Honorar-Abzocke
Erklärung zu Genozid-Rechtskosten verlangt
Von Frank Steffen, Windhoek
Am 28. September 2017 hatte General-Staatsanwalt Sakeus Shangala in der namibischen Nationalversammlung Stellung zu einer detaillierten Frage rundum die hohen Ausgaben für Rechtsanwälte in England bezogen. Demnach hatten vier Anwaltsbüros aus London der namibischen Regierung Honorare in einer Gesamthöhe von mehr als 32 Millionen N$ abverlangt, nachdem sie den Staat in der Genozid-Frage beraten hatten. Anna Uukelo empfing ca. 16,4 Mio. N$, Dexter Dias QC etwa 14,7 Mio. N$, Cameron Milles den Betrag von 816574 N$ und Richard Reynolds bekam 385401 N$ für Dienste, die Shangala laut Aussage im Parlament zufriedengestellt hatten, wobei er sich aber nicht zum Inhalt oder der Strategie äußern wollte (AZ berichtete).
Der namibische Verband, bekannt als „ACTION Coalition“ (AC), erkennt laut einer gestern herausgegebenen Pressemitteilung in der Antwort Shanghalas eine Abfertigung, mit der er das Recht auf Zugang zu Information verletzt und die öffentliche Meinung eines Missbrauchs bestärkt. Da es sich um öffentliche Gelder handele sei der Steuerzahler auf eine Erklärung berechtigt. Der AC setzt sich aus renommierten Zivilorganisationen zusammen, worunter das Redakteursforum Namibias EFN, das namibische Institut für öffentliche Politforschung (IPPR), das Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) sowie die namibische Branche des Media-Instituts des südlichen Afrikas (MISA Namibia) und der namibische Medien-Trust (NMT), die sich gemeinsam mit weiteren Mitgliedern für einen Gesetzesrahmen einsetzen, der den Zugang zu öffentlicher Information ermöglichen und gewährleisten soll.
„Es ist ein Menschenrecht, zu wissen, was unsere Regierung mit dem Geld anstellt, welches wir ihr anvertrauen“ heißt es in der Mitteilung der AC und ferner: „Der Zugang zu Information ist eine Voraussetzung unseres im Grundgesetz verankerten Rechts auf freie Meinungsäußerung.“ In dem Schreiben verdeutlicht AC, dass die Öffentlichkeit nicht weiß was und wofür gezahlt wurde. Laut AC-Information sollen die Zahlungen an die Anwälte zwischen 1,8 Millionen Pfund und 2,1 Millionen Pfund betragen haben, welches umgerechnet 32 Mio. N$ bis 37 Mo. Pfund ergebe. Einige der in Rechnung gestellten Forderungen seien unredlich, bspw. tagelange Forderungen für 18-stündige Tätigkeit, und entsprechen nicht dem Norm. Darum verlangt die AC Einsicht in Tarifstrukturen und verrichtete Arbeit.
„Dies in einer Zeit, wo der Staat nicht seiner Zahlungspflicht für Regierungsaufträge nachkommt und die davon affektierten Lieferanten ihre Menschen entlassen müssen. In einer Zeit, da viele Namibier sich abmühen ihre Familien zu ernähren und die Regierung unvermindert Sparmaßnahmen ergreift, damit die Wirtschaft sich erholt“, moniert die AC und verlangt detaillierte Erklärungen zu den gezahlten Beträgen. Sie will wissen, warum dieser Auftrag nicht an hochkarätige Anwaltskanzleien in Namibia oder Südafrika vergeben wurde, zumal sich herausgestellt habe, dass die beauftragten Anwälte kein spezifisches Fachwissen auf dem Gebiet der internationalen Rechte vorweisen können? Obendrein gebe es internationale Top-Anwälte und Organisationen, die solche Fälle ehrenhalber und kostenlos übernommen hätten.
Am 28. September 2017 hatte General-Staatsanwalt Sakeus Shangala in der namibischen Nationalversammlung Stellung zu einer detaillierten Frage rundum die hohen Ausgaben für Rechtsanwälte in England bezogen. Demnach hatten vier Anwaltsbüros aus London der namibischen Regierung Honorare in einer Gesamthöhe von mehr als 32 Millionen N$ abverlangt, nachdem sie den Staat in der Genozid-Frage beraten hatten. Anna Uukelo empfing ca. 16,4 Mio. N$, Dexter Dias QC etwa 14,7 Mio. N$, Cameron Milles den Betrag von 816574 N$ und Richard Reynolds bekam 385401 N$ für Dienste, die Shangala laut Aussage im Parlament zufriedengestellt hatten, wobei er sich aber nicht zum Inhalt oder der Strategie äußern wollte (AZ berichtete).
Der namibische Verband, bekannt als „ACTION Coalition“ (AC), erkennt laut einer gestern herausgegebenen Pressemitteilung in der Antwort Shanghalas eine Abfertigung, mit der er das Recht auf Zugang zu Information verletzt und die öffentliche Meinung eines Missbrauchs bestärkt. Da es sich um öffentliche Gelder handele sei der Steuerzahler auf eine Erklärung berechtigt. Der AC setzt sich aus renommierten Zivilorganisationen zusammen, worunter das Redakteursforum Namibias EFN, das namibische Institut für öffentliche Politforschung (IPPR), das Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) sowie die namibische Branche des Media-Instituts des südlichen Afrikas (MISA Namibia) und der namibische Medien-Trust (NMT), die sich gemeinsam mit weiteren Mitgliedern für einen Gesetzesrahmen einsetzen, der den Zugang zu öffentlicher Information ermöglichen und gewährleisten soll.
„Es ist ein Menschenrecht, zu wissen, was unsere Regierung mit dem Geld anstellt, welches wir ihr anvertrauen“ heißt es in der Mitteilung der AC und ferner: „Der Zugang zu Information ist eine Voraussetzung unseres im Grundgesetz verankerten Rechts auf freie Meinungsäußerung.“ In dem Schreiben verdeutlicht AC, dass die Öffentlichkeit nicht weiß was und wofür gezahlt wurde. Laut AC-Information sollen die Zahlungen an die Anwälte zwischen 1,8 Millionen Pfund und 2,1 Millionen Pfund betragen haben, welches umgerechnet 32 Mio. N$ bis 37 Mo. Pfund ergebe. Einige der in Rechnung gestellten Forderungen seien unredlich, bspw. tagelange Forderungen für 18-stündige Tätigkeit, und entsprechen nicht dem Norm. Darum verlangt die AC Einsicht in Tarifstrukturen und verrichtete Arbeit.
„Dies in einer Zeit, wo der Staat nicht seiner Zahlungspflicht für Regierungsaufträge nachkommt und die davon affektierten Lieferanten ihre Menschen entlassen müssen. In einer Zeit, da viele Namibier sich abmühen ihre Familien zu ernähren und die Regierung unvermindert Sparmaßnahmen ergreift, damit die Wirtschaft sich erholt“, moniert die AC und verlangt detaillierte Erklärungen zu den gezahlten Beträgen. Sie will wissen, warum dieser Auftrag nicht an hochkarätige Anwaltskanzleien in Namibia oder Südafrika vergeben wurde, zumal sich herausgestellt habe, dass die beauftragten Anwälte kein spezifisches Fachwissen auf dem Gebiet der internationalen Rechte vorweisen können? Obendrein gebe es internationale Top-Anwälte und Organisationen, die solche Fälle ehrenhalber und kostenlos übernommen hätten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen