Holzfällern droht Haft
Umweltministerium bittet Polizei um Hilfe
Windhoek (ste) - Der Staatssekretär des Umweltministeriums (MET), Teofilus Nghitila, hat ein Schreiben an den Chef der namibischen Polizei, General-Leutnant Sebastian Ndeitunga, gerichtet und ihn dringend im Kampf gegen den Raubbau an den Naturwäldern im Norden des Landes um die Hilfe der Polizeigebeten. Eine Kopie des Briefes ging gestern in den elektronischen Medien um.
„Das Umweltministerium hat mit großer Bestürzung erfahren, dass das Abholzen und Transportieren von Holz aus den Regionen Kavango-Ost und -West sowie Sambesi unvermindert anhält, obwohl bereits am 26. November 2018 das Ausreichen von Genehmigungen für solcherlei Aktivitäten verboten worden war“, heißt es in dem Brief, von dem eine Abschrift an den Staatssekretär des Ministeriums für Landwirtschaft, Wasserbau und Forstwirtschaft, Percy Misika, ging.
Daher würde sich das MET über ein sofortiges Eingreifen der Polizei freuen und bittet sie alle Schuldige sofort zu verhaften, die namibisches Holz fällen, transportieren, vermarkten oder exportieren. Das Holz sollte sofort beschlagnahmt werden.
Holz, das aus den Nachbarländern kommend über Namibia exportiert wird, muss laut Nghitila von entsprechenden Grenzdokumenten begleitet werden.
„Das Umweltministerium hat mit großer Bestürzung erfahren, dass das Abholzen und Transportieren von Holz aus den Regionen Kavango-Ost und -West sowie Sambesi unvermindert anhält, obwohl bereits am 26. November 2018 das Ausreichen von Genehmigungen für solcherlei Aktivitäten verboten worden war“, heißt es in dem Brief, von dem eine Abschrift an den Staatssekretär des Ministeriums für Landwirtschaft, Wasserbau und Forstwirtschaft, Percy Misika, ging.
Daher würde sich das MET über ein sofortiges Eingreifen der Polizei freuen und bittet sie alle Schuldige sofort zu verhaften, die namibisches Holz fällen, transportieren, vermarkten oder exportieren. Das Holz sollte sofort beschlagnahmt werden.
Holz, das aus den Nachbarländern kommend über Namibia exportiert wird, muss laut Nghitila von entsprechenden Grenzdokumenten begleitet werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen