Heute Entscheidung im Kautionsantrag von Koch
Windhoek - Heute wird Richter Gerhard Maritz bekannt geben, ob der vermeintliche deutsche Millionenbetrüger Hans-Jürgen Koch gegen Kaution in Freiheit gelangt oder bis zur Auslieferungsanhörung im Gefängnis auszuharren hat. Die Urteilsbegründung im Berufungsantrag am Windhoeker Obergericht wird der Richter möglicherweise erst später erklären.
"Sollte Koch gegen Kaution freikommen, wird man hinter ihm nur noch eine Staubwolke sehen", ist die Meinung von Staatsanwalt Danie Small. "Der Angeklagte glaubt, dass er in Deutschland keinen fairen Prozess haben wird und beabsichtigt daher niemals zurückgehen", so Small.
Bereits im Tsumeber Magistratsgericht offerierte die Verteidigung Kochs, die Landebahn auf der Jagdfarm La Rochelle untauglich zu machen, um so die Fluchtgefahr des Angeklagten, der dort wohnhaft war, zu verringern. "Wie kann das Gericht die Zerstörung von Besitzesgut zu Gunsten des Angeklagten anordnen, wenn dieses nicht einmal ihm gehört", wollte Richter Maritz wissen. Laut Advokat Louis Botes wurde dies bereits mit den Treuhändern vom La Rochelle Ranch Trust besprochen. Die Jagdfarm La Rochelle ist als Unternehmen registriert, dessen Aktien in der genannten Stiftung verwaltet werden. Koch ist einer der Treuhänder. "Das Gericht hat freie Hand, dem Angeklagten Bedingungen aufzuerlegen", so Botes.
Bereits Anfang November gab es am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil, das die Rückabwicklung aller Geschäfte Kochs in Deutschland verlangt. Durch das Rückfließen der Gelder und somit die Nichtigerklärung der Kreditverträge erhofft man sich, die Klageflut zu stoppen. Zwölf Gemeinden werden jedoch als Geschädigte in dieser Affäre übrigbleiben, da diese direkt auf Kochs Konto Gelder überwiesen hatten. Die Betrugssumme beläuft sich auf rund 45 Mio Euro.
"Sollte Koch gegen Kaution freikommen, wird man hinter ihm nur noch eine Staubwolke sehen", ist die Meinung von Staatsanwalt Danie Small. "Der Angeklagte glaubt, dass er in Deutschland keinen fairen Prozess haben wird und beabsichtigt daher niemals zurückgehen", so Small.
Bereits im Tsumeber Magistratsgericht offerierte die Verteidigung Kochs, die Landebahn auf der Jagdfarm La Rochelle untauglich zu machen, um so die Fluchtgefahr des Angeklagten, der dort wohnhaft war, zu verringern. "Wie kann das Gericht die Zerstörung von Besitzesgut zu Gunsten des Angeklagten anordnen, wenn dieses nicht einmal ihm gehört", wollte Richter Maritz wissen. Laut Advokat Louis Botes wurde dies bereits mit den Treuhändern vom La Rochelle Ranch Trust besprochen. Die Jagdfarm La Rochelle ist als Unternehmen registriert, dessen Aktien in der genannten Stiftung verwaltet werden. Koch ist einer der Treuhänder. "Das Gericht hat freie Hand, dem Angeklagten Bedingungen aufzuerlegen", so Botes.
Bereits Anfang November gab es am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil, das die Rückabwicklung aller Geschäfte Kochs in Deutschland verlangt. Durch das Rückfließen der Gelder und somit die Nichtigerklärung der Kreditverträge erhofft man sich, die Klageflut zu stoppen. Zwölf Gemeinden werden jedoch als Geschädigte in dieser Affäre übrigbleiben, da diese direkt auf Kochs Konto Gelder überwiesen hatten. Die Betrugssumme beläuft sich auf rund 45 Mio Euro.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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