Heckmair-Prozess stagniert weiter
Angeklagte Amerikaner verschleppen Beweisaufnahme mit neuen Anträgen
Windhoek (ms) – Die seit über sechs Jahren verzögerte Beweisaufnahme gegen die mutmaßlichen Mörder des Gastronomen André Heckmair wird frühestens am 28. Oktober beginnen, weil die beiden amerikanischen Angeklagten ihr Verfahren weiterhin durch eine Flut an Anträgen verschleppen.
Die am 11. November 2014 begonnene und seither ausgesetzte Beweisführung, konnte auch gestern nicht fortgesetzt werden, weil der Angeklagte Marcus Thomas weiterhin die Selbstablehnung des Vorsitzenden Richters Christie Liebenberg verfolgt, den er für voreingenommen hält. Anlass eines entsprechenden Befangenheitsantrags war die Tatsache, dass Liebenberg sich zuvor geweigert hatte, Thomas durch eine erneute Aussetzung des Verhandlung mehr Zeit zu bieten, einen neuen Anwalt zu engagieren.
Nachdem Thomas bereits sechs Mal den Anwalt gewechselt hatte, teilte das Direktorat für Rechtsbeistand schriftlich, es werde ihm keinen weiteren Pflichtverteidiger bereitstellen. Dies hatte das Direktorat damit begründet, Thomas habe seinen bisherigen Anwälten „unerfüllbare Anweisungen“ gegeben und sie entweder selbst entpflichtet oder durch seine Renitenz genötigt, ihr Mandat niederzulegen.
Weil Liebenberg auf Grundlage dieses Schreibens verfügt hatte, dass Thomas seinen Prozess notfalls ohne Rechtsbeistand bestreiten müsse, weil er seine Situation „selbst verschuldet“ habe, hatte Thomas einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Nachdem jener diesen Antrag gestern verworfen hatte, kündigte Thomas über seinen neuen Anwalt Titus Mbaeva an, gegen diesen Befund eine Berufungserlaubnis beantragen zu wollen.
Dieser Antrag auf Revisionsgenehmigung soll am Freitag verhandelt werden, womit eine weitere Woche verstreicht, die zur Fortsetzung der Beweisführung reserviert war. Ob sich der nächste, bereits festgelegte Termin am 28. Oktober halten lässt ist ebenfalls fraglich, weil auch Verteidiger Mbanga Siyomuinji einen möglichen Antrag in Aussicht stellte. So kündigte er gestern an, er werde im Namen des Mitangeklagten Kevan Townsend eventuell eine Aufspaltung des Verfahrens anstreben und dabei versuchen, dessen Verfahren von dem seines mutmaßlichen Komplizen Thomas zu trennen.
Staatsanwältin Antonia Verhoef nahm diese Ankündigung sichtlich frustriert zu Kenntnis. „Meine Zeugen werden müde und haben genug“, sagte sie mit Hinweis auf die ständigen Verzögerungen und ergänzte: „Einige Zeugen müssen zum Teil über weite Strecken aus dem In- und Ausland anreisen und ich kann ihnen nicht ständig kurzfristig absagen, weil die Verteidigung unangekündigte Anträge stellt“.
Die am 11. November 2014 begonnene und seither ausgesetzte Beweisführung, konnte auch gestern nicht fortgesetzt werden, weil der Angeklagte Marcus Thomas weiterhin die Selbstablehnung des Vorsitzenden Richters Christie Liebenberg verfolgt, den er für voreingenommen hält. Anlass eines entsprechenden Befangenheitsantrags war die Tatsache, dass Liebenberg sich zuvor geweigert hatte, Thomas durch eine erneute Aussetzung des Verhandlung mehr Zeit zu bieten, einen neuen Anwalt zu engagieren.
Nachdem Thomas bereits sechs Mal den Anwalt gewechselt hatte, teilte das Direktorat für Rechtsbeistand schriftlich, es werde ihm keinen weiteren Pflichtverteidiger bereitstellen. Dies hatte das Direktorat damit begründet, Thomas habe seinen bisherigen Anwälten „unerfüllbare Anweisungen“ gegeben und sie entweder selbst entpflichtet oder durch seine Renitenz genötigt, ihr Mandat niederzulegen.
Weil Liebenberg auf Grundlage dieses Schreibens verfügt hatte, dass Thomas seinen Prozess notfalls ohne Rechtsbeistand bestreiten müsse, weil er seine Situation „selbst verschuldet“ habe, hatte Thomas einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Nachdem jener diesen Antrag gestern verworfen hatte, kündigte Thomas über seinen neuen Anwalt Titus Mbaeva an, gegen diesen Befund eine Berufungserlaubnis beantragen zu wollen.
Dieser Antrag auf Revisionsgenehmigung soll am Freitag verhandelt werden, womit eine weitere Woche verstreicht, die zur Fortsetzung der Beweisführung reserviert war. Ob sich der nächste, bereits festgelegte Termin am 28. Oktober halten lässt ist ebenfalls fraglich, weil auch Verteidiger Mbanga Siyomuinji einen möglichen Antrag in Aussicht stellte. So kündigte er gestern an, er werde im Namen des Mitangeklagten Kevan Townsend eventuell eine Aufspaltung des Verfahrens anstreben und dabei versuchen, dessen Verfahren von dem seines mutmaßlichen Komplizen Thomas zu trennen.
Staatsanwältin Antonia Verhoef nahm diese Ankündigung sichtlich frustriert zu Kenntnis. „Meine Zeugen werden müde und haben genug“, sagte sie mit Hinweis auf die ständigen Verzögerungen und ergänzte: „Einige Zeugen müssen zum Teil über weite Strecken aus dem In- und Ausland anreisen und ich kann ihnen nicht ständig kurzfristig absagen, weil die Verteidigung unangekündigte Anträge stellt“.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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