Inkompetenz vereitelt Justiz
Die Inkompetenz vieler Polizeiabteilungen und der Staatsanwaltschaft vereitelt in derart vielen Fällen die Rechtsprechung, dass viele Opfer der Kriminalität und anderer Rechtsvertöße entweder zur Selbsthilfe greifen oder angewidert resignieren. Das ist eine harte Aussage, die belegt werden muss. Beispiele können allein schon an den Rechtsfällen des Boxers Harry Simon und des Raubtierhalters Daniel Radziej angeführt werden. Beispiele häufen sich noch bei vielen Farmern, die der Polizei hilfreich unter die Arme greifen wollten, um ihre Arbeit im öffentlichen Interesse zu erleichtern und zu beschleunigen - hier vor allem bei der Bekämpfung des Viehdiebstahls.
Nach dem tödlichen Auffahrunfall des Privatfahrzeuges von Simon in der ersten Jahreshälfte 2001 kamen zwei Menschen im anderen Fahrzeug ums Leben. Die fällige Blutprobe von Simon wurde erst Stunden später in Swakopmund abgenommen, derweil eine Klage wegen Fahrerflucht nicht gegen ihn erhoben wurde. Zur Krönung der fadenscheinigen Fahndung in diesem ersten Fall Simons "verschwand" die späte Blutprobe noch aus dem Labor der Windhoeker Gerichtsmedizin.
Im Bewusstsein dieses Versagens bei der vorigen Fahndung hat die Polizei nun von vornherein das öffentliche Versprechen abgelegt, die am Unfallsort bei Langstrand abgenommene Blutprobe Simons "mit größter persönlicher Sorgfalt" zu verwahren und prüfen zu lassen. Immerhin ein Zeichen der Bereitschaft, aus Fehlern lernen zu wollen. Diesmal steht die Blutprobe Simons und seiner Insassen im Zusammenhang mit dem sinnlosen Tod dreier belgischer Urlauber. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind hier in höchstem Maße gefordert, den letzten immer noch nicht abgeschlossenen Prozess und den jüngsten Fall zur Sicherheit der Öffentlichkeit schleunigst in das Gericht zu bringen und nicht zu verschleppen. Fehlende Gerichtsakten und stümperhafte Fahndungsdokumente haben schon manchen Schuldigen davonkommen lassen.
Nicht um Menschenleben aber um Verstöße gegen die Raubtierhaltung und andere Vergehen handelt es sich im Falle Daniel Radziejs. Auch hier ist es weniger die Kompliziertheit des Falles oder eine Frage "langsam mahlender Gesetzesmühlen" sondern eine Frage polizeilicher und juristischer Schlamperei, dass es noch keinerlei schlüssige Klärung auf vorher schwebende Verfahren gegeben hat, sondern dass sich das klägliche Hin und Her um die Beschlagnahmung der Raubkatzen bis zur Verhaftung des Eigentümers am Oranje entwickeln musste.
Die Öffentlichkeit ist indessen gewohnt, dass die Polizei schnellstens zur Stelle eilt und todernst eingreift, wo Namibier sich vermeintlich mit "Povian" beschimpft haben oder ein Arbeitgeber angeblich eine Waffe auf einen Mitbürger gerichtet hat.
In jedem Betrieb hängt die gründliche Erledigung einer Aufgabe oder die Herstellung und Auslieferung des Produkts vom schwächsten Glied in der (Funktions-)Kette ab. Das trifft umso mehr auf dieFahndung der Polizei und auf die Kompetenz der Staatsanwaltschaft zu.
Nach dem tödlichen Auffahrunfall des Privatfahrzeuges von Simon in der ersten Jahreshälfte 2001 kamen zwei Menschen im anderen Fahrzeug ums Leben. Die fällige Blutprobe von Simon wurde erst Stunden später in Swakopmund abgenommen, derweil eine Klage wegen Fahrerflucht nicht gegen ihn erhoben wurde. Zur Krönung der fadenscheinigen Fahndung in diesem ersten Fall Simons "verschwand" die späte Blutprobe noch aus dem Labor der Windhoeker Gerichtsmedizin.
Im Bewusstsein dieses Versagens bei der vorigen Fahndung hat die Polizei nun von vornherein das öffentliche Versprechen abgelegt, die am Unfallsort bei Langstrand abgenommene Blutprobe Simons "mit größter persönlicher Sorgfalt" zu verwahren und prüfen zu lassen. Immerhin ein Zeichen der Bereitschaft, aus Fehlern lernen zu wollen. Diesmal steht die Blutprobe Simons und seiner Insassen im Zusammenhang mit dem sinnlosen Tod dreier belgischer Urlauber. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind hier in höchstem Maße gefordert, den letzten immer noch nicht abgeschlossenen Prozess und den jüngsten Fall zur Sicherheit der Öffentlichkeit schleunigst in das Gericht zu bringen und nicht zu verschleppen. Fehlende Gerichtsakten und stümperhafte Fahndungsdokumente haben schon manchen Schuldigen davonkommen lassen.
Nicht um Menschenleben aber um Verstöße gegen die Raubtierhaltung und andere Vergehen handelt es sich im Falle Daniel Radziejs. Auch hier ist es weniger die Kompliziertheit des Falles oder eine Frage "langsam mahlender Gesetzesmühlen" sondern eine Frage polizeilicher und juristischer Schlamperei, dass es noch keinerlei schlüssige Klärung auf vorher schwebende Verfahren gegeben hat, sondern dass sich das klägliche Hin und Her um die Beschlagnahmung der Raubkatzen bis zur Verhaftung des Eigentümers am Oranje entwickeln musste.
Die Öffentlichkeit ist indessen gewohnt, dass die Polizei schnellstens zur Stelle eilt und todernst eingreift, wo Namibier sich vermeintlich mit "Povian" beschimpft haben oder ein Arbeitgeber angeblich eine Waffe auf einen Mitbürger gerichtet hat.
In jedem Betrieb hängt die gründliche Erledigung einer Aufgabe oder die Herstellung und Auslieferung des Produkts vom schwächsten Glied in der (Funktions-)Kette ab. Das trifft umso mehr auf dieFahndung der Polizei und auf die Kompetenz der Staatsanwaltschaft zu.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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