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Hoff am Scheideweg
Hoff am Scheideweg

Hoff am Scheideweg

Am 10. März folgt das Strafmaß für Mordversuch
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Susanne Hoff wurde zwecks Einschätzung von mildernden Umständen ein letztes Mal der Magistratsrichterin Alexis Diergaardt vorgeführt, bevor diese ihr Strafmaß verkünden will. Verteidigerin Esi Schimming-Chase schilderte der Richterin die menschliche Seite der Verurteilten. Hoffs Werbeagentur habe nach ihrer Inhaftierung im November 2011 einen schnellen Rückgang erlebt, von einem Nettoverdienst von 134000 N$ zu einem Verlust von 91554 im darauffolgenden März 2012. „Die Firma hatte ohne mich keinen Bestand“, erklärte Hoff, die sich um Alternativen kümmerte, da sie und ihre Kinder keinen finanziellen Beistand erwarten konnten. Sie verkaufte Frischprodukte und qualifizierte sich als Übersetzerin: „Davon geht ein großer Teil an meine Kinder in Deutschland, die ohne meine Hilfe ihr Studium nicht abschließen können.“ Ihre Kinder würden aus eigenen Stücken keinen Kontakt zum Vater pflegen. Hoff habe ihr Haus beliehen, aber die Bank wolle nicht weiter helfen, da es noch ungewiss sei, ob sie eine Haftstrafe absitzen müsse. Indes steht im Juni die Scheidung bevor und betrage ihre Beanstandung an ihren Ehemann, Egbert Hoff, bisher bereits 9,5 Millionen.

Schimming-Chase betonte, dass ihre Mandantin ehemals gegen Krebs behandelt worden sei und während ihrer Inhaftierung von vier Monaten, wegen eines Leistenbruchs habe operiert werden müssen. „Seitdem kann ich nur eine bestimmte Diät verkraften, sonst baut mein Körper ab und ich verliere Gewicht“, bestätigte Hoff und verlieh ihrer Sorge Ausdruck, dass die Gefängnisdiät ihr, bleibenden Schaden werde zufügen können. Die Richterin hörte von Hoffs Einsatz auf der Farm, wo sie sich für die Frauen der Farmarbeiter eingesetzt habe, indem sie ihnen Unterricht erteilte und ihnen zur Selbstständigkeit verhalf. Deswegen mache es laut Schimming-Chase mehr Sinn ihrer Mandantin, die sich mit dem Schuldspruch habe abfinden müssen, eine Zivildienstpflicht aufzuerlegen, als sie aus Prinzip in ein Gefängnis zu verdammen, zumal sie ein Ersttäter sei und sich obendrein ehrlich verhalten habe, als man ihr ehemals versucht habe, die gesamte Erfassung von Dokumenten des Gerichtsfalles zu verkaufen: „Das hat meine Mandantin sofort gemeldet.“

Die Staatsanwältin Samantha Diergaardt sieht indes in allen den angeführten Argumenten nichts Außergewöhnliches, weswegen sie keine wirklichen mildernden Umstände erkennen. Sie wiederholte indessen immer wieder den Ernst der Missetat indem Hoff den vorsätzlichen Mord an ihrem Mann geplant habe: „Der Ehemann ist glücklicherweise noch unter uns, weil die angeworbenen Komplizen nicht den Mord verüben wollten. Wenn Hoff nicht mit ihrem Mann klarkam, gab es legale Alternativen, wie sie der Angelegenheit ein Ende hätte bereiten können.“ Die Richterin will nun am kommenden Freitag das Strafmaß verkünden. Mehr dazu demnächst in der AZ.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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