Illegale Entlassungen
Windhoek - Das Zentrum für Rechtsbeistand (LAC) ist über die angeblich wachsende Anzahl unrechtmäßiger Entlassungen aidsinfizierter Angestellter besorgt. Darüber hinaus ist die Organisation durch Berichte beunruhigt nach denen einige Unternehmen im Lande ihre gesamte Belegschaft zu einem HIV-Test verpflichten und damit das Arbeitsgesetz und die Privatssphäre der Betroffenen verletzen.
"Der HIV-Status eines Angestellten ist kein Grund für dessen Entlassung und muss vom Arbeitgeber, sofern er diesem bekannt ist, streng vertraulich behandelt werden", betonte Tenu Avafia vom LAC gestern gegenüber der AZ. Abgesehen von einigen wenigen Berufen wie beispielsweise der von Ärzten oder Krankenschwestern sei der HIV-Status von Erwerbstätigen vollkommen irrelevant, weil Aids-Infizierte zumindest bis zum Endstadium der Krankheit jede Tätigkeit angemessen verrichten könnten. Vor diesem Hintergrund bestehe für Arbeitgeber keine Veranlassung dafür, HIV-Infizierte Beschäftigte anders zu behandeln als beispielsweise Krebs-Kranke, deren Gesundheitszustand bisher nie Anlass einer unrechtmäßigen Kündigung war.
Die Ursache dafür, dass Arbeitgeber zum Teil dennoch gezielt gegen aidsinfizierte Angestellte vorgingen vermutet Avafia in einer "Mischung aus Ignoranz und Paranoia". "Arbeitgeber erfahren von der landesweiten Zunahme an Infektionen und glauben, sich und ihr Personal durch Zwangsuntersuchungen oder die Entlassung HIV-Positiver Kollegen schützen zu müssen", sagte er.
Da es jedoch bisher keinen einzigen belegten Fall der Aids-Übertragung am Arbeitsplatz gebe, bestehe auch keine Grund, HIV-Positive Mitarbeiter zu entlassen, wie dies in Namibia immer häufiger geschehe.
Avafia hält in diesem Zusammenhang die ihm bekannten Fälle aidsrelevanter Kündigungen für die Spitze des Eisberges. "Personen, die wegen ihrer Aids-Infektion entlassen werden, setzten sich nur selten zur Wehr, weil sie ihre diesbezüglichen Rechte nicht kennen", erklärte er. Darüber hinaus würden nur wenige Betroffene gegen eine derart illegale Kündigung vorgehen, weil sie fürchten müssten, dass dabei ihre Infektion allgemein bekannt werden könnte.
"Wer eine solche Kündigung rückgängig machen oder einen Schadensersatz einklagen will, muss dies in der Regel vor Gericht tun", erklärte er. Dabei müsse der Kläger davon ausgehen, dass im Laufe des Verfahrens seine Infektion bekannt werde und er deswegen eventuell seine Krankenversicherung oder Hypothek verlieren könnte oder sich Freunde und Bekannte von ihm abwenden würden.
"Der HIV-Status eines Angestellten ist kein Grund für dessen Entlassung und muss vom Arbeitgeber, sofern er diesem bekannt ist, streng vertraulich behandelt werden", betonte Tenu Avafia vom LAC gestern gegenüber der AZ. Abgesehen von einigen wenigen Berufen wie beispielsweise der von Ärzten oder Krankenschwestern sei der HIV-Status von Erwerbstätigen vollkommen irrelevant, weil Aids-Infizierte zumindest bis zum Endstadium der Krankheit jede Tätigkeit angemessen verrichten könnten. Vor diesem Hintergrund bestehe für Arbeitgeber keine Veranlassung dafür, HIV-Infizierte Beschäftigte anders zu behandeln als beispielsweise Krebs-Kranke, deren Gesundheitszustand bisher nie Anlass einer unrechtmäßigen Kündigung war.
Die Ursache dafür, dass Arbeitgeber zum Teil dennoch gezielt gegen aidsinfizierte Angestellte vorgingen vermutet Avafia in einer "Mischung aus Ignoranz und Paranoia". "Arbeitgeber erfahren von der landesweiten Zunahme an Infektionen und glauben, sich und ihr Personal durch Zwangsuntersuchungen oder die Entlassung HIV-Positiver Kollegen schützen zu müssen", sagte er.
Da es jedoch bisher keinen einzigen belegten Fall der Aids-Übertragung am Arbeitsplatz gebe, bestehe auch keine Grund, HIV-Positive Mitarbeiter zu entlassen, wie dies in Namibia immer häufiger geschehe.
Avafia hält in diesem Zusammenhang die ihm bekannten Fälle aidsrelevanter Kündigungen für die Spitze des Eisberges. "Personen, die wegen ihrer Aids-Infektion entlassen werden, setzten sich nur selten zur Wehr, weil sie ihre diesbezüglichen Rechte nicht kennen", erklärte er. Darüber hinaus würden nur wenige Betroffene gegen eine derart illegale Kündigung vorgehen, weil sie fürchten müssten, dass dabei ihre Infektion allgemein bekannt werden könnte.
"Wer eine solche Kündigung rückgängig machen oder einen Schadensersatz einklagen will, muss dies in der Regel vor Gericht tun", erklärte er. Dabei müsse der Kläger davon ausgehen, dass im Laufe des Verfahrens seine Infektion bekannt werde und er deswegen eventuell seine Krankenversicherung oder Hypothek verlieren könnte oder sich Freunde und Bekannte von ihm abwenden würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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