Import- und Exportverbot von Geflügel
Windhoek (ste) – Gestern Abend machte der Staatssekretär des Landwirtschaftsministeriums per dringender Pressemitteilung bekannt, dass sämtliche bestehende sowie neue Anträge für den Import und Export von lebendigen Geflügel sofort null und nichtig sind. Betroffenene Betriebe und Landwirte sollten dringend mit Dr. Vistorina Benhard vom Veterinäramt des Landwirtschaftsministeriums unter der Telefonnummer 061-303150 oder per E-Mail ([email protected])aufnehmen, Kontakt aufnehmen wenn Klarheit benötigt werde. Dänemark, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Indien, Holland, Nigeria, Polen, Rußland, Schweden, Ukraine, Gross-Britannien, Griechenland, Italien und die USA sind momentan alle von den Vogelgrippen der Art H5N1 und H7N9 betroffen. Diese Ausbrüche sind ansteckbar und können auf Menschen übertragen werden, wobei eine Todesfolge nicht ausgeschlossen werden kann. Mehr dazu demnächst in der AZ.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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