"Historischer" Sieg für Farmer
Windhoek - Für die 79 Farmer um Mike Campbell und Ben Freeth war das Urteil ein Sieg auf ganzer Linie: Die fünf Richter des SADC-Tribunals gaben in allen Punkten den Forderungen der Antragssteller statt - und das nahezu einmütig. Erstmals wurde damit auf dem afrikanischen Kontinent eine Regierung vor einem internationalen Gericht zur Rechenschaft gezogen.
Neben der Feststellung, dass das Tribunal - wie von Seiten der simbabwischen Regierung in Frage gestellt - die Gerichtsbarkeit über den Fall besitzt, befanden die Richter, dass die Führung in Harare den Antragsstellern den Zugang zur Justiz im Land verwehrt habe, dass die Landreform von Robert Mugabe diskriminierend gegen Weiße sei und den Farmern volle Entschädigung für ihre Enteignung zustehe.
Das Tribunal bescheinigte der Regierung zudem, dass sie und Paragraph 16B (Zusatz 17) der simbabwischen Verfassung gegen zwei Paragraphen des geltenden SADC-Vertrags verstoßen, in denen sich die Mitgliedsstaaten erstens zum Respekt gegenüber den Prinzipien der Menschrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verpflichten und zweitens Diskriminierung, beispielsweise aufgrund der Rasse, untersagt wird. Verfassungs-Zusatz 17 nimmt Betroffenen das Recht, gerichtlich gegen ihre Enteignung vorzugehen und schließt Entschädigungszahlungen aus.
Die Richter verpflichteten die Staatsführung, die Enteignung der größtenteils trotz Räumungsbescheiden noch auf ihrem Land verbliebenen Farmer sofort einzustellen. Drei der Antragssteller, die ihren Besitz bereits verlassen hatten, müssen von der Regierung bis 30. Juni 2009 angemessen entschädigt werden.
Die anwesenden Farmer zeigten sich nach der Urteilsverkündung völlig überwältigt. "Diese Entscheidung ist historisch und unglaublich; es ist das Ende eines langen Kampfes", erklärte Ben Freeth unter Tränen, der zusammen mit seinem Schwiegervater Mike Campbell im Oktober 2007 die Klage eingereicht hatte, nachdem beide schon seit Jahren vergeblich vor sämtlichen simbabwischen Instanzen versucht hatten, gegen ihre Enteignung anzugehen. "Dass die Richter uns sogar in der Frage der Diskriminierung gegen Weiße Recht gegeben haben, ist fantastisch. Das haben wir in dieser Deutlichkeit nicht erwartet", fügte Deon Theron, der Vize-Präsident des kommerziellen simbabwischen Farmerverbandes CFU hinzu, dem seit dem Jahr 2000 bereits ganze drei Farmen weggenommen worden waren. Mit einer Mehrheit von vier zu einer Stimme hatten die Richter erklärt: "Weil die Auswirkungen von Zusatz 17 nur weiße Farmer betreffen, auch wenn diese im Verfassungstext nicht ausdrücklich genannt werden, erachten wir die Umsetzung dieses Paragraphen als indirekte Diskriminierung und substanzielle Ungleichheit. (...) Die Kriterien zur Auswahl der zu enteignenden Farmer sind weder vernünftig noch objektiv, sondern willkürlich und vor allem in der Rassenfrage begründet", so der mosambikanische Richter Luis Mondlane, der das Urteil verlas, in dem zahlreiche Beispiele aus Entscheidungen in aller Welt angeführt wurden.
"Dieses Urteil ist nicht nur ein Exempel für sämtliche anderen weißen Farmer in Simbabwe. Jetzt können endlich auch Staaten und ihre Führungen zur Rechenschaft gezogen werden", betonte David Drury, der simbabwische Anwalt, der die Familie Campbell während des jahrelangen Justizkampfes begleitet hatte. "Sie sind nicht mehr willkürlich souverän, sondern müssen sich dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verpflichten." Josphat Tshuma von der Anwaltskammer Simbabwes wurde noch emotionaler: "Dieses Urteil gibt uns Hoffnung - es gibt eine Alternative zum Chaos."
Wie die Regierung in Harare mit dem Urteil umgeht, bleibt abzuwarten. Bislang hatte das Mugabe-Regime Anordnungen des Gerichts, aber auch Beschlüsse der SADC oftmals ignoriert. Man habe es zur Kenntnis genommen, sei aber nicht erfreut, hieß es in einer direkt nach dem Urteil verbreiteten Erklärung der simbabwischen Botschaft. Die Landreform werde nicht gestoppt. "Wir werden uns in Kürze zu dem Urteil äußern und dann auch erklären, wie wir die Verpflichtungen gegenüber unseren Bürgern und die Prinzipien der SADC zukünftig vereinbaren können."
