Illegale Personalpolitik
Windhoek - Die Staatsdienstkommission (PSC) hat sich erneut darüber beklagt, dass in hiesigen Ministerien und Behörden wiederholt zweifelhafte Personalentscheidungen getroffen und dabei die relevanten Vorschriften missachtet würden. Die Kommission bemängelt dabei vor allem unrechtmäßige Anstellungs- und Beförderungsverfahren, sowie die Missachtung von korrigierenden Maßnahmen.
Der Jahresbericht, der sich mit dem Zeitraum zwischen April 2001 und März 2002 befasst, zählt insgesamt 81 Fälle auf, bei denen Ministerien und Behörden personalrelevante Entscheidungen getroffen haben, ohne diese vorher mit der PSC abzustimmen. Dabei handelt es sich primär um Fälle, bei denen der Arbeitsvertrag von Beamten verlängert, diese auf bezahlten Studienurlaub geschickt oder für andere Arbeiten abgestellt wurden, ohne dass dafür die Genehmigung der PSC vorlag.
Obwohl dieser Misstand in früheren Jahresberichten der PSC bereits angesprochen wurde, hat die Anzahl derlei Übertretungen im Vergleich zum Vorjahr sprunghaft zugenommen. Ähnlich verhält es sich bei Anstellungen im öffentlichen Dienst, wo die Qualifikationen, die für einen bestimmten Posten vorausgesetzt werden, ohne Zustimmung der PSC gelockert wurden.
In vergleichbarer Weise haben sich dem Bericht zufolge einige Ministerien nicht an die Vorschriften gehalten, die für die Anstellung von Staatsdienern gelten. So seien der Kommission verschiedene Fälle bekannt geworden, bei denen die vorgeschriebene Zusammensetzung der Beurteilungsgremien nicht eingehalten wurde, die für die Auswahl von Kandidaten zuständig sind.
Darüber hinaus seien zum Teil Bewerber in die engere Auswahl gezogen worden, die den Mindestanforderungen des ausgeschriebenen Posten nicht genügen oder den daran verknüpften Auflagen nicht entsprechen. Abgesehen davon hätten viele Ministerien der PSC nur unvollständige Bewerbungsunterlagen übermittelt, was dieser die Identifikation eines geeigneten Kandidaten erschwere.
Dieser Vorgang werde ferner dadurch verzögert, dass die Zeitspanne zwischen dem Annahmeschluss von Bewerbungen und der Zustellung aller relevanten Unterlagen an die PSC "nach wie vor zu lang" sei.
Der Jahresbericht, der sich mit dem Zeitraum zwischen April 2001 und März 2002 befasst, zählt insgesamt 81 Fälle auf, bei denen Ministerien und Behörden personalrelevante Entscheidungen getroffen haben, ohne diese vorher mit der PSC abzustimmen. Dabei handelt es sich primär um Fälle, bei denen der Arbeitsvertrag von Beamten verlängert, diese auf bezahlten Studienurlaub geschickt oder für andere Arbeiten abgestellt wurden, ohne dass dafür die Genehmigung der PSC vorlag.
Obwohl dieser Misstand in früheren Jahresberichten der PSC bereits angesprochen wurde, hat die Anzahl derlei Übertretungen im Vergleich zum Vorjahr sprunghaft zugenommen. Ähnlich verhält es sich bei Anstellungen im öffentlichen Dienst, wo die Qualifikationen, die für einen bestimmten Posten vorausgesetzt werden, ohne Zustimmung der PSC gelockert wurden.
In vergleichbarer Weise haben sich dem Bericht zufolge einige Ministerien nicht an die Vorschriften gehalten, die für die Anstellung von Staatsdienern gelten. So seien der Kommission verschiedene Fälle bekannt geworden, bei denen die vorgeschriebene Zusammensetzung der Beurteilungsgremien nicht eingehalten wurde, die für die Auswahl von Kandidaten zuständig sind.
Darüber hinaus seien zum Teil Bewerber in die engere Auswahl gezogen worden, die den Mindestanforderungen des ausgeschriebenen Posten nicht genügen oder den daran verknüpften Auflagen nicht entsprechen. Abgesehen davon hätten viele Ministerien der PSC nur unvollständige Bewerbungsunterlagen übermittelt, was dieser die Identifikation eines geeigneten Kandidaten erschwere.
Dieser Vorgang werde ferner dadurch verzögert, dass die Zeitspanne zwischen dem Annahmeschluss von Bewerbungen und der Zustellung aller relevanten Unterlagen an die PSC "nach wie vor zu lang" sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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