Imalwa rechnet mit Kritikern ab
Vorwurf der Rechtsbeugung und Strafvereitelung empört Generalstaatsanklägerin
Von Marc Springer, Windhoek
„Mein Büro beschäftigt zahlreiche Juristen, die alle an der Entscheidung mitwirken, ob gegen eine Person oder Institution Anklage erhoben wird“, sagte sie gestern bei einer Pressekonferenz und ergänzte: „Niemand, inklusive mir selbst, kann allein beschließen, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Wie sind ein Team und lassen und bei der Entscheidung über unser Vorgehen von den Ermittlungsergebnissen der Polizei leiten“.
Da sowohl die polizeilichen Untersuchungen, als auch die Auswertung von deren Erkenntnissen ein aufwendiger Vorgang sei, würde zwangsläufig einige Zeit vergehen, bis eine solche Entscheidung gereift sei. Als Beispiel nannte sie die insolvente SME-Bank, bei der vor ihrer Liquidierung angeblich rund 350 Millionen N$ veruntreut wurden. Dieser mutmaßliche Betrug liege erst so kurz zurück, dass die Untersuchungen der Polizei nicht abgeschlossen seien. Ihr Büro habe folglich bisher keine Ermittlungsakte erhalten und deshalb auch keine Entscheidung darüber treffen können, ob die vermeintlich Beteiligten juristisch belangt werden sollen. Der in den Medien und auf sozialen Netzwerken erhobene Vorwurf, sie würde eine Strafverfolgung der SME-Bank-Betrüger verschleppen, sei folglich „absolut haltlos“.
Ähnlich verhalte es sich im Falle der ODC, die vor rund 15 Jahren bei einem vermeintlichen Investitionsbetrug rund 100 Millionen N$ verloren hat. Auch hier sei ihr Büro nicht untätig gewesen, sondern habe alles versucht, den beiden in Südafrika sesshaften Hauptverdächtigen hierzulande den Prozess zu machen. Dies sei jedoch gescheitert, weil die zwei mutmaßlichen Betrüger beide alt und gebrechlich seien und ein südafrikanisches Gericht deshalb ihre Auslieferung nach Namibia abgelehnt habe.
Aus diesem Grunde seien sie in Südafrika angeklagt, das ODC-Geld aber nur teilweise zurückerlangt worden, weil von den Einnahmen einer Zwangsversteigerung ihrer begrenzten Vermögenswerte auch südafrikanische Gläubiger hätten ausgezahlt werden müssen. Der Fall sei damit abgehandelt, weil es keine Hinweise für eine Beteiligung von ODC-Angestellten gegeben habe, die ihr Büro in Namibia hätte belangen können.
Im Falle des Pensionsfonds GIPF, der Existenzgründern Startkapital bereitgestellt und davon rund 600 Millionen N$ verloren habe, könne ihr Büro ebenfalls nicht dafür haftbar gemacht werden, dass dies bisher keine strafrechtlichen Konsequenzen gehabt habe. Schließlich habe die Polizei gegen 20 Firmen ermittelt, die von GIPF Darlehen erhalten hätten und dabei 195 Aktenordner an Unterlagen zusammengetragen. Im Falle von 18 dieser Firmen habe sich der Anfangsverdacht gegen sie jedoch nicht erhärtet, weshalb sie nicht belangt worden seien. Gegen den Geschäftsführer einer anderen Firma sei inzwischen Anklage erhoben worden, allerdings wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Insolvenzgesetz.
Dass der GIPF-Betrug folglich folgenlos bleiben werde, sei jedoch ebenfalls nicht ihrem Büro anzulasten. Schließlich seien die ersten Darlehen bereits 1995 vergeben worden und seither zahlreiche Unterlagen entsorgt worden. Ohne diese Dokumente hätte eventuell Beteiligten nichts nachgewiesen werden können, weil sich die meisten der ehemals zuständigen GIPF-Mitarbeiter nicht mehr an Details hätten erinnern könnten und andere inzwischen verstorben seien.
Hinsichtlich der SSC betonte Imalwa, dass der von ihr erlittene Verlust von 30 Millionen N$ einzig und allein der Firma Avid Investments anzulasten sei und einige von deren ehemaligen Mitarbeitern dafür inzwischen verurteilt wurden.
