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Hoff mit Berufungsprozess konfrontiert
Hoff mit Berufungsprozess konfrontiert

Hoff mit Berufungsprozess konfrontiert

Staatsanwaltschaft erhält Erlaubnis, vermeintliches Fehlurteil anzufechten
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Obwohl er eigentlich nur über einen Antrag auf Berufungserlaubnis der Staatsanwaltschaft hätte entscheiden müssen, hat Richter Alfred Siboleka das Ergebnis einer Revision praktisch vorweggenommen, als er gestern zu dem Schluss kam, Hoff hätte nicht wegen versuchten Mordes verurteilt werden sollen. Vielmehr hätte Magistratsrichterin Alexis Diergaardt jene wegen Verabredung zum Mord schuldig sprechen müssen, weil sie nachweislich die beiden Zeugen Wilbard Malima und Jekonia Shipepe dazu habe anstiften wollen, ihren Mann Egbert umzubringen.

Diergaardt sah den Straftatbestand der Verabredung zum Mord nicht erfüllt, weil dafür nicht nur ein konkreter Plan, sondern auch gemeinschaftliche Absicht der am Mordkomplott beteiligten Verschwörer erforderlich sei. Im Falle von Hoff sei dies nicht gegeben, weil Malima und Shipepe nach eigenen Angaben nie vorgehabt hätten, den Mordauftrag auszuführen. Stattdessen hätten sie die Polizei eingeschaltet und auf deren Anweisung gegenüber der Angeklagten lediglich vorgetäuscht, den Mord verübt zu haben, um sie damit überführen zu können.

Siboleka zufolge sei jedoch nicht die Absicht der Zeugen, sondern jene der Angeklagten entscheidend. Er erinnerte dabei an einen ähnlich gelagerten und von Staatsanwalt Martino Olivier bemühten Fall aus Südafrika, bei dem der Angeklagte David Malisela Kekana wegen versuchter Verschwörung zum Mord verurteilt wurde. Dieser hatte einem Mann 3000 N$ dafür angeboten, einen Kollegen zu töten, der auf einen Posten befördert wurde, auf den sich auch der Beschuldigte beworben hatte.

Nach Ansicht von Siboleka habe ein derartiger Komplott auch im Falle Hoff bestanden und sei deren Verurteilung wegen versuchten Mordes deshalb ungeachtet der Tatsache defekt, dass der Mordauftrag nicht ausgeführt wurde.

Hoff, die ebenfalls gegen ihre Verurteilung Berufung eingelegt hat, wurde am 12. März zu 30000 N$ und 300 Stunden Gemeinschaftsdienst verurteilt, nachdem sie am 23. Februar schuldig gesprochen wurde. Diergaardt sah es damals als erwiesen an, dass die Angeklagte die zwei Zeugen dafür bezahlt habe, ihren Mann zu töten. Ferner hatte sie keinen Zweifel daran, dass die Version von Hoff eine frei erfundene Schutzbehauptung sei, wonach sie Malima und Shipepe das Geld dafür gegeben habe, ihren Mann bei dem angeblich illegalen Verkauf ihrer Pferde zu überführen.

Nach dieser Darstellung hätten die Männer ihrem Mann die vorausgezahlte Summe für eines ihrer Pferde anbieten und in Form einer Quittung den Beleg für den unerlaubten Verkauf desselben erlangen sollen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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