Ist Ihr Testament auf dem neuesten Stand?
Krisen haben eines gemeinsam: auschlaggebende Entscheidungen sind wichtig. Eine Lektion, die wir im Kampf gegen COVID-19 immer wieder lernen, ist die Bedeutung der Vorbereitung auf alle Eventualitäten. COVID-19 hat uns auch gelehrt, dass ein gut durchdachter Plan lebenswichtig ist; er ermöglicht es uns, uns an die ständigen Veränderungen in unserem Lebenszyklus anzupassen.
Ein Plan, der in Ihrem Namen sprechen kann, ist das Testament. Es handelt sich dabei um ein wesentliches, gut durchdachtes und geplantes Dokument, in dem eine Person, die 16 Jahre oder älter ist, die Begünstigten bestimmt und die Verteilung ihres Vermögens nach deren Ableben anordnet. Bei Minderjährigen beaufsichtigt ein Vormund das Testament in ihrem Namen.
Ein Testament ist gesetzlich anerkannt und hat viele Vorteile. So vermeidet es zum Beispiel Streitigkeiten über den Vermögensentzug, wer die Begünstigten sein sollten und wer die Verantwortung für Kinder übernehmen sollte, deren Eltern nicht mehr leben. Das Verfassen eines Testaments hilft Ihnen, Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen zu verteilen.
Am wichtigsten ist jedoch, dass Ihr Testament entsprechend den Veränderungen Ihrer Umstände aktualisiert wird. Einige der Gründe für die Aktualisierung Ihres Testaments sind:
Änderung Ihres Familienstands: Vielleicht haben Sie gerade geheiratet und möchten Ihren Ehepartner in Ihr Testament aufnehmen. Wenn Sie eine Scheidung durchmachen, ist es ebenso ratsam, Ihr Testament zu überdenken und notwendige Anpassungen vorzunehmen, nachdem Ihr neuer Status bestätigt wurde.
Vormundschaftsprüfung: Wenn Sie ein Elternteil sind, vergewissern Sie sich, dass Sie zwei bis drei Vormünder für Ihr Kind auswählen, und zwar in der Reihenfolge Ihrer Präferenz, wenn Personen auf Ihrer Liste sich scheiden lassen oder sich weigern, zum Zeitpunkt Ihres Ablebens die Vormundschaft über Ihre Kinder zu übernehmen. Fragen Sie sich, ob Sie mit Ihrer Wunschliste zufrieden sind.
Geben Sie die Begünstigten an: Nach Ihrem Ableben wird jemand Ihr Geld, Ihr Haus und andere Besitztümer erhalten. Vergewissern Sie sich, dass die Angaben der Begünstigten aktuell sind. Geben Sie unbedingt an, wer was aus Ihrem Nachlass erhält. Konsultieren Sie auch Ihre beiden Zeugen, sobald Sie Ihr Testament aktualisiert haben, und fragen Sie sie, ob sie bereit wären, als Ihre Zeugen aufzutreten, falls Ihr Testament am Ende von unglücklichen Verwandten vor Gericht angefochten werden sollte.
Melden Sie sich regelmäßig bei Ihrem Testamentsvollstrecker: Der Erblasser bzw. die Erblasserin, d.h. die Person, die das Testament verfasst oder verfassen lässt, muss eine Gesellschaft oder Person zur Verwaltung seines/ihres Nachlasses benennen - einen vom Master of the High Court ernannten Testamentsvollstrecker oder eine Testamentsvollstreckerin. Dieser ist für die Einziehung Ihres Vermögens, die Begleichung aller Ihrer Schulden und die Verteilung des Nettovermögens Ihres Nachlasses gemäß Ihrem Testament verantwortlich. Regelmäßige Kontrollbesuche bei Ihrem Testamentsvollstrecker sind erforderlich.
Von Paulina Elifas
Testamentsverwalterin der Bank Windhoek
Ein Plan, der in Ihrem Namen sprechen kann, ist das Testament. Es handelt sich dabei um ein wesentliches, gut durchdachtes und geplantes Dokument, in dem eine Person, die 16 Jahre oder älter ist, die Begünstigten bestimmt und die Verteilung ihres Vermögens nach deren Ableben anordnet. Bei Minderjährigen beaufsichtigt ein Vormund das Testament in ihrem Namen.
Ein Testament ist gesetzlich anerkannt und hat viele Vorteile. So vermeidet es zum Beispiel Streitigkeiten über den Vermögensentzug, wer die Begünstigten sein sollten und wer die Verantwortung für Kinder übernehmen sollte, deren Eltern nicht mehr leben. Das Verfassen eines Testaments hilft Ihnen, Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen zu verteilen.
Am wichtigsten ist jedoch, dass Ihr Testament entsprechend den Veränderungen Ihrer Umstände aktualisiert wird. Einige der Gründe für die Aktualisierung Ihres Testaments sind:
Änderung Ihres Familienstands: Vielleicht haben Sie gerade geheiratet und möchten Ihren Ehepartner in Ihr Testament aufnehmen. Wenn Sie eine Scheidung durchmachen, ist es ebenso ratsam, Ihr Testament zu überdenken und notwendige Anpassungen vorzunehmen, nachdem Ihr neuer Status bestätigt wurde.
Vormundschaftsprüfung: Wenn Sie ein Elternteil sind, vergewissern Sie sich, dass Sie zwei bis drei Vormünder für Ihr Kind auswählen, und zwar in der Reihenfolge Ihrer Präferenz, wenn Personen auf Ihrer Liste sich scheiden lassen oder sich weigern, zum Zeitpunkt Ihres Ablebens die Vormundschaft über Ihre Kinder zu übernehmen. Fragen Sie sich, ob Sie mit Ihrer Wunschliste zufrieden sind.
Geben Sie die Begünstigten an: Nach Ihrem Ableben wird jemand Ihr Geld, Ihr Haus und andere Besitztümer erhalten. Vergewissern Sie sich, dass die Angaben der Begünstigten aktuell sind. Geben Sie unbedingt an, wer was aus Ihrem Nachlass erhält. Konsultieren Sie auch Ihre beiden Zeugen, sobald Sie Ihr Testament aktualisiert haben, und fragen Sie sie, ob sie bereit wären, als Ihre Zeugen aufzutreten, falls Ihr Testament am Ende von unglücklichen Verwandten vor Gericht angefochten werden sollte.
Melden Sie sich regelmäßig bei Ihrem Testamentsvollstrecker: Der Erblasser bzw. die Erblasserin, d.h. die Person, die das Testament verfasst oder verfassen lässt, muss eine Gesellschaft oder Person zur Verwaltung seines/ihres Nachlasses benennen - einen vom Master of the High Court ernannten Testamentsvollstrecker oder eine Testamentsvollstreckerin. Dieser ist für die Einziehung Ihres Vermögens, die Begleichung aller Ihrer Schulden und die Verteilung des Nettovermögens Ihres Nachlasses gemäß Ihrem Testament verantwortlich. Regelmäßige Kontrollbesuche bei Ihrem Testamentsvollstrecker sind erforderlich.
Von Paulina Elifas
Testamentsverwalterin der Bank Windhoek
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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