Hartmann-Mordfall vertagt
Windhoek/Swakopmund (ste/NMH) - Am Montagmorgen ist der, des Mordes an Manfred Hartmann beschuldigte Unaro Mbemukenga, erneut der Haftrichterin Conchita Olivier im Swakopmunder Magistratsgericht vorgeführt worden.
Der 25-jährige Mbemukenga hatte bei einer vorigen Vorführung seine Schuld gestanden. Demnach hatte er den 78-jährigen Hartmann am 18. August 2017 in Swakopmund erschlagen. Mbemukenga hatte Hartmann bei der Gartenarbeit geholfen und muss den Pensionär im Laufe des Morgens überfallen haben. Dabei soll er Hartmann mit einem Riemen an einem Stuhl festgebunden haben, bevor er den Wehrlosen mit einem Backstein gegen den Kopf schlug. Laut eigener Angabe wusste Mbemukenga nicht, was in dem Moment in ihn fuhr, aber habe er Hartmann bewusst töten wollen.
Der flüchtende Mbemukenga war bei seiner Festnahme in Outjo am 21. August verletzt worden und wurde dann kurz darauf der Haftrichterin vorgeführt. Staatsanwalt Paulus Shilongo hatte während der ersten Vorführung aufgrund der Brutalität des Verbrechens gegen die Gewährung einer Kaution plädiert und die Magistratsrichterin gab ihm darin Recht. Am Montag erklärte Shilongo im Gericht, dass die Polizei noch nicht ihre Untersuchungen abgeschlossen habe, denn Hartmann sei mehrmals am Kopf getroffen worden. Entgegen dieser Tatsache habe der Angeklagte aber bisher lediglich zugegeben, den Ermordeten einmal am Kopf getroffen zu haben.
Olivier entschied vorgestern, dass das erste Geständnis als Grundsatz für den weiteren Verlauf des Gerichtsfalles im Februar ausreicht. Bis dahin bleibt Mbemukenga in Haft.
Der 25-jährige Mbemukenga hatte bei einer vorigen Vorführung seine Schuld gestanden. Demnach hatte er den 78-jährigen Hartmann am 18. August 2017 in Swakopmund erschlagen. Mbemukenga hatte Hartmann bei der Gartenarbeit geholfen und muss den Pensionär im Laufe des Morgens überfallen haben. Dabei soll er Hartmann mit einem Riemen an einem Stuhl festgebunden haben, bevor er den Wehrlosen mit einem Backstein gegen den Kopf schlug. Laut eigener Angabe wusste Mbemukenga nicht, was in dem Moment in ihn fuhr, aber habe er Hartmann bewusst töten wollen.
Der flüchtende Mbemukenga war bei seiner Festnahme in Outjo am 21. August verletzt worden und wurde dann kurz darauf der Haftrichterin vorgeführt. Staatsanwalt Paulus Shilongo hatte während der ersten Vorführung aufgrund der Brutalität des Verbrechens gegen die Gewährung einer Kaution plädiert und die Magistratsrichterin gab ihm darin Recht. Am Montag erklärte Shilongo im Gericht, dass die Polizei noch nicht ihre Untersuchungen abgeschlossen habe, denn Hartmann sei mehrmals am Kopf getroffen worden. Entgegen dieser Tatsache habe der Angeklagte aber bisher lediglich zugegeben, den Ermordeten einmal am Kopf getroffen zu haben.
Olivier entschied vorgestern, dass das erste Geständnis als Grundsatz für den weiteren Verlauf des Gerichtsfalles im Februar ausreicht. Bis dahin bleibt Mbemukenga in Haft.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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