„Ich werde niemanden ohne Anfangsverdacht anklagen, um der öffentlichen Erwartung zu entsprechen“, erklärte Imalwa und ergänzte: „Ebenso werde ich niemals Personen schützen, gegen die belastbare Indizien für strafbares Verhalten vorliegt. Wer mir vorwirft, eine Strafverfolgung von Schuldigen zu vereiteln, der soll das beweisen, damit die Polizei diesen Hinweisen nachgehen kann.“
„Mein Büro beschäftigt zahlreiche Juristen, die alle an der Entscheidung mitwirken, ob gegen eine Person oder Institution Anklage erhoben wird“, sagte sie gestern bei einer Pressekonferenz und ergänzte: „Niemand, inklusive mir selbst, kann allein beschließen, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Wie sind ein Team und lassen und bei der Entscheidung über unser Vorgehen von den Ermittlungsergebnissen der Polizei leiten“.
Da sowohl die polizeilichen Untersuchungen, als auch die Auswertung von deren Erkenntnissen ein aufwendiger Vorgang sei, würde zwangsläufig einige Zeit vergehen, bis eine solche Entscheidung gereift sei. Als Beispiel nannte sie die insolvente SME-Bank, bei der vor ihrer Liquidierung angeblich rund 350 Millionen N$ veruntreut wurden. Dieser mutmaßliche Betrug liege erst so kurz zurück, dass die Untersuchungen der Polizei nicht abgeschlossen seien. Ihr Büro habe folglich bisher keine Ermittlungsakte erhalten und deshalb auch keine Entscheidung darüber treffen können, ob die vermeintlich Beteiligten juristisch belangt werden sollen. Der in den Medien und auf sozialen Netzwerken erhobene Vorwurf, sie würde eine Strafverfolgung der SME-Bank-Betrüger verschleppen, sei folglich „absolut haltlos“.
Ähnlich verhalte es sich im Falle der ODC, die vor rund 15 Jahren bei einem vermeintlichen Investitionsbetrug rund 100 Millionen N$ verloren hat. Auch hier sei ihr Büro nicht untätig gewesen, sondern habe alles versucht, den beiden in Südafrika sesshaften Hauptverdächtigen hierzulande den Prozess zu machen. Dies sei jedoch gescheitert, weil die zwei mutmaßlichen Betrüger beide alt und gebrechlich seien und ein südafrikanisches Gericht deshalb ihre Auslieferung nach Namibia abgelehnt habe.
Aus diesem Grunde seien sie in Südafrika angeklagt, das ODC-Geld aber nur teilweise zurückerlangt worden, weil von den Einnahmen einer Zwangsversteigerung ihrer begrenzten Vermögenswerte auch südafrikanische Gläubiger hätten ausgezahlt werden müssen. Der Fall sei damit abgehandelt, weil es keine Hinweise für eine Beteiligung von ODC-Angestellten gegeben habe, die ihr Büro in Namibia hätte belangen können.
Im Falle des Pensionsfonds GIPF, der Existenzgründern Startkapital bereitgestellt und davon rund 600 Millionen N$ verloren habe, könne ihr Büro ebenfalls nicht dafür haftbar gemacht werden, dass dies bisher keine strafrechtlichen Konsequenzen gehabt habe. Schließlich habe die Polizei gegen 20 Firmen ermittelt, die von GIPF Darlehen erhalten hätten und dabei 195 Aktenordner an Unterlagen zusammengetragen. Im Falle von 18 dieser Firmen habe sich der Anfangsverdacht gegen sie jedoch nicht erhärtet, weshalb sie nicht belangt worden seien. Gegen den Geschäftsführer einer anderen Firma sei inzwischen Anklage erhoben worden, allerdings wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Insolvenzgesetz.
Dass der GIPF-Betrug folglich folgenlos bleiben werde, sei jedoch ebenfalls nicht ihrem Büro anzulasten. Schließlich seien die ersten Darlehen bereits 1995 vergeben worden und seither zahlreiche Unterlagen entsorgt worden. Ohne diese Dokumente hätte eventuell Beteiligten nichts nachgewiesen werden können, weil sich die meisten der ehemals zuständigen GIPF-Mitarbeiter nicht mehr an Details hätten erinnern könnten und andere inzwischen verstorben seien.
Hinsichtlich der SSC betonte Imalwa, dass der von ihr erlittene Verlust von 30 Millionen N$ einzig und allein der Firma Avid Investments anzulasten sei und einige von deren ehemaligen Mitarbeitern dafür inzwischen verurteilt wurden.
„Ich werde niemanden ohne Anfangsverdacht anklagen, um der öffentlichen Erwartung zu entsprechen“, erklärte Imalwa und ergänzte: „Ebenso werde ich niemals Personen schützen, gegen die belastbare Indizien für strafbares Verhalten vorliegt. Wer mir vorwirft, eine Strafverfolgung von Schuldigen zu vereiteln, der soll das beweisen, damit die Polizei diesen Hinweisen nachgehen kann.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen