Interview mit Dr. Nickey Iyambo, Minister für Regional- und Kommunalverwaltung sowie Wohnungsbau
Windhoek - Traditionelle Führer nehmen eine wichtige Stellung in der Gesellschaft ein, die auch von der Verfassung der Republik Namibia anerkannt wird. Eberhard Hofmann hat mit Minister Iyambo über die Rolle ethnischer Chefs und ihre traditionellen Behörden gesprochen.
AZ: Amtsblatt (Government Gazette) Nr. 1828 vom 31. März 1998 führt eine Liste traditioneller Führer (Chefs) aus acht unterschiedlichen ethnischen und Kulturgruppen auf, die aus insgesamt 31 untergeordneten Gruppen bestehen. Wieviele weitere solcher Gruppen (Stammesgruppen) hat Ihr Ministerium seither anerkannt?
Iyambo: Mittlerweile sind 40 traditionelle Behörden im Amtsblatt aufgeführt.
AZ: Chef Nguvauva Munjuku II von den Ovambanderu hat sich letzthin bei Premierminister Geingob öffentlich beschwert, dass die Regierung ihn nicht anerkenne. Dennoch ist er als Führer im Amtsblatt Nr. 1828 aufgeführt. Haben Sie einen formalen Antrag oder eine Aufforderung erhalten, sein Anliegen zu bearbeiten? Können Sie zu Munjukus Problem Stellung beziehen?
Iyambo: Chef Munjuku Nguvauva II ist im Amtsblatt angegeben und daher anerkannt. Mein Ministerium hat keine Beschwerden erhalten.
AZ: Unter Führung von Hererochef Kuaima Riruako haben rund 40 traditionelle Führer im Rahmen des Gesetzes über den Rat Traditioneller Führer von 1997 ihre amtliche Anerkennung verlangt. Vor der Veröffentlichung von Amtsblatt Nr. 1828 von 1998 hatte diese Gruppe entweder die Sperrfrist verpasst oder hatte sich nicht mit den Bedingungen für eine Anerkennung zufrieden gegeben, die von Ihrem Ministerium verlangt werden. Wie steht es um diese Gruppen, nachdem sie erklärt haben, dass sie die Frage ihrer Anerkennung nicht weiter über das Gericht verfolgen wollen? Können Sie über die Anzahl der Chefs Aufschluss geben, die möglicherweise von der Regierung anerkannt werden - zusätzlich zu den vier traditionellen Gruppen der Herero, die bereits 1998 im Amtsblatt erschienen sind?
Iyambo: Sie müssen erst die Bedingungen erfüllen, die durch das Gesetz über Traditionelle Führer verlangt werden, bevor sie den Antrag stellen. Der Antrag wird dann nach den Gegebenheiten beurteilt.
AZ: Die traditionellen Baster verfolgen ihre Kapteinswürde in Namibia bis in die Jahre um 1870 zurück. Haben die Baster sich nach der kürzlichen Begegnung mit der Zentralregierung (des Präsidenten Auftritt bei der Sam Khubis-Feier) erneut um Anerkennung ihrer traditionellen Führung bemüht?
Iyambo: Die Baster haben seit des Präsidenten Anwesenheit bei der Sam Khubis-Feier zu diesem Ministerium keine Verbindung aufgenommen. Auch für sie gilt das Antragsverfahren, wie es das Gesetz vorschreibt. AZ: Wieviele oder welche Beweise verlangen Sie von einer traditionellen namibischen Gruppe und seiner Führer, so dass sie als authentisch anerkannt werden?
Iyambo: Das müssen Sie dem Antragsformular des Gesetzes entnehmen. Das Ministerium kann auch weitere Information verlangen.
AZ: Gilt die Geschichte der Unterwerfung einer kulturellen oder Sprachgruppe durch eine politisch stärkere Gruppe - zum Beispiel die untergeordnete Rolle einer San-Minderheit im Verhältnis zur dominierenden Bantugruppe eines Gebietes - als Hindernis für die Anerkennung einer solchen San-Gruppe?
Iyambo: Nicht in den Ämtern dieses Ministeriums. Jeder Fall wird nach seinen Gegebenheiten behandelt.
AZ: Wieviele traditionelle San-Gruppen haben sich seit 1998 um Anerkennung bemüht und wieviele waren dabei erfolgreich?
Iyambo: Sechs San-Gruppen haben Anträge gestellt. Zwei waren erfolgreich, nämlich die Traditionelle Behörde der !Kung aus dem Omatako-Tal und diejenige der Ju/"hoansi von Tsumkwe.
AZ: Das Ministerium für Regionalverwaltung hat eine Untersuchungskommission eingesetzt, um unter anderem die Stellung und den Status der Kxoe-San vom West-Caprivi und Ost-Kavango zu untersuchen. Hat die Kommission ihre Aufgabe erfüllt und wie lautet ihre Empfehlung?
