Holzkohle-Arbeiter erhalten mehr Schutz
Windhoek - Das Kabinett hat einige Maßnahmen zum Schutz von Arbeitern in der Holzkohle-Industrie beschlossen. Im Zuge der Kabinetts-Verfügung sollen die betroffenen Angestellten in Zukunft nur bei einem Holzkohle-Produzenten beschäftigt sein und von diesem einen Mindestlohn und Arbeitsvertrag erhalten.
Außerdem soll der Arbeitgeber verpflichtet werden, seinem Personal angemessene Schutzkleidung bereitzustellen und für ihre medizinische Versorgung aufzukommen. Darüber hinaus sollen Arbeitgeber, auf deren Farm oder Grundbesitz Holzkohle hergestellt wird, ihrer Belegschaft Erste-Hilfe-Ausbildung geben.
Des Weiteren werden sie künftig beim Landwirtschaftsministerium eine Genehmigung für das Abholzen von Büschen und Bäumen und beim Ministerium für Handel und Industrie eine Gewerbelizenz beantragen müssen. Abgesehen davon soll das Landwirtschaftsministerium auf Empfehlung des Kabinetts künftig Routineinspektionen auf kommerziellen Farmen durchführen, auf denen Holzkohle produziert wird, um dort einen möglichen Kahlschlag zu vermeiden.
Diese Maßnahmen hält das Kabinett angesichts von Berichten für erforderlich, nach denen Angestellte in der Holzkohle- Industrie von ihren Arbeitgebern schlecht behandelt und oft willkürlich entlassen werden. Außerdem würden die Betroffenen meist unter unwürdigen Umständen leben und seien nicht durch eine Gewerkschaft vertreten.
Dies führt das Kabinett primär darauf zurück, dass die Betroffenen in der Regel nicht fest angestellt seien, sondern als Teilzeitkräfte ohne arbeitsrechtlichen Schutz ausgebeutet würden.
Außerdem soll der Arbeitgeber verpflichtet werden, seinem Personal angemessene Schutzkleidung bereitzustellen und für ihre medizinische Versorgung aufzukommen. Darüber hinaus sollen Arbeitgeber, auf deren Farm oder Grundbesitz Holzkohle hergestellt wird, ihrer Belegschaft Erste-Hilfe-Ausbildung geben.
Des Weiteren werden sie künftig beim Landwirtschaftsministerium eine Genehmigung für das Abholzen von Büschen und Bäumen und beim Ministerium für Handel und Industrie eine Gewerbelizenz beantragen müssen. Abgesehen davon soll das Landwirtschaftsministerium auf Empfehlung des Kabinetts künftig Routineinspektionen auf kommerziellen Farmen durchführen, auf denen Holzkohle produziert wird, um dort einen möglichen Kahlschlag zu vermeiden.
Diese Maßnahmen hält das Kabinett angesichts von Berichten für erforderlich, nach denen Angestellte in der Holzkohle- Industrie von ihren Arbeitgebern schlecht behandelt und oft willkürlich entlassen werden. Außerdem würden die Betroffenen meist unter unwürdigen Umständen leben und seien nicht durch eine Gewerkschaft vertreten.
Dies führt das Kabinett primär darauf zurück, dass die Betroffenen in der Regel nicht fest angestellt seien, sondern als Teilzeitkräfte ohne arbeitsrechtlichen Schutz ausgebeutet würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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