Hundeangriff hat Folgen
Frau erstreitet 50000 N$ Schmerzensgeld
Von Marc Springer, Windhoek
Die Klägerin Christina Kapuka hatte von dem Antragsgegner Gabriel Haufiku ursprünglich 287000 N$ Wiedergutmachung gefordert und dies mit dem “Schock, Schmerz, Trauma und emotionalem Schaden“ begründet, den sie am 29. Oktober 2014 erlitten habe, als sie auf dem Weg zu ihrer Tante in Tseiblaagte, Keetmanshoop gegen 21.00 Uhr von den Hunden attackiert worden sei. Der Angriff habe tiefe Risswunden an beiden Beinen verursacht, permanente Narben hinterlassen und ihr nicht nur medizinische Behandlungskosten von 32000 N$ verursacht, sondern auch einen Verdienstausfall von 6000 N$ bewirkt.
Haufiku hatte bestritten, dass seine Hunde für den Angriff verantwortlich gewesen waren. Außerdem hatte er vorgebracht, Kapuka müsse die Hunde provoziert haben, falls diese sie tatsächlich angegriffen haben sollten. Ferner hatte er beteuert, dass die Tiere seines Wissens noch nie einen Menschen angegriffen hätten, nicht aggressiv seien und nicht von seinem eingezäunten Hof hätten entkommen können.
Kapuka hatte ausgesagt, sie sei von den Tieren attackiert worden, als sie das Gartentor zur Wohnung ihrer Tante geöffnet habe. Dabei habe sie tiefe Fleischfunden erlitten, die über mehrere Tage im Krankenhaus hätten behandelt werden müssen. Ferner gab sie zu Protokoll, dass sie aufgrund der Verletzungen bis heute keine größere Distanzen laufen, oder für längere Zeit stehen könne.
Sie teilte dem Gericht ferner mit, dass der Zaun um das Grundstück des Beklagten zum Zeitpunkt des Angriffs teilweise am Boden gelegen habe und dass dessen Hunde ungehindert hinausgelangen haben können. Außerdem gab sie an, dass sie bei Kingdom Life Ministries in Keetmanshoop als Lehrerin angestellt und nach dem Hundeangriff mehrere Monate arbeitsunfähig gewesen sei. Für den dadurch verursachten Verdienstausfall hatte sie eine Entschädigung von 6000 N$ berechnet.
Die Tante der Klägerin hatte ausgesagt, sie hätte gesehen, wie die Hunde nach dem Angriff auf das Grundstück von Haufiku zurückgerannt seien. Ferner teilte sie mit, sie hätte bereits in der Vergangenheit Angriffe der Hunde auf Passanten beobachtet.
In einem am Freitag ergangenen Urteil weist Richter Boas Usiku einleitend darauf hin, dass “der Besitzer eines Hundes, der einen Menschen angreift, ohne dass dieser leichtsinnig gehandelt oder das Tier provoziert hätte, für die dadurch entstandenen Verletzungen haftbar ist“. Dementsprechend müsse die Klägerin belegen, dass sie “ohne ersichtlichen Grund“ von den Hunden des Antragsgegners angegriffen wurde.
Mit Hinweis auf die vorliegenden Zeugenaussagen sah es der Richter als erwiesen an, dass Haufikus Hunde für den Angriff verantwortlich waren. Ferner kam er zu dem Ergebnis, dass die Tiere nicht provoziert worden seien, sondern sich “wider ihrer Natur als domestizierte Haustiere“ verhalten hätten.
Hinsichtlich der Schadenssumme bezeichnete Usiku die von Kapuka geforderte Entschädigung als “exzessiv“ und verpflichte Haufiku stattdessen, ihr N$ 50000 Schmerzensgeld zu zahlen.
Die Klägerin Christina Kapuka hatte von dem Antragsgegner Gabriel Haufiku ursprünglich 287000 N$ Wiedergutmachung gefordert und dies mit dem “Schock, Schmerz, Trauma und emotionalem Schaden“ begründet, den sie am 29. Oktober 2014 erlitten habe, als sie auf dem Weg zu ihrer Tante in Tseiblaagte, Keetmanshoop gegen 21.00 Uhr von den Hunden attackiert worden sei. Der Angriff habe tiefe Risswunden an beiden Beinen verursacht, permanente Narben hinterlassen und ihr nicht nur medizinische Behandlungskosten von 32000 N$ verursacht, sondern auch einen Verdienstausfall von 6000 N$ bewirkt.
Haufiku hatte bestritten, dass seine Hunde für den Angriff verantwortlich gewesen waren. Außerdem hatte er vorgebracht, Kapuka müsse die Hunde provoziert haben, falls diese sie tatsächlich angegriffen haben sollten. Ferner hatte er beteuert, dass die Tiere seines Wissens noch nie einen Menschen angegriffen hätten, nicht aggressiv seien und nicht von seinem eingezäunten Hof hätten entkommen können.
Kapuka hatte ausgesagt, sie sei von den Tieren attackiert worden, als sie das Gartentor zur Wohnung ihrer Tante geöffnet habe. Dabei habe sie tiefe Fleischfunden erlitten, die über mehrere Tage im Krankenhaus hätten behandelt werden müssen. Ferner gab sie zu Protokoll, dass sie aufgrund der Verletzungen bis heute keine größere Distanzen laufen, oder für längere Zeit stehen könne.
Sie teilte dem Gericht ferner mit, dass der Zaun um das Grundstück des Beklagten zum Zeitpunkt des Angriffs teilweise am Boden gelegen habe und dass dessen Hunde ungehindert hinausgelangen haben können. Außerdem gab sie an, dass sie bei Kingdom Life Ministries in Keetmanshoop als Lehrerin angestellt und nach dem Hundeangriff mehrere Monate arbeitsunfähig gewesen sei. Für den dadurch verursachten Verdienstausfall hatte sie eine Entschädigung von 6000 N$ berechnet.
Die Tante der Klägerin hatte ausgesagt, sie hätte gesehen, wie die Hunde nach dem Angriff auf das Grundstück von Haufiku zurückgerannt seien. Ferner teilte sie mit, sie hätte bereits in der Vergangenheit Angriffe der Hunde auf Passanten beobachtet.
In einem am Freitag ergangenen Urteil weist Richter Boas Usiku einleitend darauf hin, dass “der Besitzer eines Hundes, der einen Menschen angreift, ohne dass dieser leichtsinnig gehandelt oder das Tier provoziert hätte, für die dadurch entstandenen Verletzungen haftbar ist“. Dementsprechend müsse die Klägerin belegen, dass sie “ohne ersichtlichen Grund“ von den Hunden des Antragsgegners angegriffen wurde.
Mit Hinweis auf die vorliegenden Zeugenaussagen sah es der Richter als erwiesen an, dass Haufikus Hunde für den Angriff verantwortlich waren. Ferner kam er zu dem Ergebnis, dass die Tiere nicht provoziert worden seien, sondern sich “wider ihrer Natur als domestizierte Haustiere“ verhalten hätten.
Hinsichtlich der Schadenssumme bezeichnete Usiku die von Kapuka geforderte Entschädigung als “exzessiv“ und verpflichte Haufiku stattdessen, ihr N$ 50000 Schmerzensgeld zu zahlen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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