Immobilienmakler muss ins Gefängnis
Sprangers wird effektiv acht Jahre absitzen
Von Erwin Leuschner und Nampa, Swakopmund/Windhoek
Erwin Sprangers hat keine Reue über die Straftaten gezeigt, nachdem er schuldig befunden wurde. Zu diesem Schluss kam Richterin Eileen Rakow vor dem Obergericht in Windhoek, als sie das Strafmaß verhängte. Sie ergänzte, dass der kongolesische Armeegeneral François Olenga Sprangers vertraut und als einen Freund betrachtet habe, bevor der ehemalige Immobilienmakler das Geld unterschlagen habe.
Sprangers war im September auf fünf Anklagepunkten wegen Diebstahls durch Unterschlagung sowie auf einen Anklagepunkt der Geldwäsche verurteilt worden. Auf die fünf Anklagepunkte wegen Diebstahls durch Unterschlagung verhängte Rakow 14 Jahre Gefängnis, wovon sie sechs Jahre zur Bewährung aussetzte. Auf den Anklagepunkt der Geldwäsche verhängte sie zusätzlich sechs Jahre Gefängnis, die Sprangers allerdings gleichzeitig mit der anderen Gefängnisstrafe absitzen kann.
Sprangers, der seit dem 11. September in Gewahrsam ist, wird effektiv acht Jahre absitzen.
Zum Hintergrund in diesem Fall gehört eine Geschäftstransaktion zwischen Sprangers und Olenga von Januar 2010. Die beiden hatten vereinbart, dass Olenga insgesamt 850 000 US-Dollar (umgerechnet etwa 6,8 Mio. N$) als Treuhandgeld auf das Treuhandkonto der Sprangers-Immobilienagentur Kintscher Estate Agents einzahlt. Der Betrag sollte für die Entwicklung von zwei Immobilien, die der kongolesische General an der namibische Küste besaß, oder für den Erwerb anderer Immobilen für Olenga eingesetzt werden. Sprangers hatte versprochen, er werde das Geld lediglich für die von Olenga genehmigten „Ausgaben“ anwenden oder, sollte es erforderlich sein, das Geld auf Anfrage zurückzahlen.
Zwischen dem 10. Februar 2010 und 6. Juli 2019 wurden mittels fünf Transaktionen insgesamt 6 785 318,76 Namibia-Dollar in das Bankkonto von Kintscher Estate Agents sowie Auctioneers First National Bank überwiesen. Statt aber wie vereinbart die Immobilien zu entwickeln, hat Sprangers das Geld zwischen dem 1. Februar und 31. Dezember 2010 für eigene Zwecke gestohlen bzw. missbraucht.
Sprangers hatte bereits in einem Zivilverfahren eine derbe Niederlage erlitten. Richter Thomas Masuku hatte vor dem Obergericht angeordnet, dass Sprangers den gesamten Betrag, 850 000 US-Dollar, an Olenga zurückzahlen müsse.
Sprangers hat keine Vorverurteilung in Namibia. Er ist der Vater von fünf Kindern. Vor Gericht hatte er gesagt, dass er nicht in der Lage sei, eine Geldstrafe zu zahlen. Er wurde von Jan Wessels verteidigt, derweil die Staatsanwaltschaft von Advokat Erick Moyo vertreten wurde.
Erwin Sprangers hat keine Reue über die Straftaten gezeigt, nachdem er schuldig befunden wurde. Zu diesem Schluss kam Richterin Eileen Rakow vor dem Obergericht in Windhoek, als sie das Strafmaß verhängte. Sie ergänzte, dass der kongolesische Armeegeneral François Olenga Sprangers vertraut und als einen Freund betrachtet habe, bevor der ehemalige Immobilienmakler das Geld unterschlagen habe.
Sprangers war im September auf fünf Anklagepunkten wegen Diebstahls durch Unterschlagung sowie auf einen Anklagepunkt der Geldwäsche verurteilt worden. Auf die fünf Anklagepunkte wegen Diebstahls durch Unterschlagung verhängte Rakow 14 Jahre Gefängnis, wovon sie sechs Jahre zur Bewährung aussetzte. Auf den Anklagepunkt der Geldwäsche verhängte sie zusätzlich sechs Jahre Gefängnis, die Sprangers allerdings gleichzeitig mit der anderen Gefängnisstrafe absitzen kann.
Sprangers, der seit dem 11. September in Gewahrsam ist, wird effektiv acht Jahre absitzen.
Zum Hintergrund in diesem Fall gehört eine Geschäftstransaktion zwischen Sprangers und Olenga von Januar 2010. Die beiden hatten vereinbart, dass Olenga insgesamt 850 000 US-Dollar (umgerechnet etwa 6,8 Mio. N$) als Treuhandgeld auf das Treuhandkonto der Sprangers-Immobilienagentur Kintscher Estate Agents einzahlt. Der Betrag sollte für die Entwicklung von zwei Immobilien, die der kongolesische General an der namibische Küste besaß, oder für den Erwerb anderer Immobilen für Olenga eingesetzt werden. Sprangers hatte versprochen, er werde das Geld lediglich für die von Olenga genehmigten „Ausgaben“ anwenden oder, sollte es erforderlich sein, das Geld auf Anfrage zurückzahlen.
Zwischen dem 10. Februar 2010 und 6. Juli 2019 wurden mittels fünf Transaktionen insgesamt 6 785 318,76 Namibia-Dollar in das Bankkonto von Kintscher Estate Agents sowie Auctioneers First National Bank überwiesen. Statt aber wie vereinbart die Immobilien zu entwickeln, hat Sprangers das Geld zwischen dem 1. Februar und 31. Dezember 2010 für eigene Zwecke gestohlen bzw. missbraucht.
Sprangers hatte bereits in einem Zivilverfahren eine derbe Niederlage erlitten. Richter Thomas Masuku hatte vor dem Obergericht angeordnet, dass Sprangers den gesamten Betrag, 850 000 US-Dollar, an Olenga zurückzahlen müsse.
Sprangers hat keine Vorverurteilung in Namibia. Er ist der Vater von fünf Kindern. Vor Gericht hatte er gesagt, dass er nicht in der Lage sei, eine Geldstrafe zu zahlen. Er wurde von Jan Wessels verteidigt, derweil die Staatsanwaltschaft von Advokat Erick Moyo vertreten wurde.
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Allgemeine Zeitung
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