HIV/Aids-Test ist immer vertraulich
Windhoek - Das namibische Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) hat jetzt darauf hingewiesen, dass alle HIV/Aids-Untersuchungen streng vertraulich behandelt werden müssen, um die persönliche Identität zu schützen. Anlass für diesen Hinweis war der jüngste nationale HIV/Aids-Test-Tag, der vergangene Woche stattgefunden hat.
"Die HIV-Testresultate dürfen niemals ohne das Einverständnis der getesteten Person veröffentlicht werden; ob sie nun negativ oder positiv ausgefallen sind ist egal", erklärte der Koordinator der HIV/Aids-Rechtsstreitabteilung des Zentrums, Amon Ngavetene, in der Mitteilung. Der Anspruch kommt nicht von ungefähr: So lägen dem LAC mehrere Fälle vor, bei denen diese Regulierung nicht eingehalten worden sei. "Wir hören immer wieder von Ärzten oder Arbeitgebern, die den HIV/Aids-Status ihrer Patienten oder Angestellten offenlegen. Dies kann rechtliche sowie soziale Konsequenzen für beide Parteien haben", so Ngavetene.
Sein Kollege Tonderai Bhatasara unterstrich, dass medizinisches Personal, Pastoren und Anwälte an die Schweigepflicht gebunden seien, die nur in sehr seltenen und extremen Fällen überschritten werden dürfe. "Wenn eine dieser Personen die Schweigepflicht missachtet, kann man dies sofort der Berufsvereinigung, dem Beirat für Pflegepersonal oder dem LAC melden", fügte Bhatasara hinzu.
"Die HIV-Testresultate dürfen niemals ohne das Einverständnis der getesteten Person veröffentlicht werden; ob sie nun negativ oder positiv ausgefallen sind ist egal", erklärte der Koordinator der HIV/Aids-Rechtsstreitabteilung des Zentrums, Amon Ngavetene, in der Mitteilung. Der Anspruch kommt nicht von ungefähr: So lägen dem LAC mehrere Fälle vor, bei denen diese Regulierung nicht eingehalten worden sei. "Wir hören immer wieder von Ärzten oder Arbeitgebern, die den HIV/Aids-Status ihrer Patienten oder Angestellten offenlegen. Dies kann rechtliche sowie soziale Konsequenzen für beide Parteien haben", so Ngavetene.
Sein Kollege Tonderai Bhatasara unterstrich, dass medizinisches Personal, Pastoren und Anwälte an die Schweigepflicht gebunden seien, die nur in sehr seltenen und extremen Fällen überschritten werden dürfe. "Wenn eine dieser Personen die Schweigepflicht missachtet, kann man dies sofort der Berufsvereinigung, dem Beirat für Pflegepersonal oder dem LAC melden", fügte Bhatasara hinzu.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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