Heyman geht Ende Juli
Windhoek - Generalstaatsanwalt Hans Heyman geht mit 31. Juli 2002 in den Ruhestand. Dies teilte gestern die Regierungsanwältin, Pendukeni Livula-Ithana, während einer Pressekonferenz in Windhoek mit. Über die Höhe der Abfindung wurde Stillschweigen gewahrt. Heyman werde jedoch nicht vollständig von der Bildfläche verschwinden.
"Heyman hat Anspruch auf gewisse Vergütungen. Er ist mit den Bedingungen zufrieden und wir auch", so die Antwort von Livula-Ithana, die sich auf Anfrage nicht zu Details der ausgehandelten Konditionen äußern wollte.
In den nächsten Tagen wird bekannt, wann die Justiz-Kommission (Judicial Service Commission, JSC) unter dem Vorsitz von Oberrichter Johan Strydom tagen und eine Empfehlung für den Nachfolger aussprechen wird. Die Entscheidung liegt dann beim Präsidenten. Das Amt soll sofort neu besetzt werden, was laut der Regierungsanwältin durch die große Zahl von Rechtsvertretern in Namibia kein Problem sei.
Bereits seit längerem spekulieren Medien über den Rücktritt Heymans, der im Dezember 2001 das Alter von 65 Jahren erreicht hat und deshalb laut Gesetz seine Position abgeben müsste. Heyman, der seit 1990 sein Amt ausübt, wurde im April 1996 der selbe Berufs- und Vergütungsstatus eines Richters des Obergerichts zuerkannt. Es fehlten ihm vom Zeitpunkt, als er 65 wurde, aber noch zweieinhalb Jahre, um diese Leistung beanspruchen zu können. Dies war auch der Grund für das Verbleiben in seinem Amt.
In den letzten Monaten rückte Heyman wegen massiver Kritik wiederholt in das Licht der Öffentlichkeit. Die Attacken gegen ihn kamen vor allem vom Präsidenten der Vereinigung Namibischer Staatsanwälte (PAN), Taswald July, der ihn als Rassist bezeichnete, und von der Namibian Law Association (NLA). Konsequenzen blieben aus.
"Heyman hat Anspruch auf gewisse Vergütungen. Er ist mit den Bedingungen zufrieden und wir auch", so die Antwort von Livula-Ithana, die sich auf Anfrage nicht zu Details der ausgehandelten Konditionen äußern wollte.
In den nächsten Tagen wird bekannt, wann die Justiz-Kommission (Judicial Service Commission, JSC) unter dem Vorsitz von Oberrichter Johan Strydom tagen und eine Empfehlung für den Nachfolger aussprechen wird. Die Entscheidung liegt dann beim Präsidenten. Das Amt soll sofort neu besetzt werden, was laut der Regierungsanwältin durch die große Zahl von Rechtsvertretern in Namibia kein Problem sei.
Bereits seit längerem spekulieren Medien über den Rücktritt Heymans, der im Dezember 2001 das Alter von 65 Jahren erreicht hat und deshalb laut Gesetz seine Position abgeben müsste. Heyman, der seit 1990 sein Amt ausübt, wurde im April 1996 der selbe Berufs- und Vergütungsstatus eines Richters des Obergerichts zuerkannt. Es fehlten ihm vom Zeitpunkt, als er 65 wurde, aber noch zweieinhalb Jahre, um diese Leistung beanspruchen zu können. Dies war auch der Grund für das Verbleiben in seinem Amt.
In den letzten Monaten rückte Heyman wegen massiver Kritik wiederholt in das Licht der Öffentlichkeit. Die Attacken gegen ihn kamen vor allem vom Präsidenten der Vereinigung Namibischer Staatsanwälte (PAN), Taswald July, der ihn als Rassist bezeichnete, und von der Namibian Law Association (NLA). Konsequenzen blieben aus.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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