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Heckmair-Fall Vertagt
Heckmair-Fall Vertagt

Heckmair-Fall Vertagt

Verteidigung legt Einspruch ein - Es kommt zum „Trial-within-a-Trial“
Stefan Noechel
Von Stefan Noechel, Windhoek

Die Zeugenaussagen der beiden Veteran-Ermittler der namibischen Polizei (Nampol), Joseph Ndokosho und Frans Kantema, vom vergangenen Dienstag bis Freitag im Obergericht in Windhoek waren auch die letzten im Heckmair-Mordprozess für das Jahr 2021 (AZ Berichtete). Als Staatszeugen wurden beide Polizeibeamten im Laufe der Woche ausführlich von der Verteidigung ins Kreuzverhör genommen. Die beiden Amerikaner, Marcus Thomas und Kevan Townsend, hatten ihre Rechtsanwälte Lilian Mbaeva und Mbanga Siyomuinji beauftragt, die namibischen Polizeibeamten des Dilettantismus zu beschuldigen und dies zu beweisen. Die vier Verhandlungstage wurden von Richter Christie Liebenberg, auf Anfrage der Verteidigung, zu einem „Trial-within-a-Trial“ erklärt, da die Verteidigung Wiederspruch gegen das Vorgehen der namibischen Polizei einlegt hatte.

Ein „Trial-within-a-Trial“ wird gemeinhin als „Prozess im Prozess“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Anhörung, bei der ein Gericht nach Anhörung von Zeugen über Sach- und Rechtsfragen eine Entscheidung treffen soll. Die Vorverhandlung soll es dem Richter zu ermöglichen, auf Grundlage der Zeugenaussagen diverse Rechtsfragen zu entscheiden. Sie soll den Angeklagten ein Recht auf einen fairen Prozess ermöglichen.

So wurden die schriftlichen Aussagen der beiden Polizisten mit den mündlichen Geständnissen im Gericht auf die kleinsten Diskrepanzen und Widersprüchlichkeiten analysiert.

Einer der Hauptpunkte war das Versäumnis der Polizei, einen Durchsuchungsbefehls am Tag der Festnahme vorgelegt zu haben. Zweitens: Ohne einen Durchsuchungsbefehl hätte die Polizei die beiden Verdächtigen um Erlaubnis bitten müssen, das Zimmer zu durchsuchen. (Artikel 22 des namibischen Strafrechts)

Kantema als Chef der damaligen Mission ließ verlauten, dass er wegen der Dringlichkeit - die beiden ausländischen Verdächtigen könnten fliehen oder Beweise vernichten, bzw. waren sie höchstwahrscheinlich bewaffnet und mobil, da sie ein Auto gemietet hatten - auf einen Durchsuchungsbefehl verzichtet hatte. Obendrein war es schon zu spät am Abend, um einen solchen Befehl noch rechtzeitig zu bekommen. Auch war das Zimmer im „African Sky Guesthouse“ die einzige Adresse, die den Ermittlern bekannt war. Ndokosho sagte aus, dass die Polizisten die beiden Amerikaner um Erlaubnis gebeten hatten das Zimmer zu durchsuchen, und dass einer der Beiden diese Zustimmung erteilt hatte.

Die Verteidigung im Auftrag von Townsend sagte, dass die beiden (Amerikaner) den Eindruck gehabt hätten, ausgeraubt zu werden, da die Polizisten sich nicht zu erkennen gegeben hatten, in Zivil gekleidet und bewaffnet gewesen waren. Sie sollen versucht haben, mit Gewalt in das Zimmer einzudringen und sie mit Waffen bedroht und körperlich angegriffen hatten.

Ndokosho und Kantema widerlegten dies und beide sagten aus, dass obwohl alle Polizisten, die an dem Einsatz teilnahmen, in Zivilkleidung waren, sich wiederholt als mit ihren Ausweisen Polizisten identifiziert hätten. Einer der Verdächtigen war nämlich an das Zimmerfenster getreten, um nachzusehen, wer draußen vor der Tür war. Als die Zimmertür nach geraumer Zeit von innen geöffnet wurde, waren die Polizisten in das Zimmer gestürmt. Es folgte ein Handgerangel mit Thomas, der bezwungen und in Handschellen gelegt wurde. Daraufhin fand die von der Verteidigung angezweifelte Zimmerdurchsuchung statt.

Richter Liebenberg vertagte den Prozess auf den 31. Januar 2022.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-20

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