Iyambo: Ja, der Bericht der Kommission wurde dem Rat Traditioneller Behörden vorgelegt und die Empfehlungen wurden beim Präsidenten eingereicht. Es gibt endgültige Empfehlungen.
AZ: Können Sie zur Behauptung Stellung nehmen, dass die namibische Regierung nicht willig ist, traditionelle San-Gruppen im Rahmen Traditioneller Behörden anzuerkennen, wie es aus der Tatsache erscheint, dass im Amtsblatt von 1998 31 traditionelle Chefs aus dem ganzen Land eingetragen sind, unter ihnen aber nicht ein einziger San-Chef zu finden ist?
Iyambo: Das ist nicht wahr, San-Gemeinschaften, die den Bedingungen entsprechen, werden anerkannt, wie ich schon sagte.
AZ: Welche Schritte raten Sie marginalisierten Minderheitsgruppen, die bei ihrem Gesuch um amtliche Anerkennung im Kontext Traditioneller Behörden nicht erfolgreich waren? Sollten sie andere namibische Partner suchen oder internationale nichtstaatliche Organisationen bemühen, um Existenzhilfe einzuholen und Unterstützung für das Lobbying ihrer Interessen aufzurufen?
Iyambo: Es gibt keinen namibischen Fall, der nicht angehört, diskutiert oder im Rahmen der namibischen Verfassung oder Gesetze nicht gelöst werden könnte. Ebenso gibt es kein Gesetz, das irgendjemanden behindern könnte, anderswo Rat zu suchen.
AZ: Welche Rolle und Aufgabe sehen Sie künftig für den Rat Traditioneller Führer?
Iyambo: Die Rolle der Führer wird deutlich in der Verfassung, in den zwei Gesetzen (D. Red. Gesetz über Traditionelle Behörden und Gesetz über den Rat traditioneller Führer) sowie im vorgesehenen Gesetz über traditionelle Gerichte bestimmt, so dass sie ihre Position füllen und ihre Rolle erwartungsgemäß spielen können.
AZ: Betrachten Sie den Rat Traditioneller Führer als Teil namibischer Identität und Teil des multikulturellen Erbes?
Iyambo: Der Rat bildet einen integralen Teil unter den Einrichtungen der namibischen Regierung. Er besteht aus Mitgliedern aus allen ethnischen Gruppen und Traditionellen Behörden in Namibia. Also ist er ein Bestandteil Teil des multikulturellen Erbes und nationaler namibischer Identität.
AZ: Amtsblatt (Government Gazette) Nr. 1828 vom 31. März 1998 führt eine Liste traditioneller Führer (Chefs) aus acht unterschiedlichen ethnischen und Kulturgruppen auf, die aus insgesamt 31 untergeordneten Gruppen bestehen. Wieviele weitere solcher Gruppen (Stammesgruppen) hat Ihr Ministerium seither anerkannt?
Iyambo: Mittlerweile sind 40 traditionelle Behörden im Amtsblatt aufgeführt.
AZ: Chef Nguvauva Munjuku II von den Ovambanderu hat sich letzthin bei Premierminister Geingob öffentlich beschwert, dass die Regierung ihn nicht anerkenne. Dennoch ist er als Führer im Amtsblatt Nr. 1828 aufgeführt. Haben Sie einen formalen Antrag oder eine Aufforderung erhalten, sein Anliegen zu bearbeiten? Können Sie zu Munjukus Problem Stellung beziehen?
Iyambo: Chef Munjuku Nguvauva II ist im Amtsblatt angegeben und daher anerkannt. Mein Ministerium hat keine Beschwerden erhalten.
AZ: Unter Führung von Hererochef Kuaima Riruako haben rund 40 traditionelle Führer im Rahmen des Gesetzes über den Rat Traditioneller Führer von 1997 ihre amtliche Anerkennung verlangt. Vor der Veröffentlichung von Amtsblatt Nr. 1828 von 1998 hatte diese Gruppe entweder die Sperrfrist verpasst oder hatte sich nicht mit den Bedingungen für eine Anerkennung zufrieden gegeben, die von Ihrem Ministerium verlangt werden. Wie steht es um diese Gruppen, nachdem sie erklärt haben, dass sie die Frage ihrer Anerkennung nicht weiter über das Gericht verfolgen wollen? Können Sie über die Anzahl der Chefs Aufschluss geben, die möglicherweise von der Regierung anerkannt werden - zusätzlich zu den vier traditionellen Gruppen der Herero, die bereits 1998 im Amtsblatt erschienen sind?
Iyambo: Sie müssen erst die Bedingungen erfüllen, die durch das Gesetz über Traditionelle Führer verlangt werden, bevor sie den Antrag stellen. Der Antrag wird dann nach den Gegebenheiten beurteilt.
AZ: Die traditionellen Baster verfolgen ihre Kapteinswürde in Namibia bis in die Jahre um 1870 zurück. Haben die Baster sich nach der kürzlichen Begegnung mit der Zentralregierung (des Präsidenten Auftritt bei der Sam Khubis-Feier) erneut um Anerkennung ihrer traditionellen Führung bemüht?
Iyambo: Die Baster haben seit des Präsidenten Anwesenheit bei der Sam Khubis-Feier zu diesem Ministerium keine Verbindung aufgenommen. Auch für sie gilt das Antragsverfahren, wie es das Gesetz vorschreibt. AZ: Wieviele oder welche Beweise verlangen Sie von einer traditionellen namibischen Gruppe und seiner Führer, so dass sie als authentisch anerkannt werden?
Iyambo: Das müssen Sie dem Antragsformular des Gesetzes entnehmen. Das Ministerium kann auch weitere Information verlangen.
AZ: Gilt die Geschichte der Unterwerfung einer kulturellen oder Sprachgruppe durch eine politisch stärkere Gruppe - zum Beispiel die untergeordnete Rolle einer San-Minderheit im Verhältnis zur dominierenden Bantugruppe eines Gebietes - als Hindernis für die Anerkennung einer solchen San-Gruppe?
Iyambo: Nicht in den Ämtern dieses Ministeriums. Jeder Fall wird nach seinen Gegebenheiten behandelt.
AZ: Wieviele traditionelle San-Gruppen haben sich seit 1998 um Anerkennung bemüht und wieviele waren dabei erfolgreich?
Iyambo: Sechs San-Gruppen haben Anträge gestellt. Zwei waren erfolgreich, nämlich die Traditionelle Behörde der !Kung aus dem Omatako-Tal und diejenige der Ju/"hoansi von Tsumkwe.
AZ: Das Ministerium für Regionalverwaltung hat eine Untersuchungskommission eingesetzt, um unter anderem die Stellung und den Status der Kxoe-San vom West-Caprivi und Ost-Kavango zu untersuchen. Hat die Kommission ihre Aufgabe erfüllt und wie lautet ihre Empfehlung?
Iyambo: Ja, der Bericht der Kommission wurde dem Rat Traditioneller Behörden vorgelegt und die Empfehlungen wurden beim Präsidenten eingereicht. Es gibt endgültige Empfehlungen.
AZ: Können Sie zur Behauptung Stellung nehmen, dass die namibische Regierung nicht willig ist, traditionelle San-Gruppen im Rahmen Traditioneller Behörden anzuerkennen, wie es aus der Tatsache erscheint, dass im Amtsblatt von 1998 31 traditionelle Chefs aus dem ganzen Land eingetragen sind, unter ihnen aber nicht ein einziger San-Chef zu finden ist?
Iyambo: Das ist nicht wahr, San-Gemeinschaften, die den Bedingungen entsprechen, werden anerkannt, wie ich schon sagte.
AZ: Welche Schritte raten Sie marginalisierten Minderheitsgruppen, die bei ihrem Gesuch um amtliche Anerkennung im Kontext Traditioneller Behörden nicht erfolgreich waren? Sollten sie andere namibische Partner suchen oder internationale nichtstaatliche Organisationen bemühen, um Existenzhilfe einzuholen und Unterstützung für das Lobbying ihrer Interessen aufzurufen?
Iyambo: Es gibt keinen namibischen Fall, der nicht angehört, diskutiert oder im Rahmen der namibischen Verfassung oder Gesetze nicht gelöst werden könnte. Ebenso gibt es kein Gesetz, das irgendjemanden behindern könnte, anderswo Rat zu suchen.
AZ: Welche Rolle und Aufgabe sehen Sie künftig für den Rat Traditioneller Führer?
Iyambo: Die Rolle der Führer wird deutlich in der Verfassung, in den zwei Gesetzen (D. Red. Gesetz über Traditionelle Behörden und Gesetz über den Rat traditioneller Führer) sowie im vorgesehenen Gesetz über traditionelle Gerichte bestimmt, so dass sie ihre Position füllen und ihre Rolle erwartungsgemäß spielen können.
AZ: Betrachten Sie den Rat Traditioneller Führer als Teil namibischer Identität und Teil des multikulturellen Erbes?
Iyambo: Der Rat bildet einen integralen Teil unter den Einrichtungen der namibischen Regierung. Er besteht aus Mitgliedern aus allen ethnischen Gruppen und Traditionellen Behörden in Namibia. Also ist er ein Bestandteil Teil des multikulturellen Erbes und nationaler namibischer Identität.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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