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Hereroaufstand 1904 - und kein Ende
Hereroaufstand 1904 - und kein Ende

Hereroaufstand 1904 - und kein Ende

Zwischen der namibischen und der deutschen Regierung ist ein Abkommen

unterschrieben worden. Von den Beauftragten wurde sechs Jahre verhandelt. Es sollte endlich

einen Schlussstrich unter die koloniale Vergangenheit des deutschen Kaiserreichs gesetzt

werden. Damit sollte der Herero-Nama Aufstand von 1904 bis 1908 auch ein

versöhnliches Ende bekommen.

Schon die Länge der Unterhandlungen ist ein Beweis wie schwierig diese Einigung war.

Über die Jahre stand immer ein „weißer Elefant“ im Raum. Letztendlich einigte man sich

darauf, dass Deutschland Schuld und Gräueltaten eingestehen sollte und dass der

deutsche Bundespräsident nach Namibia kommt, um in einem Staatsakt eine

Entschuldigung auszusprechen. Zudem wird Deutschland Entwicklungsprojekte der

betroffenen Ethnien mit 1,1 Milliarden Euro in den nächsten 30 Jahren unterstützen.

Der ausgehandelte Vertrag ist von den Unterhändlern paraphiert worden und wartet nun

auf die Zustimmung beider Parlamente. Nach Bekanntwerden des Vertragswerks ist es

von den Führern der betroffenen Gemeinschaft unmittelbar abgelehnt worden. Ihr

Argument ist, dass ihre Führer nicht mit am Verhandlungstisch gesessen hätten. Das

Ergebnis sei total inakzeptabel und man werde wieder wie in damaligen Zeiten mit

„Glasperlen“ abgespeist.

Das Argument der Ablehnung ist aber hauptsächlich die Höhe der Reparationszahlung.

Die Chiefs und Oppositionsparteien wünschen zudem, dass sie die Gelder erhalten und

nach ihrem Gutdünken einsetzen und auszahlen können. Sie wüssten schließlich am

besten was ihre Menschen benötigten. Die deutsche Arroganz und Bevormundung müsse

endlich ein Ende nehmen. Die Bevölkerungsgruppen sind zudem in den Glauben versetzt

worden, dass sie als Nachfahren Bargeld ausbezahlt bekämen.

Die Frage ist, warum die Verhandlung so lange dauerte und der finanzielle Betrag nicht

höher ausgefallen ist. In den vergangenen Jahren ist bereits viermal vor internationalen

Gerichten eine Klage wegen eines Genozids mit Reparation gegen Deutschland

abschlägig verhandelt worden. Mithin wird der namibischen Delegation deutlich gemacht

worden sein, dass es keine juristische Durchsetzbarkeit ihrer Forderungen gibt. Um den

Streit zu beenden und der guten Beziehungen wegen war Deutschland aber dennoch

bereit neben der laufenden Entwicklungshilfe zusätzliche Gelder - gebunden an Projekte -

für die betroffenen Volksgruppen bereit zu stellen.

Auch der Begriff Genozid wurde vorsichtig umgangen. Schon die deutsche Ministerin

Wieczorek-Zeul hatte bereits 2004 bei der Festrede zur 100-Jahresfeier der Schlacht am

Waterberg gesagt, dass man das, was seinerzeit passierte ‘heute als Genozid’ bezeichnen

würde. Da der Begriff Genozid erst 1948 von der UNO definiert wurde, kann er nicht

rückwirkend strafrechtlich verwendet werden. Ob man das Wort Genozid für das, was vor

117 Jahren geschah, benutzen kann, wird sowieso von vielen Historikern bezweifelt. Der

Bundestagspräsident Lammer verwendete den Begriff als erster deutscher

Regierungsvertreter vor 5 Jahren. Eine neue Geschichtsschreibung deutet sich aber an.

Die deutsche Kolonialzeit von 1884 bis 1919 ist inzwischen Geschichte. Der

Hereroaufstand von 1904 ist das markanteste Ereignis dieser Zeit. Historiker arbeiten sich

derzeit an den Ereignissen ab und versuchen historische Parallelen aufzuzeigen. Eine

der Thesen ist der Vergleich zu Ausschwitz. Es gibt dabei zwei Denkrichtungen der

Historiker, wie die Geschehnisse der Kolonialzeit zu beurteilen sind.

Dem kolonialen Verständnis entsprechend wurde bei der Berliner Konferenz von 1884

ganz Afrika von den europäischen Mächten einfach aufgeteilt. Deutschland erhielt die vier

Länder Togo, Kamerun, Deutsch-Ost und Deutsch-Südwest Afrika. Nach dem

internationalen Abkommen gehörten damit alle vier Gebiete zum deutschen Kaiserreich.

Das Recht des Stärkeren wurde seinerzeit angewandt, frei nach dem christlichen Spruch:

Macht Euch die Erde untertan. Die Afrikaner wurden nicht gefragt und somit blieben auch

Aufstände gegen die Unterdrückung der Fremdherrschaft nicht aus.

Im Januar 1904 brach unerwartet der Herero-Aufstand aus. 123 Männer, Frauen und

Kinder wurden in den ersten Tagen ermordet. Mit den Verfolgungsaktionen entwickelte

sich ein Buschkrieg, den die deutsche Truppe für sich entscheiden konnte. Diesen Krieg,

den zuerst die Herero und danach die Nama verloren, wird nun als Genozid bezeichnet

und Wiedergutmachung verlangt. Mit dieser Forderung werden viele Fragen aufgeworfen

und alle anderen damaligen Kolonialmächte sind genaue Beobachter wie Deutschland

sich verhält. Dieser erste Fall könnte nämlich anderen Volksgruppen als Blaupause für

Regressansprüche dienen. Die Bundesrepublik hat sich nach langen Verhandlungen im

Zeichen freundschaftlicher Verbundenheit zu Aufbauhilfen der Nachfahren der Opfer

bereit erklärt. Die namibische Regierung hat zugestimmt. Bei der ersten Debatte im

Parlament hat die regierende Partei aber klargestellt, dass für sie die Kompensation

auch unbefriedigend sei. Sie hoffen bei späteren Nachverhandlungen im Rahmen der

Partnerschaft weitere Zugeständnisse zu erreichen. Im Parlament wird derzeit erbittert

gestritten, um das Abkommen abzulehnen. Die Frage ist nun, ob die betroffenen

ethnischen Gruppen sich überzeugen lassen, dass es keine Grundlage gibt, Deutschland

zu verklagen und Forderungen zu stellen. Es bedarf aber noch viel Überzeugungskraft um

den weißen Elefant, der im Raum steht, zu vertreiben. Erst dann hätte der damalige

Herero-Nama-Aufstand tatsächlich ein versöhnliches Ende bekommen und wäre ein

abgeschlossenes Kapitel der Geschichte.

Uli Frantz

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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