Neben der Feststellung, dass das Tribunal - wie von Seiten der simbabwischen Regierung in Frage gestellt - die Gerichtsbarkeit über den Fall besitzt, befanden die Richter, dass die Führung in Harare den Antragsstellern den Zugang zur Justiz im Land verwehrt habe, dass die Landreform von Robert Mugabe diskriminierend gegen Weiße sei und den Farmern volle Entschädigung für ihre Enteignung zustehe.
Das Tribunal bescheinigte der Regierung zudem, dass sie und Paragraph 16B (Zusatz 17) der simbabwischen Verfassung gegen zwei Paragraphen des geltenden SADC-Vertrags verstoßen, in denen sich die Mitgliedsstaaten erstens zum Respekt gegenüber den Prinzipien der Menschrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verpflichten und zweitens Diskriminierung, beispielsweise aufgrund der Rasse, untersagt wird. Verfassungs-Zusatz 17 nimmt Betroffenen das Recht, gerichtlich gegen ihre Enteignung vorzugehen und schließt Entschädigungszahlungen aus.
Die Richter verpflichteten die Staatsführung, die Enteignung der größtenteils trotz Räumungsbescheiden noch auf ihrem Land verbliebenen Farmer sofort einzustellen. Drei der Antragssteller, die ihren Besitz bereits verlassen hatten, müssen von der Regierung bis 30. Juni 2009 angemessen entschädigt werden.
Die anwesenden Farmer zeigten sich nach der Urteilsverkündung völlig überwältigt. "Diese Entscheidung ist historisch und unglaublich; es ist das Ende eines langen Kampfes", erklärte Ben Freeth unter Tränen, der zusammen mit seinem Schwiegervater Mike Campbell im Oktober 2007 die Klage eingereicht hatte, nachdem beide schon seit Jahren vergeblich vor sämtlichen simbabwischen Instanzen versucht hatten, gegen ihre Enteignung anzugehen. "Dass die Richter uns sogar in der Frage der Diskriminierung gegen Weiße Recht gegeben haben, ist fantastisch. Das haben wir in dieser Deutlichkeit nicht erwartet", fügte Deon Theron, der Vize-Präsident des kommerziellen simbabwischen Farmerverbandes CFU hinzu, dem seit dem Jahr 2000 bereits ganze drei Farmen weggenommen worden waren. Mit einer Mehrheit von vier zu einer Stimme hatten die Richter erklärt: "Weil die Auswirkungen von Zusatz 17 nur weiße Farmer betreffen, auch wenn diese im Verfassungstext nicht ausdrücklich genannt werden, erachten wir die Umsetzung dieses Paragraphen als indirekte Diskriminierung und substanzielle Ungleichheit. (...) Die Kriterien zur Auswahl der zu enteignenden Farmer sind weder vernünftig noch objektiv, sondern willkürlich und vor allem in der Rassenfrage begründet", so der mosambikanische Richter Luis Mondlane, der das Urteil verlas, in dem zahlreiche Beispiele aus Entscheidungen in aller Welt angeführt wurden.
"Dieses Urteil ist nicht nur ein Exempel für sämtliche anderen weißen Farmer in Simbabwe. Jetzt können endlich auch Staaten und ihre Führungen zur Rechenschaft gezogen werden", betonte David Drury, der simbabwische Anwalt, der die Familie Campbell während des jahrelangen Justizkampfes begleitet hatte. "Sie sind nicht mehr willkürlich souverän, sondern müssen sich dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verpflichten." Josphat Tshuma von der Anwaltskammer Simbabwes wurde noch emotionaler: "Dieses Urteil gibt uns Hoffnung - es gibt eine Alternative zum Chaos."
Wie die Regierung in Harare mit dem Urteil umgeht, bleibt abzuwarten. Bislang hatte das Mugabe-Regime Anordnungen des Gerichts, aber auch Beschlüsse der SADC oftmals ignoriert. Man habe es zur Kenntnis genommen, sei aber nicht erfreut, hieß es in einer direkt nach dem Urteil verbreiteten Erklärung der simbabwischen Botschaft. Die Landreform werde nicht gestoppt. "Wir werden uns in Kürze zu dem Urteil äußern und dann auch erklären, wie wir die Verpflichtungen gegenüber unseren Bürgern und die Prinzipien der SADC zukünftig vereinbaren können."
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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