Hochverrats-Prozess nähert sich Ende
Windhoek - Bei der Fortsetzung ihrer Verhandlung verlas der Sprecher der Gruppe, Vincent Siliye, gestern im Obergericht einen Antrag, in dem die Beschuldigten die Justizgewalt der Gerichtsbarkeit anfechten wollen. Zur Begründung dieses Gesuchs erklärte Siliye, dass er und seine 11 Mitbeschuldigten Caprivier und nicht Namibier seien und die hiesige Regierung deshalb keine Verfügungsgewalt über sie habe.
Siliye zufolge sind er und seine Mitbeschuldigten zwischen 2002 und 2003 nach Botswana geflohen und haben dort unter politischem Asyl gelebt, bis die namibischen Behörden sie illegal "verschleppt" und in Namibia wegen ihrer angeblichen Beteiligung an dem bewaffneten Aufstand vom 2. August 1999 in Katima Mulilo des Hochverrats angeklagt hätten. Der dadurch ins Rollen gebrachte Prozess sei jedoch rechtswidrig, weil er und die anderen 11 Verdächtigen aufgrund von "Geburt, Kultur, Geschichte und Traditionen" Caprivier und damit Ausländer seien, die mit Namibia und seinen Einwohnern "nichts gemeinsam" hätten. Als Bürger einer unabhängigen Republik Caprivi, die auch geographisch nicht Teil Namibias sei und für die weder dessen Verfassung noch Gesetze gültig seien, könne die hiesige Regierung nicht über sie urteilen.
Bei ihren Bemühungen, die Justizgewalt des Gerichts anzufechten wollen die Angeklagten nach Angaben von Siliye von der Staatsanwaltschaft Auskunft darüber haben, "wer, wann, wo und warum" beschlossen habe, dass der Caprivi Teil des Territoriums Namibias sei. Außerdem will er durch seinen Antrag den Beweis erbringen, dass der Caprivi historisch nicht zu Namibia gehörte und "Namibier im Caprivi ebenso Ausländer sind, wie Caprivier in Namibia".
Ferner wünscht der Sprecher der Angeklagten, dass das Gericht verschiedene Personen vernimmt, deren Länder "zu irgend einem Zeitpunkt über den Caprivi geherrscht oder diesen kolonialisiert haben und die sich deshalb mit seiner Geschichte auskennen". Zu diesen Ländern zählte er Sambia, Botswana, Großbritannien, Südafrika, Italien und Portugal und forderte ferner eine relevante Stellungnahme des Gründerpräsidenten Sam Nujoma und des amtierenden Staatsoberhauptes Hifikepunye Pohamba.
Deren Aussagen müssten durch "Bücher, Papiere und Dokumente" gestützt werden, die sich mit den historischen Ereignissen im Caprivi befassen und Auskunft über seine "geographische Zugehörigkeit" geben. Außerdem forderte Siliye nachdrücklich, dass den Angeklagten, die weiterhin ohne Anwalt sind, zur Verhandlung dieses Antrags ein qualifizierter Rechtsvertreter bereitgestellt werden müsse.
Richter John Manyarara wies diesen Antrag mit dem Hinweis darauf ab, dass die Angeklagten bereits zuvor mit demselben Gesuch gescheitert seien und das oberste Gericht einen Revisionsantrag zu dem entsprechenden Urteil abgelehnt habe. Des Weiteren hob er hervor, dass der Antrag in seiner bestehenden Form "irrelevant" sei, weil er nicht den Bestimmungen des Strafgesetzes entspräche.
Vielmehr müssten die Beschuldigten durch eigene Aussagen bzw. die Vernehmung eigener Zeugen beweisen, dass sie keine Namibier seien. Sollten sie dies nicht tun, werde das Gericht davon ausgehen, dass sie ihre Beweisführung abgeschlossen haben. Anschließend vertagte der Richter die Verhandlung auf den 16. Mai um den Angeklagten Zeit zur Beratung über ihr weiteres Vorgehen zu geben.
Siliye zufolge sind er und seine Mitbeschuldigten zwischen 2002 und 2003 nach Botswana geflohen und haben dort unter politischem Asyl gelebt, bis die namibischen Behörden sie illegal "verschleppt" und in Namibia wegen ihrer angeblichen Beteiligung an dem bewaffneten Aufstand vom 2. August 1999 in Katima Mulilo des Hochverrats angeklagt hätten. Der dadurch ins Rollen gebrachte Prozess sei jedoch rechtswidrig, weil er und die anderen 11 Verdächtigen aufgrund von "Geburt, Kultur, Geschichte und Traditionen" Caprivier und damit Ausländer seien, die mit Namibia und seinen Einwohnern "nichts gemeinsam" hätten. Als Bürger einer unabhängigen Republik Caprivi, die auch geographisch nicht Teil Namibias sei und für die weder dessen Verfassung noch Gesetze gültig seien, könne die hiesige Regierung nicht über sie urteilen.
Bei ihren Bemühungen, die Justizgewalt des Gerichts anzufechten wollen die Angeklagten nach Angaben von Siliye von der Staatsanwaltschaft Auskunft darüber haben, "wer, wann, wo und warum" beschlossen habe, dass der Caprivi Teil des Territoriums Namibias sei. Außerdem will er durch seinen Antrag den Beweis erbringen, dass der Caprivi historisch nicht zu Namibia gehörte und "Namibier im Caprivi ebenso Ausländer sind, wie Caprivier in Namibia".
Ferner wünscht der Sprecher der Angeklagten, dass das Gericht verschiedene Personen vernimmt, deren Länder "zu irgend einem Zeitpunkt über den Caprivi geherrscht oder diesen kolonialisiert haben und die sich deshalb mit seiner Geschichte auskennen". Zu diesen Ländern zählte er Sambia, Botswana, Großbritannien, Südafrika, Italien und Portugal und forderte ferner eine relevante Stellungnahme des Gründerpräsidenten Sam Nujoma und des amtierenden Staatsoberhauptes Hifikepunye Pohamba.
Deren Aussagen müssten durch "Bücher, Papiere und Dokumente" gestützt werden, die sich mit den historischen Ereignissen im Caprivi befassen und Auskunft über seine "geographische Zugehörigkeit" geben. Außerdem forderte Siliye nachdrücklich, dass den Angeklagten, die weiterhin ohne Anwalt sind, zur Verhandlung dieses Antrags ein qualifizierter Rechtsvertreter bereitgestellt werden müsse.
Richter John Manyarara wies diesen Antrag mit dem Hinweis darauf ab, dass die Angeklagten bereits zuvor mit demselben Gesuch gescheitert seien und das oberste Gericht einen Revisionsantrag zu dem entsprechenden Urteil abgelehnt habe. Des Weiteren hob er hervor, dass der Antrag in seiner bestehenden Form "irrelevant" sei, weil er nicht den Bestimmungen des Strafgesetzes entspräche.
Vielmehr müssten die Beschuldigten durch eigene Aussagen bzw. die Vernehmung eigener Zeugen beweisen, dass sie keine Namibier seien. Sollten sie dies nicht tun, werde das Gericht davon ausgehen, dass sie ihre Beweisführung abgeschlossen haben. Anschließend vertagte der Richter die Verhandlung auf den 16. Mai um den Angeklagten Zeit zur Beratung über ihr weiteres Vorgehen zu geben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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