Hoff entgeht Freiheitsentzug
Frau wegen versuchten Mordes zu Geldstrafe und Gemeinschaftsdienst verurteilt
Von Marc Springer, Windhoek
In ihrer Strafmaßverkündung wertete es Magistratsrichterin Alexis Diergaardt als erschwerenden Umstand, dass die verurteilte Angeklagte vorsätzlich gehandelt und sich der von ihr erteilte Mordauftrag gegen den eigenen Ehemann Egbert Hoff gerichtet habe. Wäre ihr Vorhaben erfolgreich gewesen, hätten also auch die gemeinsamen Kinder gelitten die durch das Verfahren gegen die Mutter ohnehin traumatisiert worden seien.
Diergaardt war ferner die Feststellung wichtig, dass Gewalt in Namibia allzu häufig als Mittel der Konfliktlösung eingesetzt werde und die Gerichte ein abschreckendes Zeichen gegen dieses Missstand setzen müssten. Dies treffe in aktuellem Fall besonders zu, weil der Prozess gegen Hoff ein großes Medienecho ausgelöst und viel öffentliches Interesse hervorgerufen habe.
Außerdem hob sie hervor, dass Hoff nicht aufgrund persönlicher Umstände besondere Nachsicht verdient habe. Schließlich seien die Kinder nicht mehr finanziell von ihr abhängig und auch ihre Werbeagentur kein Kriterium bei der Strafbemessung, weil die Firma nach ihrer Festnahme ohnehin kaum noch aktiv sei.
Demnach könne ihr als mildernder Umstand nur angerechnet werden, dass sie von dem in Scheidung lebenden Ehemann nachweislich emotional und körperlich misshandelt worden sei. Obwohl dies nicht als Rechtfertigung für den Mordauftrag herhalten könne, sei Hoff dennoch eine intelligente und gebildete Frau, die einen gesellschaftlichen Beitrag leisten und sich so in der öffentlichen Wahrnehmung rehabilitieren könne.
Ein langer Freiheitsentzug würde die damit verbundene Hoffnung für Hoff zunichte machen, „ihr Leben in den Griff zu bekommen und ihre zweite Chance dafür zu nutzen, sich zu bessern“. Demnach verurteilte Diergaardt die erleichtert wirkende Hoff zu einer Geldstrafe von 30.000 N$ bzw. einer Haftstrafe von sechs Jahren, die sie absitzen müsste, falls sie diese Summe nicht entrichten sollte. Außerdem legte sie ihr 300 Stunden Gemeinschaftsdienst bei dem Kinderheim Hope Village in Katutura auf. Sollte sie diese nicht vollständig ableisten, müsste sie eine zusätzlich verhängte Bewährungsstrafe von zwei Jahren verbüßen.
Hoff wurde nach langem Indizienprozess schuldig gesprochen, zwei Männer damit beauftragt zu haben, ihren Mann Egbert umzubringen. Sie selbst hatte stets beteuert, die beiden Männer dafür bezahlt zu haben, mittels einer mit ihnen verabredeten Scheintransaktion den Mann bei dem angeblich illegalen Verkauf ihrer Zuchtpferde zu überführen (AZ berichtete).
In ihrer Strafmaßverkündung wertete es Magistratsrichterin Alexis Diergaardt als erschwerenden Umstand, dass die verurteilte Angeklagte vorsätzlich gehandelt und sich der von ihr erteilte Mordauftrag gegen den eigenen Ehemann Egbert Hoff gerichtet habe. Wäre ihr Vorhaben erfolgreich gewesen, hätten also auch die gemeinsamen Kinder gelitten die durch das Verfahren gegen die Mutter ohnehin traumatisiert worden seien.
Diergaardt war ferner die Feststellung wichtig, dass Gewalt in Namibia allzu häufig als Mittel der Konfliktlösung eingesetzt werde und die Gerichte ein abschreckendes Zeichen gegen dieses Missstand setzen müssten. Dies treffe in aktuellem Fall besonders zu, weil der Prozess gegen Hoff ein großes Medienecho ausgelöst und viel öffentliches Interesse hervorgerufen habe.
Außerdem hob sie hervor, dass Hoff nicht aufgrund persönlicher Umstände besondere Nachsicht verdient habe. Schließlich seien die Kinder nicht mehr finanziell von ihr abhängig und auch ihre Werbeagentur kein Kriterium bei der Strafbemessung, weil die Firma nach ihrer Festnahme ohnehin kaum noch aktiv sei.
Demnach könne ihr als mildernder Umstand nur angerechnet werden, dass sie von dem in Scheidung lebenden Ehemann nachweislich emotional und körperlich misshandelt worden sei. Obwohl dies nicht als Rechtfertigung für den Mordauftrag herhalten könne, sei Hoff dennoch eine intelligente und gebildete Frau, die einen gesellschaftlichen Beitrag leisten und sich so in der öffentlichen Wahrnehmung rehabilitieren könne.
Ein langer Freiheitsentzug würde die damit verbundene Hoffnung für Hoff zunichte machen, „ihr Leben in den Griff zu bekommen und ihre zweite Chance dafür zu nutzen, sich zu bessern“. Demnach verurteilte Diergaardt die erleichtert wirkende Hoff zu einer Geldstrafe von 30.000 N$ bzw. einer Haftstrafe von sechs Jahren, die sie absitzen müsste, falls sie diese Summe nicht entrichten sollte. Außerdem legte sie ihr 300 Stunden Gemeinschaftsdienst bei dem Kinderheim Hope Village in Katutura auf. Sollte sie diese nicht vollständig ableisten, müsste sie eine zusätzlich verhängte Bewährungsstrafe von zwei Jahren verbüßen.
Hoff wurde nach langem Indizienprozess schuldig gesprochen, zwei Männer damit beauftragt zu haben, ihren Mann Egbert umzubringen. Sie selbst hatte stets beteuert, die beiden Männer dafür bezahlt zu haben, mittels einer mit ihnen verabredeten Scheintransaktion den Mann bei dem angeblich illegalen Verkauf ihrer Zuchtpferde zu überführen (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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