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Heckmair-Prozess nimmt wichtige Hürde
Heckmair-Prozess nimmt wichtige Hürde

Heckmair-Prozess nimmt wichtige Hürde

Angeklagter verhandlungsfähig – Beweisaufnahme beginnt in sechs Monaten
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Ein entsprechendes Urteil von Richter Christie Liebenberg beendet ein langes Tauziehen zwischen Anklage und Verteidigung, das am 3. November 2014 seinen Anfang nahm. Damals war der Beschuldigte Marcus Thomas bei einem gescheiterten Fluchtversuch im Windhoeker Zentralgefängnis zunächst gestürzt und hatte sich anschließend an dem Stacheldraht eines Sicherheitszauns verfangen, an dem er längere Zeit kopfüber hängenblieb.

Bei seinem nächsten Prozesstermin wollte er sich entgegen seiner ursprünglichen Klageerwiderung unerwartet schuldig bekennen, was sein inzwischen entpflichteter Anwalt Werner van Rensburg dahingehend interpretierte, sein Mandant habe bei dem Fluchtversuch einen Gehirnschaden erlitten und sei seither nicht zurechnungsfähig.

In einem anschließend in Auftrag gegebenen Gutachten attestierte die Psychiaterin Dr. Ndahambelela Mthoko dem Beschuldigte eine „neurokognitive Störung“ die sich unter anderem in Gedächtnislücken, Sehstörungen, Sprachproblemen, Angstzustände und Konzentrationsschwächen äußere.

Weil Mthoko jedoch nicht kategorisch ausschließen wollte, dass Thomas die Symptome nur vorgetäuscht hat, wurde ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben, an dem der Neuropsychologen Willem Annandale, der Psychologe Tuviah Zabow und des Psychiater Reinhardt Sieberhagen beteiligt waren. Obwohl diese übereinstimmend zu dem Ergebnis kamen, dass Thomas simuliert habe wurde ihre Diagnose von Verteidiger James Diedericks hinterfragt, weshalb die Experten ihren Befund vor Gericht begründen mussten.

Nach Auswertung ihrer dabei gemachten Ausführungen kam Liebenberg zu dem Ergebnis, dass Thomas nicht unter einem Mentaldefekt leidet und voll verhandlungsfähig ist. Ferner hatte er keinen Zweifel daran, dass er auch am 11. Januar 2011 im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und damit schuldfähig war, als er und sein mutmaßlicher Komplize Kevin Townsend den 25-jährigen Heckmair in Windhoek erschossen haben soll.

Dabei folgte er der Darstellung der Experten, wonach es diverse Hinweise dafür gebe, dass Thomas bei den an ihm angewendeten Tests bewusst versagt habe und absichtlich unter seinen intellektuellen Möglichkeiten geblieben sei.

Nach dem Befund des Richters ist nun endlich der Weg für den Beginn des Hauptverfahrens frei, das in Rücksprache zwischen Staatsanwältin Antonia Verhoef und den Verteidigern Diedericks und Mbanga Siyomuinji am 24. April kommenden Jahres beginnen und in fünf, zeitlich auf zwischen vier und zehn Tage befristeten Etappen bis zum 20. Oktober geführt werden soll.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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