Historische Nachwehen
Der Britisch-Deutsche Helgoland-Sansibar-Vertrag von 1890 hat heute noch Konsequenzen für die Lokalbevölkerung im Caprivi-Zipfel. Als die Briten und Deutschen am grünen Tisch ihre Kolonialinteressen grob nach Längen- und Breitengraden sowie nach Flüssen abgrenzten, war die Meinung der Einwohner vor Ort nicht gefragt. Über 100 Jahre später müssen die Einwohner jedoch mit der kolonialen Grenzziehung nicht nur zurecht kommen, sondern sie müssen dieselbe mit modernsten Messungen noch einmal festlegen.
Die Präsidenten Sam Nujoma und Festus Mogae nehmen heute den endgültigen Bericht der gemeinsamen Grenzkommission entgegen. Zum Glück haben die Deutschen und Briten für den mäandernden Lauf des mit dreifachem Namen benannten Grenzflusses, Kwando, Linyanti und Chobe den "Thalweg" (die Mitte der tiefsten Rinne und nicht unbedingt die genaue Hälfte der Breite)
als internationale Demarkationslinie bestimmt. Anders als am Oranje ist hier also zwischen Sumpf, Flusslauf und Ried nach wissenschaftlichen Messungen eine genaue Linie zu bestimmen. Am Oranje dagegen geistert immer noch die wahnwitzige koloniale Grenzbestimmung der Engländer in den Köpfen der Südafrikaner, wonach die verbindliche Trennlinie zwischen den beiden Staaten angeblich die Hochwasserlinie am Nordufer des Flusses sein soll. Im Enrstfall könnte den Namibiern am Nordufer bei strenger Auslegung dieser Grenzbestimmung Zugang zum Wasser verweigert werden. Die Regierung in Pretoria hat sich merkwürdigerweise trotz häufiger gegenseitiger Solidaritätsbezeugung auf der Ebene der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika, Sadc, beim Grenzverlauf am Oranje noch nicht zur international üblichen Anerkennung des Thalweges durchgerungen.
Die verbindliche Klärung des Grenzverlaufs am Chobe muss die Nachbarschaft zwischen den Capriviern und den Nachbarn in Botswana erleichtern. Im Streitfall um den Besitzanspruch auf die Chobe-Insel Kasikili hat der Internationale Gerichtshof nach dem Grundsatz des Thalwegs zu Gunsten von Botswana entschieden. Durch diesen Beschluss mussten Caprivier zum Teil auf historisches Nutzungsrecht der Insel verzichten. Von Botswana aus wurde die Insel von den Einwohnern praktisch nicht beansprucht, weil das Südufer zum Chobe Nationalpark gehört und daher nicht bevölkert, aber dafür wildreich ist.
Um Kasikili und am übrigen Verlauf des Chobe dürfte die genaue Klärung der Grenzlinie schließlich für beide Seiten im Kampf gegen Wilddiebstahl und für normale Nachbarschaft hilfreich sein.
Die Präsidenten Sam Nujoma und Festus Mogae nehmen heute den endgültigen Bericht der gemeinsamen Grenzkommission entgegen. Zum Glück haben die Deutschen und Briten für den mäandernden Lauf des mit dreifachem Namen benannten Grenzflusses, Kwando, Linyanti und Chobe den "Thalweg" (die Mitte der tiefsten Rinne und nicht unbedingt die genaue Hälfte der Breite)
als internationale Demarkationslinie bestimmt. Anders als am Oranje ist hier also zwischen Sumpf, Flusslauf und Ried nach wissenschaftlichen Messungen eine genaue Linie zu bestimmen. Am Oranje dagegen geistert immer noch die wahnwitzige koloniale Grenzbestimmung der Engländer in den Köpfen der Südafrikaner, wonach die verbindliche Trennlinie zwischen den beiden Staaten angeblich die Hochwasserlinie am Nordufer des Flusses sein soll. Im Enrstfall könnte den Namibiern am Nordufer bei strenger Auslegung dieser Grenzbestimmung Zugang zum Wasser verweigert werden. Die Regierung in Pretoria hat sich merkwürdigerweise trotz häufiger gegenseitiger Solidaritätsbezeugung auf der Ebene der Staatengemeinschaft des Südlichen Afrika, Sadc, beim Grenzverlauf am Oranje noch nicht zur international üblichen Anerkennung des Thalweges durchgerungen.
Die verbindliche Klärung des Grenzverlaufs am Chobe muss die Nachbarschaft zwischen den Capriviern und den Nachbarn in Botswana erleichtern. Im Streitfall um den Besitzanspruch auf die Chobe-Insel Kasikili hat der Internationale Gerichtshof nach dem Grundsatz des Thalwegs zu Gunsten von Botswana entschieden. Durch diesen Beschluss mussten Caprivier zum Teil auf historisches Nutzungsrecht der Insel verzichten. Von Botswana aus wurde die Insel von den Einwohnern praktisch nicht beansprucht, weil das Südufer zum Chobe Nationalpark gehört und daher nicht bevölkert, aber dafür wildreich ist.
Um Kasikili und am übrigen Verlauf des Chobe dürfte die genaue Klärung der Grenzlinie schließlich für beide Seiten im Kampf gegen Wilddiebstahl und für normale Nachbarschaft hilfreich sein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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