Illegale Selbsthilfe gestoppt
Bonus-Disput: Gericht untersagt geplante Zwangsversteigerung
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund der Verfügung ist ein am Mittwoch verhandelter Eilantrag, der auf eine eidesstattliche Erklärung des Ministers für städtische und ländliche Entwicklung, Peya Mushelenga, zurückgeht und sich neben dem Gerichtsvollzieher für den Distrikt Grootfontein und den Schlichter Kleofas Gaingob gegen die 23 Mitarbeiter der Stadtverwaltung richtet.
Darin führt der Minister an, Angestellte namibischer Lokalbehörden seien seit 1990 nach Abschluss der ersten fünf Dienstjahre auf einen Sonderbonus berechtigt gewesen, der umgerechnet dem Gehalt von 62 Arbeitstagen entsprochen habe. Diese Zuwendung sei jedoch aus Kostengründen mit Wirkung vom 1. Juli 2009 abgeschafft worden und über ein Jahr „schrittweise ausgelaufen“. Binnen dieser einjährigen Frist hätten Stadtverwaltungen, die dazu finanziell in der Lage gewesen seien, Anspruchsberechtigten die Hälfte der für den Bonus relevanten 62 Arbeitstage ausbezahlt und ihnen den Rest als Urlaub angerechnet.
Ungeachtet dessen, dass der Fünf-Jahres Bonus seit Juli 2010 nicht mehr wirksam sei und für Mitarbeiter die nach diesem Datum angestellt wurden, nie gegolten habe, sei er von der Stadtverwaltung in Grootfontein erst im Februar 2018 formal abgeschafft und von den Beklagten bis dahin eingefordert worden worden. Demnach hätten die 23 Antragsgegner beim Arbeitskommissar geklagt, von dem anschließend eingesetzten Vermittler und Nebenbeklagten Gaingob nach einem Schlichtungsverfahrens Recht erhalten und auf Grundlage von dessen Befund die Beschlagnahmung einiger Vermögenswerte der Stadtverwaltung erwirkt.
Diese Vermögenswerte zu denen ein Müllwagen und zwei Lastwagen gehörten, hätten am vergangenen Donnerstag versteigert werden sollen, um mit den dabei gemachten Einnahmen die finanziellen Forderungen der Beklagten in Höhe von über 470000 N$ zu befriedigen. Dieses Vorhaben hat das Vize-Gerichtspräsident Hosea Angula jedoch untersagt und war dabei dem Argument von Mushelenga gefolgt, wonach es sich bei dem Vorhaben um eine rechtswidrige Form der Selbsthilfe gehandelt habe.
Schließlich sei der Bonus nicht von der Stadtverwaltung, sondern vom Ministerium abgeschafft worden, das an dem Schlichtungsverfahren jedoch nicht teilgenommen habe. Deshalb sei nicht nur der Befund des Schlichters und die darauf basierende Einigung zwischen den Beklagten und der Stadtverwaltung irregulär, sondern auch die Konfiszierung von deren Vermögenswerten und die geplante Versteigerung derselben.
Hintergrund der Verfügung ist ein am Mittwoch verhandelter Eilantrag, der auf eine eidesstattliche Erklärung des Ministers für städtische und ländliche Entwicklung, Peya Mushelenga, zurückgeht und sich neben dem Gerichtsvollzieher für den Distrikt Grootfontein und den Schlichter Kleofas Gaingob gegen die 23 Mitarbeiter der Stadtverwaltung richtet.
Darin führt der Minister an, Angestellte namibischer Lokalbehörden seien seit 1990 nach Abschluss der ersten fünf Dienstjahre auf einen Sonderbonus berechtigt gewesen, der umgerechnet dem Gehalt von 62 Arbeitstagen entsprochen habe. Diese Zuwendung sei jedoch aus Kostengründen mit Wirkung vom 1. Juli 2009 abgeschafft worden und über ein Jahr „schrittweise ausgelaufen“. Binnen dieser einjährigen Frist hätten Stadtverwaltungen, die dazu finanziell in der Lage gewesen seien, Anspruchsberechtigten die Hälfte der für den Bonus relevanten 62 Arbeitstage ausbezahlt und ihnen den Rest als Urlaub angerechnet.
Ungeachtet dessen, dass der Fünf-Jahres Bonus seit Juli 2010 nicht mehr wirksam sei und für Mitarbeiter die nach diesem Datum angestellt wurden, nie gegolten habe, sei er von der Stadtverwaltung in Grootfontein erst im Februar 2018 formal abgeschafft und von den Beklagten bis dahin eingefordert worden worden. Demnach hätten die 23 Antragsgegner beim Arbeitskommissar geklagt, von dem anschließend eingesetzten Vermittler und Nebenbeklagten Gaingob nach einem Schlichtungsverfahrens Recht erhalten und auf Grundlage von dessen Befund die Beschlagnahmung einiger Vermögenswerte der Stadtverwaltung erwirkt.
Diese Vermögenswerte zu denen ein Müllwagen und zwei Lastwagen gehörten, hätten am vergangenen Donnerstag versteigert werden sollen, um mit den dabei gemachten Einnahmen die finanziellen Forderungen der Beklagten in Höhe von über 470000 N$ zu befriedigen. Dieses Vorhaben hat das Vize-Gerichtspräsident Hosea Angula jedoch untersagt und war dabei dem Argument von Mushelenga gefolgt, wonach es sich bei dem Vorhaben um eine rechtswidrige Form der Selbsthilfe gehandelt habe.
Schließlich sei der Bonus nicht von der Stadtverwaltung, sondern vom Ministerium abgeschafft worden, das an dem Schlichtungsverfahren jedoch nicht teilgenommen habe. Deshalb sei nicht nur der Befund des Schlichters und die darauf basierende Einigung zwischen den Beklagten und der Stadtverwaltung irregulär, sondern auch die Konfiszierung von deren Vermögenswerten und die geplante Versteigerung derselben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen