Itula zieht vor Gericht
Oppositionsparteien zweifeln weiterhin die Wahlergebnisse an
Von Frank Steffen, Windhoek
Am Dienstag setzte das Anwaltsbüro des Präsidentschaftskandidaten Panduleni Itula, AngulaCo Incorporated, die namibische Wahlkommission (ECN) in Kenntnis, dass Itula vorhabe, den Ausgang der Präsidentschafts- sowie der Nationalversammlungswahl gerichtlich anzufechten. Der Vorsitzende der Republican Party of Namibia (RP), Henk Mudge, sagte Itula seine sofortige Unterstützung per Presseerklärung zu.
Der Präsident der amtlichen Oppositionspartei Popular Democratic Movement (PDM), McHenry Venaani, hatte indessen während einer Pressekonferenz zur Mittagszeit lediglich eingeräumt, dass sich die PDM im Gespräch mit den restlichen Oppositionsparteien sowie Anwälten befinde, da man sich einig sei, dass die Ergebnissee manipuliert worden seien. „Ich selbst bin eigentlich gegen langwierige und kostspielige Gerichtsfälle, doch können wir nicht aus Angst vor den Gerichtskosten eine Ungerechtigkeit durchgehen lassen. Wenn wir also feststellen, dass hier etwas nicht im Reinen ist, dann ziehen wir vor Gericht“, erklärte Venaani.
Grundsätzlich hatte die Anwältin Elize Angula der Chefin des ECN, Tjipueja Notemba, nahegelegt, sämtliche Unterlagen der beiden Wahlen binnen 48 Stunden zur Einsicht freizugeben - angefangen beim Registrationsprozess der Wähler bis hin zu den Wahlgeräten und Fachkräften oder Wahlbeobachtern, die vorher Zugang zu den Stimmabgabegeräten (EVMs) sowie den Kollationsgeräten hatten.
Dies ist nicht der erste Fall dieser Art in Namibia und somit bezweifeln manche Beobachter die Chancen auf einen Erfolg. Die ECN ist dazu berechtigt, alle Unterlagen unter Verschluss zu behalten, bis es von einem Gericht aufgefordert wird, Klägern Zugang zu erlauben. Diese Bedingung ist im Wahlgesetz verankert, damit Wahlen nur von Personen und Parteien angefochten werden können, die mithilfe von genügendem Beweismaterial ein Gericht davon überzeugen können, dass solche unrechtmäßigen Eingriffe eine maßgebliche Auswirkung auf die Wahl ausüben könnten. An dieser Schranke sind bisher die meisten Anträge gescheitert.
Indessen wehrt sich die Anti-Korruptionskommission ACC gegen öffentliche Kritik. Der ehemalige Samherji-Mitarbeiter aus Island, Johannes Stefansson, habe die ACC als sogenannter Whistleblower erstmals am 5. Juni 2019 über den Fall unterrichtet. Seitdem stehe die ACC mit Finanzinstituten in Verbindung und trage Unterlagen zusammen. Dem müssten nun zeitaufwendige, forensische Untersuchungen folgen. Auffallend sei, dass sich bisher keine einzige namibische Person gemeldet und zu der Beweislast beigetragen habe.
Am Dienstag setzte das Anwaltsbüro des Präsidentschaftskandidaten Panduleni Itula, AngulaCo Incorporated, die namibische Wahlkommission (ECN) in Kenntnis, dass Itula vorhabe, den Ausgang der Präsidentschafts- sowie der Nationalversammlungswahl gerichtlich anzufechten. Der Vorsitzende der Republican Party of Namibia (RP), Henk Mudge, sagte Itula seine sofortige Unterstützung per Presseerklärung zu.
Der Präsident der amtlichen Oppositionspartei Popular Democratic Movement (PDM), McHenry Venaani, hatte indessen während einer Pressekonferenz zur Mittagszeit lediglich eingeräumt, dass sich die PDM im Gespräch mit den restlichen Oppositionsparteien sowie Anwälten befinde, da man sich einig sei, dass die Ergebnissee manipuliert worden seien. „Ich selbst bin eigentlich gegen langwierige und kostspielige Gerichtsfälle, doch können wir nicht aus Angst vor den Gerichtskosten eine Ungerechtigkeit durchgehen lassen. Wenn wir also feststellen, dass hier etwas nicht im Reinen ist, dann ziehen wir vor Gericht“, erklärte Venaani.
Grundsätzlich hatte die Anwältin Elize Angula der Chefin des ECN, Tjipueja Notemba, nahegelegt, sämtliche Unterlagen der beiden Wahlen binnen 48 Stunden zur Einsicht freizugeben - angefangen beim Registrationsprozess der Wähler bis hin zu den Wahlgeräten und Fachkräften oder Wahlbeobachtern, die vorher Zugang zu den Stimmabgabegeräten (EVMs) sowie den Kollationsgeräten hatten.
Dies ist nicht der erste Fall dieser Art in Namibia und somit bezweifeln manche Beobachter die Chancen auf einen Erfolg. Die ECN ist dazu berechtigt, alle Unterlagen unter Verschluss zu behalten, bis es von einem Gericht aufgefordert wird, Klägern Zugang zu erlauben. Diese Bedingung ist im Wahlgesetz verankert, damit Wahlen nur von Personen und Parteien angefochten werden können, die mithilfe von genügendem Beweismaterial ein Gericht davon überzeugen können, dass solche unrechtmäßigen Eingriffe eine maßgebliche Auswirkung auf die Wahl ausüben könnten. An dieser Schranke sind bisher die meisten Anträge gescheitert.
Indessen wehrt sich die Anti-Korruptionskommission ACC gegen öffentliche Kritik. Der ehemalige Samherji-Mitarbeiter aus Island, Johannes Stefansson, habe die ACC als sogenannter Whistleblower erstmals am 5. Juni 2019 über den Fall unterrichtet. Seitdem stehe die ACC mit Finanzinstituten in Verbindung und trage Unterlagen zusammen. Dem müssten nun zeitaufwendige, forensische Untersuchungen folgen. Auffallend sei, dass sich bisher keine einzige namibische Person gemeldet und zu der Beweislast beigetragen habe.
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Allgemeine Zeitung
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