungen müssten beglichen werden.
Hierfür würden sich die Eltern des ehemaligen Box-Weltmeisters im Mittelgewicht einsetzen, bräuchten aber Zeit, um die jetzt schon ausstehende Summe in Höhe von 123 000 Namibia-Dollar aufzubringen. Zwar habe Simon einen Teil davon geliehen und an seinen damaligen Anwalt gezahlt, habe aber keinen Nachweis, was mit diesem Geld geschehen sei.
Richter Parker und sein Stellvertreter machten deutlich, dass die anwaltliche Argumentation etwas undurchsichtig klingt und fragten Namandje, ob er denn, wenn er eine zweimonatige Vertagung der Verhandlung erreiche, auch garantiert wieder Simon vertreten werde. Denn sonst entstünde immer wieder dieselbe Situation, in der das Gericht nicht in der Lage sei, die Berufungsverhandlung mit einem Urteil abzuschließen.
Dementsprechend lautete der Richterspruch, dass Harry Simon persönlich dafür Sorge zu tragen hat, dass bis zum 31. Mai 2007 ein erneuter Gerichtstermin zustande kommt - und zwar unabhängig davon, von welchem Anwalt er sich vertreten lässt. Simon war im November 2002 am Abzweig Langstrand zwischen Swakopmund und Walvis Bay mit überhöhter Geschwindigkeit und auf der falschen Fahrspur frontal in ein Auto mit belgischen Touristen gerast, zwei Erwachsene und ein Baby kamen dabei ums Leben.
Knapp drei Jahre später wurde der Boxer verurteilt, seine Verteidiger haben danach Berufung eingelegt - ebenso die Staatsanwaltschaft, die das Urteil als "viel zu milde" ansah. Nach Zahlung einer Kaution in Höhe von N$ 10 000 blieb Simon auf freiem Fuß und musste auch seinen Führerschein nicht abgeben.
Dieser stellte am Freitag im Obergericht einen Antrag auf Vertagung der Verhandlung um mindestens zwei Monate. Dies begründete er damit, dass sein Klient finanziell nicht in der Lage sei, seinen vorherigen Anwalt zu bezahlen. Auch er, Namandje, müsse zunächst warten, ob er sein Honorar erhalte. Mit Empörung reagierte Eileen Rakow als Rechtsvertreterin des Staates auf diese Argumentation und sprach sich ausdrücklich gegen eine erneute Vertagung aus.
Auch Richter Collin Parker, sowie der stellvertretende Richter John Manyarara, stellten deutlich in Frage, ob Simons Anwalt nun im Interesse seines Klienten spreche, weil er als Anwalt nur einen Tag vor der Gerichtsverhandlung beauftragt wurde und entsprechend keine Zeit hatte, sich in den Fall einzuarbeiten, oder ob es ihm vielmehr um die Zahlung seines Honorars gehe. Letzteres nämlich, so Namandje, würde wohl zunächst von Simons Eltern gezahlt, aber auch die weiterhin ausstehenden Anwaltsrechnungen müssten beglichen werden.
Hierfür würden sich die Eltern des ehemaligen Box-Weltmeisters im Mittelgewicht einsetzen, bräuchten aber Zeit, um die jetzt schon ausstehende Summe in Höhe von 123 000 Namibia-Dollar aufzubringen. Zwar habe Simon einen Teil davon geliehen und an seinen damaligen Anwalt gezahlt, habe aber keinen Nachweis, was mit diesem Geld geschehen sei.
Richter Parker und sein Stellvertreter machten deutlich, dass die anwaltliche Argumentation etwas undurchsichtig klingt und fragten Namandje, ob er denn, wenn er eine zweimonatige Vertagung der Verhandlung erreiche, auch garantiert wieder Simon vertreten werde. Denn sonst entstünde immer wieder dieselbe Situation, in der das Gericht nicht in der Lage sei, die Berufungsverhandlung mit einem Urteil abzuschließen.
Dementsprechend lautete der Richterspruch, dass Harry Simon persönlich dafür Sorge zu tragen hat, dass bis zum 31. Mai 2007 ein erneuter Gerichtstermin zustande kommt - und zwar unabhängig davon, von welchem Anwalt er sich vertreten lässt. Simon war im November 2002 am Abzweig Langstrand zwischen Swakopmund und Walvis Bay mit überhöhter Geschwindigkeit und auf der falschen Fahrspur frontal in ein Auto mit belgischen Touristen gerast, zwei Erwachsene und ein Baby kamen dabei ums Leben.
Knapp drei Jahre später wurde der Boxer verurteilt, seine Verteidiger haben danach Berufung eingelegt - ebenso die Staatsanwaltschaft, die das Urteil als "viel zu milde" ansah. Nach Zahlung einer Kaution in Höhe von N$ 10 000 blieb Simon auf freiem Fuß und musste auch seinen Führerschein nicht abgeben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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