Häftling will Schmerzensgeld
Angriff in Gefängnis führt zu Entschädigungsklage
Windhoek (ms) – Ein Untersuchungshäftling, der im Gefängnis angeblich von anderen Insassen schwer misshandelt wurde, hat das für Justizvollzug zuständige Ministerium für innere Sicherheit und Polizei auf Entschädigung von 500000 N$ verklagt.
Zur Begründung führt der Antragsteller Teofilus Amadhila an, er habe sich im Windhoeker Zentralgefängnis in Untersuchungshaft befunden, als er dort am 7. Januar 2018 auf einen „Komplott“ von Mitgefangenen aufmerksam geworden sei, die ihn in der Nacht hätten „angreifen“ wollen. Obwohl er einen der Wärter auf dieses angebliche Vorhaben hingewiesen und um seine Verlegung in eine andere Zelle gebeten habe, sei dieses Gesuch ignoriert worden.
In der Nacht sei er wie befürchtet von einigen anderen Insassen angegriffen und durch Faustschläge und Fußtritte malträtiert worden. Dabei habe er schwere Verletzungen am ganzen Körper erlitten, für die er die angebliche Nachlässigkeit von Angestellten der Antragsgegner verantwortlich macht. Schließlich habe der von ihm um Hilfe gebetene Gefängniswärter versprochen, sein Anliegen mit Vorgesetzten zu besprechen, dies aber entweder versäumt, oder bei ihnen kein Gehör gefunden.
Deshalb sei der angekündigte Angriff, vor dem er den Wärter gewarnt habe, wie vermutet eingetreten und habe ihm neben körperlichen Schmerzen auch emotionales Leid verursacht, für die ein Schmerzensgeld von 500000 N$ angemessen sei.
Zur Begründung führt der Antragsteller Teofilus Amadhila an, er habe sich im Windhoeker Zentralgefängnis in Untersuchungshaft befunden, als er dort am 7. Januar 2018 auf einen „Komplott“ von Mitgefangenen aufmerksam geworden sei, die ihn in der Nacht hätten „angreifen“ wollen. Obwohl er einen der Wärter auf dieses angebliche Vorhaben hingewiesen und um seine Verlegung in eine andere Zelle gebeten habe, sei dieses Gesuch ignoriert worden.
In der Nacht sei er wie befürchtet von einigen anderen Insassen angegriffen und durch Faustschläge und Fußtritte malträtiert worden. Dabei habe er schwere Verletzungen am ganzen Körper erlitten, für die er die angebliche Nachlässigkeit von Angestellten der Antragsgegner verantwortlich macht. Schließlich habe der von ihm um Hilfe gebetene Gefängniswärter versprochen, sein Anliegen mit Vorgesetzten zu besprechen, dies aber entweder versäumt, oder bei ihnen kein Gehör gefunden.
Deshalb sei der angekündigte Angriff, vor dem er den Wärter gewarnt habe, wie vermutet eingetreten und habe ihm neben körperlichen Schmerzen auch emotionales Leid verursacht, für die ein Schmerzensgeld von 500000 N$ angemessen sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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