Hollard reicht Klage gegen Gondwana ein
Einkommensverlusts - Versicherungsunternehmen verlangt genaue Informationen
Von S. Noechel und NMH, Windhoek
Im juristischen Disput zwischen dem namibischen Tourismusunternehmen Gondwana Collection Namibia und der Versicherungsgesellschaft Hollard Insurance Namibia (AZ berichtete), hat Hollard nun eine Gegenklage beim Obergericht eingereicht. Wie den Gerichtsakten zu entnehmen ist, bestehen noch Unklarheiten über die Information bezüglich der Stornierungsgründe der Touristen. Hollard möchte den genauen Tag und die genauen Umstände der Stornierung des Touristen, beziehungsweise des Reisebüros wissen, und ob diese Stornierung wegen der COVID-19 Umstände in Namibia erfolgte. Auch muss Gondwana das exakte Herkunftsland und das Reiseziel (Ort, Lodge) der Gäste angeben, an dem sie hätten übernachten wollen. Gondwana jedoch gab die angefragten Informationen nicht selbst heraus, lud aber die Versicherungsgesellschaft ein, selbst auf ihrem betriebsinternen System nach den erforderlichen Informationen zu suchen.
Gondwana Collection schloss 2019 einen Versicherungvertrag mit Hollard Namibia ab, in dem eine Verdienstausfallsklausel mit eingeschlossen war. Gondwanas Versicherungsanspruch betrug knapp 640 Millionen Namibia-Dollar - der diesbezügliche Antrag wurde von Gondwana zwei Tage, nachdem der Notstand von der namibischen Regierung in Namibia ausgerufen wurde (18. März 2020), eingereicht. Darin gab Gondwana an, dass erstens der Versicherungsanspruch vom 14. März bis zu einem unbekannten Datum gelte, des Weiteren, dass für Betriebsunterbrechungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und drittens, dass die Einkommensverluste aufgrund des allgemeinen Einreiseverbots in Namibia der Grund für den Antrag seien.
Zwischen Gondwana und Hollard besteht obendrein ein Streit darüber, ob das Ausrufen des Ausnahmezustands im März 2020 auf den Ausbruch des Coronavirus in Windhoek - oder auf den weltweiten Ausbruch des Coronavirus zurückzuführen ist. Gondwana gab an, dass der Wert seiner Risikoforderung den vollen Betrag der deklarierten Einnahmen von 683,67 Mio. N$ abdecken würde. In einem Briefwechsel zwischen den beiden Parteien im November und Dezember 2020 geht nicht deutlich hervor, ob Hollard den Versicherungsanspruch von Gondwana abgelehnt hat oder nicht.
„Insurance Claims Africa“ (ICA), eine Beratungsfirma, die sich ausschließlich im Auftrag des Antragstellers bei der Erstellung, Motivation und Quantifizierung von Versicherungsansprüchen befasst, veranstaltet am 17. März 2021 einen Online-Pressekonferenz. Dabei geht es darum, dass sich verschiedene Versicherungsgesellschaften in Namibia und Südafrika weigern, die Gültigkeit von Versicherungsansprüchen, insbesondere der Anspruch auf Betriebsunterbrechungsversicherung (Business Interruption - (BI)) für Tourismus- und Gastgewerbebetriebe, wegen der COVID-19-Pandemie anzuerkennen. Die Diskussion wird von Geschäftsführer (ICA) Ryan Woolley geleitet, dieser soll unter anderem die Hollard und Gondwana Situation sowie Na’ankuse und das Leiden der San-Gemeinschaft während der COVID-19-Pandemie ansprechen.
Im juristischen Disput zwischen dem namibischen Tourismusunternehmen Gondwana Collection Namibia und der Versicherungsgesellschaft Hollard Insurance Namibia (AZ berichtete), hat Hollard nun eine Gegenklage beim Obergericht eingereicht. Wie den Gerichtsakten zu entnehmen ist, bestehen noch Unklarheiten über die Information bezüglich der Stornierungsgründe der Touristen. Hollard möchte den genauen Tag und die genauen Umstände der Stornierung des Touristen, beziehungsweise des Reisebüros wissen, und ob diese Stornierung wegen der COVID-19 Umstände in Namibia erfolgte. Auch muss Gondwana das exakte Herkunftsland und das Reiseziel (Ort, Lodge) der Gäste angeben, an dem sie hätten übernachten wollen. Gondwana jedoch gab die angefragten Informationen nicht selbst heraus, lud aber die Versicherungsgesellschaft ein, selbst auf ihrem betriebsinternen System nach den erforderlichen Informationen zu suchen.
Gondwana Collection schloss 2019 einen Versicherungvertrag mit Hollard Namibia ab, in dem eine Verdienstausfallsklausel mit eingeschlossen war. Gondwanas Versicherungsanspruch betrug knapp 640 Millionen Namibia-Dollar - der diesbezügliche Antrag wurde von Gondwana zwei Tage, nachdem der Notstand von der namibischen Regierung in Namibia ausgerufen wurde (18. März 2020), eingereicht. Darin gab Gondwana an, dass erstens der Versicherungsanspruch vom 14. März bis zu einem unbekannten Datum gelte, des Weiteren, dass für Betriebsunterbrechungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und drittens, dass die Einkommensverluste aufgrund des allgemeinen Einreiseverbots in Namibia der Grund für den Antrag seien.
Zwischen Gondwana und Hollard besteht obendrein ein Streit darüber, ob das Ausrufen des Ausnahmezustands im März 2020 auf den Ausbruch des Coronavirus in Windhoek - oder auf den weltweiten Ausbruch des Coronavirus zurückzuführen ist. Gondwana gab an, dass der Wert seiner Risikoforderung den vollen Betrag der deklarierten Einnahmen von 683,67 Mio. N$ abdecken würde. In einem Briefwechsel zwischen den beiden Parteien im November und Dezember 2020 geht nicht deutlich hervor, ob Hollard den Versicherungsanspruch von Gondwana abgelehnt hat oder nicht.
„Insurance Claims Africa“ (ICA), eine Beratungsfirma, die sich ausschließlich im Auftrag des Antragstellers bei der Erstellung, Motivation und Quantifizierung von Versicherungsansprüchen befasst, veranstaltet am 17. März 2021 einen Online-Pressekonferenz. Dabei geht es darum, dass sich verschiedene Versicherungsgesellschaften in Namibia und Südafrika weigern, die Gültigkeit von Versicherungsansprüchen, insbesondere der Anspruch auf Betriebsunterbrechungsversicherung (Business Interruption - (BI)) für Tourismus- und Gastgewerbebetriebe, wegen der COVID-19-Pandemie anzuerkennen. Die Diskussion wird von Geschäftsführer (ICA) Ryan Woolley geleitet, dieser soll unter anderem die Hollard und Gondwana Situation sowie Na’ankuse und das Leiden der San-Gemeinschaft während der COVID-19-Pandemie ansprechen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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