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Homo-Ehe beschäftigt Gericht
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Drei gleichgeschlechtliche Ehepaare fordern Regierung heraus
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Zu den drei Klägern gehört die Südafrikanerin Julia Susan Jacobs, deren Verfahren gestern in Erwartung der terminlich noch festzulegenden Anhörung auf den 3. Juli vertagt wurde. Zur Begründung ihres Anliegens führt sie an, sie sei seit geraumer Zeit mit der in Johannesburg geheirateten und als Nebenklägerin auftretenden Namibierin Anita Grobler getraut und habe auf Grundlage dieser Vermählung hierzulande auch Anspruch auf eine permanente Aufenthaltsgenehmigung.

Das hauptbeklagte Innenministerium habe ihr jedoch jegliche Hoffnung auf eine solche geraubt, als der dort zuständige Sachbearbeiter ihr zunächst die beantragte Verlängerung ihres Besuchervisa verweigert und ihr anschließend befohlen habe, das Land zu verlassen. Ferner hätten ihr einige seiner Kollegen mitgeteilt, dass gleichgeschlechtliche Ehen hierzulande nicht anerkannt seien und sie folglich aus ihrer im Ausland besiegelten Partnerschaft mit einer Namibierin kein Bleiberecht ableiten könne.

Dem widerspricht Jacobs mit Hinweis darauf, dass das Immigrationsgesetz ausländischen Ehepartnern von Namibiern grundsätzlich eine ständige Aufenthaltsgenehmigung garantiere und dabei nicht vorschreibe, dass die betroffene Partnerschaft heterosexueller Natur sein müsse. Ferner macht sie geltend, dass es einer verfassungswidrigen Diskriminierung gleichkomme, ihr eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu verweigern. Darüber hinaus würde eine derartige Ungleichbehandlung ihre im Grundgesetz garantierte Menschenwürde verletzen und suggerieren, dass „homosexuelle Menschen nicht denselben Respekt verdient haben, wie heterosexuelle“.

Jacobs zufolge habe sie mit ihrer als Juristin tätigen Ehefrau zuletzt in Pretoria gewohnt und nach dem Tod von deren dort ebenfalls sesshaften Eltern beschlossen, nach Namibia auszuwandern. Hier hätten sie im September 2016 in Swakopmund ein Grundstück für 3,2 Millionen N$ erworben, wenige Monate später ihre Wohnung in Südafrika verkauft und ihren Hausrat nach Namibia verfrachtet. Anschließend hätten sie in Swakopmund eine Unterkunft gemietet in der sie so lange hätten wohnen wollen, bis der Bau ihres geplanten Eigenheims abgeschlossen wurde.

Obwohl ihr inzwischen vom Innenministerium eine unbeschränkte Reiseerlaubnis zwischen Südafrika und Namibia erteilt wurde, fürchtet Jacobs aufgrund der Nicht-Verlängerung ihres Besuchervisa jederzeit das Land verlassen und den Traum von einer gemeinsamen Zukunft in der Heimat ihrer Ehefrau aufgeben zu müssen. Dieser Schwebezustand werde erst enden, wenn ihr eine ständige Aufenthaltsgenehmigung erteilt werde, die ihr das Ministerium jedoch nach eigener Aussage nicht gewähren wolle.

Was Jacobs als „ein inakzeptables Spiel mit unserem Leben“ bezeichnet, rechtfertigt der Staatssekretär des Ministeriums, Patrick Nandago, in einer Klageerwiderung damit, ihre Ehe sei nicht „eine natürliche und fundamentale Verbindung (…) die auf den unter Artikel 14(3) des Grundgesetz fallenden Schutzes der Gesellschaft berechtigt“ sei. Ferner weist er darauf hin, dass die Klägerin bisher weder einen offiziellen Antrag auf ständige Aufenthaltsgenehmigung gestellt habe, noch auf eine solche berechtigt sei, weil sie nicht wie vorgeschrieben, zehn Jahre als Ehefrau von Grobler ununterbrochen in Namibia gelebt habe.

„Es ist inakzeptabel, wie das Ministerium mit unserem Leben spielt“ Klägerin Julia Jacobs

„Ihre Ehe ist nicht eine natürliche und fundamentale Verbindung, die auf den Schutz der Gesellschaft berechtigt ist“. Staatssekretär Patrick Nandago

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-26

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