Indien als Partner
Windhoek - Als eines seiner ersten Amtshandlungen hat das neue Sekretariat der Zollunion des Südlichen Afrika, Sacu, in dieser Woche mit Indien den vertraglichen Anlauf zu einem Freihandelsvertrag genommen. Das namibische Ministerium für Handel und Industrie war dabei eingeschaltet, um das Vertragswerk im Namen der Sacu-Mitgliedsländer unter Dach und Fach zu bringen.
Laut einer amtlichen Erklärung vom Mittwoch dieser Woche geht es den Vertragspartnern um die graduelle und bilaterale Liberalisierung der Handelsgesetze sowie um größere Zusammenarbeit auf der Wirtschaftsebene auf der Süd-Süd-Schiene. Bei dem ausgehandelten Abkommen stellen sich die Sacu-Mitglieder Botswana, Lesotho, Namibia, Swasiland und Südafrika gemeinsam mit Indien in das Regelwerk der Welthandelsorganisation. Die Vertragsparteien wollen bereits ab nächstes Jahr bei selektierten Produkten Tarifnachlass durchsetzen, wie aus dem jetzt geschlossenen Basisvertrag hervorgeht.
Die Partner bekennen sich im gegenseitigen Handelsverkehr ausdrücklich zu den internationalen Regelwerken wie dem General Agreement on Trade in Services, Gats, und zu den internationalen Urheberrechten. Weitere Details müssen nun nach einem Zeitplan vom gemeinsam vereinbarten Unterhandlungsausschuss ausgearbeitet werden. Sie wollen ebenso die Vorschriften zu den Angaben der Herkunft von Produkten beachten.
Laut einer amtlichen Erklärung vom Mittwoch dieser Woche geht es den Vertragspartnern um die graduelle und bilaterale Liberalisierung der Handelsgesetze sowie um größere Zusammenarbeit auf der Wirtschaftsebene auf der Süd-Süd-Schiene. Bei dem ausgehandelten Abkommen stellen sich die Sacu-Mitglieder Botswana, Lesotho, Namibia, Swasiland und Südafrika gemeinsam mit Indien in das Regelwerk der Welthandelsorganisation. Die Vertragsparteien wollen bereits ab nächstes Jahr bei selektierten Produkten Tarifnachlass durchsetzen, wie aus dem jetzt geschlossenen Basisvertrag hervorgeht.
Die Partner bekennen sich im gegenseitigen Handelsverkehr ausdrücklich zu den internationalen Regelwerken wie dem General Agreement on Trade in Services, Gats, und zu den internationalen Urheberrechten. Weitere Details müssen nun nach einem Zeitplan vom gemeinsam vereinbarten Unterhandlungsausschuss ausgearbeitet werden. Sie wollen ebenso die Vorschriften zu den Angaben der Herkunft von Produkten beachten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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