Hürde für Farmverkauf fällt
Gericht erlaubt Ausnahmen bei Aussetzung der Bodensteuer
Von Marc Springer, Windhoek
Der stellvertretende Oberrichter Hosea Angula folgte damit gestern einer gegen das Ministerium für Landreform gerichteten Klage der Agribank. Durch eine von jener vorbereiteten und Angula angenommenen Verfügung wird es nun Landbesitzern ermöglicht, beim Ministerium eine schriftliche Bestätigung dafür zu erlangen, dass sie „willens und fähig sind, die ihnen berechnete Bodensteuer zu bezahlen“.
Damit können Personen, die kommerzielles Land verkaufen oder erwerben wollen, den Beleg dafür erlangen, dass sämtliche für den jeweiligen Grund und Boden fällige Bodensteuer entrichtet wurde. Dieser Nachweis muss gemäß Gesetz erbracht werden, bevor eine Farm an einen neuen Besitzer übertragen werden darf. Dies war jedoch seit dem 22. Februar nicht möglich, weil Richter Angula damals die Eintreibung der Bodensteuer solange ausgesetzt hat, bis zwei getrennte Klagen gegen deren angeblich defekte Berechnungsgrundlage entschieden wurden.
Die Agribank hatte ihre Klage in einer eidesstattlichen Erklärung ihres Hauptgeschäftsführers Sakaria Nghikembua damit begründet, die Aussetzung der Bodensteuer mache sämtliche Farmtransaktionen unmöglich. Schließlich müsse der schriftliche Beleg vorliegen, dass für eine Farm keine Bodensteuer ausstehe, bevor diese ge- oder verkauft werden dürfe. Dieser Nachweis könne jedoch momentan nicht erbracht werden, weil das notwendige Dokument aufgrund des Steuermoratoriums nicht erhältlich sei.
In der Konsequenz bedeute dies, dass keine Farmen an neue Besitzer übertragen werden dürften, was das im Grundgesetz verankerte Recht verletze, Eigentum zu erwerben oder zu verkaufen. Da die beiden Klagen gegen die angeblich irreguläre Berechnungsgrundlage der Bodensteuer vermutlich erst in ferner Zukunft entschieden werden würden, stehe zu befürchten, dass das Moratorium auf die Eintreibung der Bodensteuer noch geraume Zeit andauern werde.
Dies habe erhebliche Konsequenzen für die Agribank, die bis April dieses Jahres Darlehen in Höhe von rund 67 Millionen N$ an 13 Empfänger vergeben habe, die eine Farm kaufen wollten, diese aber nicht ohne Nachweis für die darauf bezahlte Bodensteuer übertragen oder im Katasteramt registrieren könnten. Solange dies nicht geschehen sei, würden die bereits geleisteten Darlehen totes Kapital darstellen und die Agribank um Zinseinnahmen in Millionenhöhe bringen.
Diesen Umstand illustriert Nghikembua anhand von Statistiken, wonach die Agribank in den vergangenen fünf Jahren rund 223 Millionen N$ an Zinsen auf Darlehen für Farmkäufe eingenommen habe. Dieses Einkommen sei gefährdet, solange eine Übertragung von Farmland aufgrund fehlender Bodensteuer-Freigabe nicht möglich sei und damit auch der Bedarf für Kredite der Agribank nachlasse. Da viele Kunden aufgrund der Konjunkturflaute bei der Rückzahlung ihrer Darlehen in Verzug geraten seien und die Regierung wegen des andauernden Sparkurses ihre Subventionierung der Bank reduziert habe, sei diese wegen des Steuer-Moratoriums sogar existenziell bedroht.
Der stellvertretende Oberrichter Hosea Angula folgte damit gestern einer gegen das Ministerium für Landreform gerichteten Klage der Agribank. Durch eine von jener vorbereiteten und Angula angenommenen Verfügung wird es nun Landbesitzern ermöglicht, beim Ministerium eine schriftliche Bestätigung dafür zu erlangen, dass sie „willens und fähig sind, die ihnen berechnete Bodensteuer zu bezahlen“.
Damit können Personen, die kommerzielles Land verkaufen oder erwerben wollen, den Beleg dafür erlangen, dass sämtliche für den jeweiligen Grund und Boden fällige Bodensteuer entrichtet wurde. Dieser Nachweis muss gemäß Gesetz erbracht werden, bevor eine Farm an einen neuen Besitzer übertragen werden darf. Dies war jedoch seit dem 22. Februar nicht möglich, weil Richter Angula damals die Eintreibung der Bodensteuer solange ausgesetzt hat, bis zwei getrennte Klagen gegen deren angeblich defekte Berechnungsgrundlage entschieden wurden.
Die Agribank hatte ihre Klage in einer eidesstattlichen Erklärung ihres Hauptgeschäftsführers Sakaria Nghikembua damit begründet, die Aussetzung der Bodensteuer mache sämtliche Farmtransaktionen unmöglich. Schließlich müsse der schriftliche Beleg vorliegen, dass für eine Farm keine Bodensteuer ausstehe, bevor diese ge- oder verkauft werden dürfe. Dieser Nachweis könne jedoch momentan nicht erbracht werden, weil das notwendige Dokument aufgrund des Steuermoratoriums nicht erhältlich sei.
In der Konsequenz bedeute dies, dass keine Farmen an neue Besitzer übertragen werden dürften, was das im Grundgesetz verankerte Recht verletze, Eigentum zu erwerben oder zu verkaufen. Da die beiden Klagen gegen die angeblich irreguläre Berechnungsgrundlage der Bodensteuer vermutlich erst in ferner Zukunft entschieden werden würden, stehe zu befürchten, dass das Moratorium auf die Eintreibung der Bodensteuer noch geraume Zeit andauern werde.
Dies habe erhebliche Konsequenzen für die Agribank, die bis April dieses Jahres Darlehen in Höhe von rund 67 Millionen N$ an 13 Empfänger vergeben habe, die eine Farm kaufen wollten, diese aber nicht ohne Nachweis für die darauf bezahlte Bodensteuer übertragen oder im Katasteramt registrieren könnten. Solange dies nicht geschehen sei, würden die bereits geleisteten Darlehen totes Kapital darstellen und die Agribank um Zinseinnahmen in Millionenhöhe bringen.
Diesen Umstand illustriert Nghikembua anhand von Statistiken, wonach die Agribank in den vergangenen fünf Jahren rund 223 Millionen N$ an Zinsen auf Darlehen für Farmkäufe eingenommen habe. Dieses Einkommen sei gefährdet, solange eine Übertragung von Farmland aufgrund fehlender Bodensteuer-Freigabe nicht möglich sei und damit auch der Bedarf für Kredite der Agribank nachlasse. Da viele Kunden aufgrund der Konjunkturflaute bei der Rückzahlung ihrer Darlehen in Verzug geraten seien und die Regierung wegen des andauernden Sparkurses ihre Subventionierung der Bank reduziert habe, sei diese wegen des Steuer-Moratoriums sogar existenziell bedroht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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