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Horrend teure Termine

Die Kosten einer unnötigen Hin- und Rückreise in die USA der ehemaligen Geschäftsführerin von der Sozialversicherungskommission, SSC, wiegen in Südafrika das Studium dreier Personen für den Master-Grad auf. Die Untersuchung wird am 3. Februar fortgesetzt.

Dessa Onesmus, entlassene Geschäftsführerin der SSC, musste am Freitag vor dem Untersuchungsausschuss auf die Hin- und Rückreise zwischen St Louis, New York und Windhoek zwischen Dezember 1999 und dem 12. Januar 2003 Rede und Antwort stehen. Zum Studium für einen Master-Grad im Öffentlichen Dienst war Onesmus von Januar 1999 bis Mai 2000 von ihren Pflichten beurlaubt worden.


"Ich kehrte ( D. Red.: im Dezember 1999) in der Wahrscheinlichkeit zurück, dass ich aus dem Amt entfernt werden sollte", erklärte Onesmus. Die Gesamtkosten für Flug und Spesen von St. Louis über New York nach Windhoek und zurück beliefen sich auf insgesamt N$ 65 000. Für den Kosten- und Zeitaufwand führte Onesmus in Windhoek nur zwei Dienstgespräche, das erste mit dem damaligen Vize-Arbeitsminister Walter Kemba und das zweite mit ihrer SSC-Exekutive. "Ich bin über die Kosten für zwei Termine entsetzt, die telefonisch hätten erledigt werden können", erklärte ein Mitglied des Untersuchungsausschusses. "Ich ebenso", fügte Onesmus hinzu, "aber ich wollte mein Studium abschließen."


Die Untersuchung drehte sich am Freitag des Weiteren hauptsächlich um Ungereimtheiten in der Abrechnung des "Sonderflugs ". Die SSC deckte die Flugkosten zwischen Windhoek und New York. Die letzte Strecke nach St. Louis übernahm eine andere Organisation. Die Untersuchungsrichter konnten am Freitag nicht zweifelsfrei feststellen, wer den teuren Flug autorisiert hatte, für den Onesmus schließlich N$ 46 000 an Reisekosten und Unterhaltsspesen einforderte. Eine amtliche Bewilligung liegt nicht vor.


Onesmus war im Mai 2000 endgültig aus den USA zurückgekehrt, aber die Spesenabrechnung und ihre Forderung auf Rückerstattung für den Zwischenflug (Dezember 1999 und Januar 2000) legte sie der SSC erst Monate später vor. Die Untersuchungsrichter haben an ihrer Reisespesen-Abrechnung viele Mängel zu beanstanden. Dazu gehört zuerst der große Zeitverlauf zwischen ihrer Rückkehr und der Vorlage ihrer Forderung. Onesmus bietet dafür folgende Erläuterungen an: Sie habe die Quittungen verlegt und könne sie nicht finden. Einige Papiere habe sie aus Versehen in den Papierkorb geworfen. Vorgedruckte Staatsformulare für Reisepesen waren "verschwunden" und danach füllte Onesmus lediglich so genannte "Memos" aus. "Ist das ausreichend? Ist das nicht irreführend?" wollte ein Untersuchungsrichter wissen. "Im Rückblick muss ich dem zustimmen", pflichtete Onesmus bei. Auf diesen "Memos" führte Onesmus exakte Beträge auf, konnte sich aber "nicht erinnern", von welchem Hotel sie stammten.


Aussagen der Befragten widersprechen sich mit Angaben, die sie 2001 schon einmal vor der Ombudsrau abgegeben hat.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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