Ithana zieht Gesetzentwurf zurück
Umstrittene Regelung zur Staatsangehörigkeit vorerst vom Tisch
Windhoek (ms) – Innenministerin Pendukeni Iivula-Ithana hat einen kontroversen Gesetzentwurf zurückgezogen, der hierzulande geborenen Kindern von Ausländern ohne ständige Aufenthaltsgenehmigung die Annahme der namibischen Staatsangehörigkeit verwehrt hätte.
Diesen Schritt begründete sie am Dienstag in der Nationalversammlung mit Hinweis auf eine Kabinettsdirektive, wonach weitere Konsultationen zu der Novelle erforderlich seien. Gleichzeitig jedoch distanzierte sie sich von der Einschätzung des Nationalrats, der angeblich zu Unrecht die geplante Gesetzesänderung für verfassungswidrig befunden und verworfen hatte. Ob und wann der Entwurf erneut im Parlament vorgelegt werden wird, ist derzeit ungewiss.
Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichts, das den hierzulande geborenen Sohn eines Niederländers zum namibischen Staatsbürger erklärt hat, obwohl dessen Eltern keine ständige Aufenthaltsgenehmigung haben (AZ berichtete). Dennoch hatte die von Ithana auf den Weg gebrachte Novelle hierzulande geborene Kinder von Ausländern mit befristetem Bleiberecht von der Annahme der namibischen Nationalität ausgeschlossen.
Diese Einschränkung ist laut Nationalrat verfassungswidrig, weil sämtliche hier zur Welt gekommene Menschen automatisch namibische Staatsbürger seien und davon lediglich in Namibia geborene Kinder ausgeschlossen seien, deren Eltern sich nur kurzfristig als Touristen, Diplomaten, Geschäftsreisende, Studenten, Flüchtlinge oder illegale Einwanderer im Land aufhalten würden.
Diesen Schritt begründete sie am Dienstag in der Nationalversammlung mit Hinweis auf eine Kabinettsdirektive, wonach weitere Konsultationen zu der Novelle erforderlich seien. Gleichzeitig jedoch distanzierte sie sich von der Einschätzung des Nationalrats, der angeblich zu Unrecht die geplante Gesetzesänderung für verfassungswidrig befunden und verworfen hatte. Ob und wann der Entwurf erneut im Parlament vorgelegt werden wird, ist derzeit ungewiss.
Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichts, das den hierzulande geborenen Sohn eines Niederländers zum namibischen Staatsbürger erklärt hat, obwohl dessen Eltern keine ständige Aufenthaltsgenehmigung haben (AZ berichtete). Dennoch hatte die von Ithana auf den Weg gebrachte Novelle hierzulande geborene Kinder von Ausländern mit befristetem Bleiberecht von der Annahme der namibischen Nationalität ausgeschlossen.
Diese Einschränkung ist laut Nationalrat verfassungswidrig, weil sämtliche hier zur Welt gekommene Menschen automatisch namibische Staatsbürger seien und davon lediglich in Namibia geborene Kinder ausgeschlossen seien, deren Eltern sich nur kurzfristig als Touristen, Diplomaten, Geschäftsreisende, Studenten, Flüchtlinge oder illegale Einwanderer im Land aufhalten würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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