ICC-Abkehr zur Debatte gestellt
Namibias Regierung wendet sich mit Grundsatzfrage an Nationalversammlung
Von Stefan Fischer, Windhoek
Namibias Regierung wird offenbar dem Beispiel von Südafrika folgen und strebt einen Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof (IstGH bzw. International Criminal Court, ICC) in Den Haag an. Darüber informierte Regierungsanwalt Sakeus Shanghala in einer schriftlichen Erklärung vom vergangenen Donnerstag.
„Die Regierung wird sich an die Nationalversammlung hinsichtlich ihrer bevorzugten Position zum Rückzug oder Verbleib wenden. Die relevanten Behörden werden die nötigen Ankündigungen machen“, erklärte Shanghala. Er machte deutlich, dass nur diese Körperschaft über einen möglichen ICC-Austritt entscheiden könne, denn die Nationalversammlung habe auf Grundlage der Verfassung auch den Beitritt beschlossen. „Wenn das Parlament ein Referendum will, dann soll es so sein. Wenn nicht, dann soll es so sein“, so der Regierungsanwalt. Und weiter: „Ob wir den ICC verlassen, ist keine vorherbestimmte Schlussfolgerung; die Diskussion liegt vor uns, nicht hinter uns.“
Shanghala wies ebenfalls darauf hin, dass der Internationale Strafgerichtshof Einzelpersonen Anklage und Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhandle. Alle anderen etwaigen Verfehlungen, auch eines Staatspräsidenten, würden durch die nationale Justiz bzw. Strafverfolgungsbehörden gehandhabt.
Ende Oktober hat eine Nachricht aus Südafrika für Wirbel gesorgt, wonach die Regierung ernsthaft den Rückzug vom ICC verfolge. Der Justizminister der Kaprepublik hatte konkret mitgeteilt, dass die Verpflichtungen gegenüber dem Strafgericht in Den Haag nicht mit dem Einsatz Südafrikas für Frieden in Afrika vereinbar seien. Die Verpflichtungen stünden vielmehr im Widerspruch zu den Gesetzen, die Staats- und Regierungschefs diplomatische Immunität zusichern. Ähnliche Aussagen und damit Kritik am ICC hatte es auch im Juni 2015 von Namibias Präsident Hage Geingob gegeben, der von einer „selektiven Moral“ sprach. Der ICC habe nicht das Recht, frei gewählte Führer strafrechtlich zu verfolgen, so Geingob (AZ berichtete).
Hintergrund des Konflikts von/in Südafrika war der umstrittene Besuch des sudanesischen Präsidenten Omar Hassan al-Baschir im Juni 2015 in der Kaprepublik anlässlich eines Gipfeltreffens der Afrikanischen Union (AU). Al-Baschir wird vom ICC wegen Völkermordes und Kriegsverbrechen mit Haftbefehl gesucht. Als Mitglied des Internationalen Gerichtshofes hätte Südafrika Al-Baschir festnehmen müssen, hat ihn aber normal ausreisen lassen.
Namibias Regierung wird offenbar dem Beispiel von Südafrika folgen und strebt einen Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof (IstGH bzw. International Criminal Court, ICC) in Den Haag an. Darüber informierte Regierungsanwalt Sakeus Shanghala in einer schriftlichen Erklärung vom vergangenen Donnerstag.
„Die Regierung wird sich an die Nationalversammlung hinsichtlich ihrer bevorzugten Position zum Rückzug oder Verbleib wenden. Die relevanten Behörden werden die nötigen Ankündigungen machen“, erklärte Shanghala. Er machte deutlich, dass nur diese Körperschaft über einen möglichen ICC-Austritt entscheiden könne, denn die Nationalversammlung habe auf Grundlage der Verfassung auch den Beitritt beschlossen. „Wenn das Parlament ein Referendum will, dann soll es so sein. Wenn nicht, dann soll es so sein“, so der Regierungsanwalt. Und weiter: „Ob wir den ICC verlassen, ist keine vorherbestimmte Schlussfolgerung; die Diskussion liegt vor uns, nicht hinter uns.“
Shanghala wies ebenfalls darauf hin, dass der Internationale Strafgerichtshof Einzelpersonen Anklage und Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhandle. Alle anderen etwaigen Verfehlungen, auch eines Staatspräsidenten, würden durch die nationale Justiz bzw. Strafverfolgungsbehörden gehandhabt.
Ende Oktober hat eine Nachricht aus Südafrika für Wirbel gesorgt, wonach die Regierung ernsthaft den Rückzug vom ICC verfolge. Der Justizminister der Kaprepublik hatte konkret mitgeteilt, dass die Verpflichtungen gegenüber dem Strafgericht in Den Haag nicht mit dem Einsatz Südafrikas für Frieden in Afrika vereinbar seien. Die Verpflichtungen stünden vielmehr im Widerspruch zu den Gesetzen, die Staats- und Regierungschefs diplomatische Immunität zusichern. Ähnliche Aussagen und damit Kritik am ICC hatte es auch im Juni 2015 von Namibias Präsident Hage Geingob gegeben, der von einer „selektiven Moral“ sprach. Der ICC habe nicht das Recht, frei gewählte Führer strafrechtlich zu verfolgen, so Geingob (AZ berichtete).
Hintergrund des Konflikts von/in Südafrika war der umstrittene Besuch des sudanesischen Präsidenten Omar Hassan al-Baschir im Juni 2015 in der Kaprepublik anlässlich eines Gipfeltreffens der Afrikanischen Union (AU). Al-Baschir wird vom ICC wegen Völkermordes und Kriegsverbrechen mit Haftbefehl gesucht. Als Mitglied des Internationalen Gerichtshofes hätte Südafrika Al-Baschir festnehmen müssen, hat ihn aber normal ausreisen lassen.
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Allgemeine Zeitung
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