Hoff erfährt Strafmaß am 10. März
Windhoek (ste) – Die vor wenigen Tagen wegen Modversuches an ihrem Mann verurteilte Windhoeker Unternehmerin Susanne Hoff war heute wieder im Gericht, wo die Strafmaßanträge verkündet wurden. Während die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft (mit vier Jahren auf Bewährung) forderte, beantragte die Verteidigung eine Haftverschonung, dafür aber Verrichtung von Gemeinschaftsdiensten. Eine teils emotionsbeladene Hoff gab vor Richterin Alexis Diergaardt Auskunft über ihre persönlichen Umstände seit ihrer Inhaftierung am 30. November 2011. Aus den Antworten auf die Fragen ihrer Verteidigerin Esi Schimming-Chase wurde klar, dass ihre Inhaftierung ihrem Ruf bleibend geschadet hatte. Trotzdem sorgt sie im Alleingang für die Kinder, die laut Hoff keinen Kontakt zu dem Vater (ihrem Ehemann, Egbert Hoff) pflegen und während ihres Studiums in Deutschland keine finanzielle Unterstützung von ihm erhalten. Während Schimming-Chase mildernde Umstände schilderte, wies die Staatsanwältin Samantha Diergaardt darauf hin, dass Hoff unter ganz normalen Bedingungen lebe und deswegen keine mildernden Umstände erwarten dürfe, zumal sie den vorsätzlichen Mord an ihrem Mann geplant habe, der nur nicht erfolgt sei, weil die angeworbenen Komplizen den Mord nicht verüben wollten. Die Richterin will am kommenden Freitag (10. März) das Strafmaß verkünden. Mehr dazu demnächst in der AZ.
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Allgemeine Zeitung
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