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Ivermectin zur Corona-Behandlung
Ivermectin zur Corona-Behandlung

Ivermectin zur Corona-Behandlung

Uneinigkeit bei Zulassung - Regulierungsbehörde wartet ab
Steffi Balzar
Windhoek (NMH/sb) - Die hiesige Arzneimittelregulierungsbehörde (NMRC) hat bisher eigenen Aussagen zufolge keinen offiziellen Antrag auf eine Zulassung des Tiermedikaments Ivermectin für den menschlichen Gebrauch erhalten. Dies folgt auf eine Petition von zahlreichen Ärzten, Mittel durch die Behörde sowie das Gesundheitsministerium für die Behandlung von COVID-19 gutzuheißen. „Wenn ein Antrag mit nachgewiesenen Daten einreicht wird, werden wir diesen auswerten“, so ein Mitglied von NMRC.

Die Petition der Ärztegruppe, die den Einsatz von Ivermectin fordert, bezieht sich auf eine „aktuelle Meta-Analyse aus 58 Studien“, die eine 78-prozentige Verbesserung bei Patienten anzeige, die in einem frühen Stadium von COVID-19 mit dem Mittel behandelt wurden. Bei Patienten, die sich im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung befanden und Sauerstoff benötigten, lag die Verbesserung laut Analyse bei 46 Prozent. Die Sterblichkeitsrate sank demnach um 53 bis 81 Prozent. Laut der Gruppe von Ärzten wird die Notfallzulassung des Medikaments dafür sorgen, dass Patienten das Medikament nicht mehr auf eigene Faust ohne ärztliche Beratung und medizinische Überwachung anwenden. „Diese Entscheidung könnte den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen.“

Ein Arzt, der sich gegen die Verwendung des Medikaments ausspricht, zeigte sich indessen ratlos, weil „die Leute dieses nun verwenden, anstatt sich impfen zu lassen.“ Ihm zufolge sind Patienten von ihm gestorben, obwohl sie das Mittel eingenommen hätten. Laut der Forschungsseite BMJ Evidence-based Medicine folgt die Bewertung von Ivermectin zur Behandlung von mittelschweren bis schweren Corona-Fällen besonders in sozialen Netzwerken nicht dem vorgeschlagenen Prozess zur Sicherstellung von Qualitätsstandards bei Veröffentlichungen. Die Anwendung von Ivermectin sollte laut BMJ jedoch auf verlässlichen Daten beruhen, welche die Sicherheit und Wirksamkeit durch ethisch genehmigte klinischen Studien beweisen.“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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