Jagdsaison in den Startlöchern
Umweltministerium gibt Auflagen für Farmer, Hegegebiete und Jäger bekannt
Von Nina Cerezo, Windhoek
Laut der Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt und Tourismus (MET) findet die diesjährige Jagdsaison auf kommerziellen Farmen sowie in registrierten Hegegebieten, die mit einem vom MET geprüften und gebilligten Wildzaun ausgestattet sind, vom 1. Mai bis zum 31. August 2019 statt. Dabei müssen die Gebiete mindestens 1000 Hektar groß sein und nur frei jagdbares Wild ist zum Abschuss freigegeben – geschütztes Wild benötige eine entsprechende Sondergenehmigung. Für kommerzielle Farmen und registrierte Hegegebiete, die lediglich über einen nutztiergerechten Zaun verfügen, gelte die Jagdsaison vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2019. Auch hier gelte die Mindestgröße von 1000 Hektar, heißt es.
Grundsätzlich sei eine Jagd nur auf schriftliche Einladung des Farmbesitzers, -pächters oder Komitees eines Hegegebiets erlaubt. Darüber hinaus mahnt die Behörde, sich ohne Ausnahmen an die festgelegten Quoten zu halten.
Jagdobergrenzen
Jedem Jäger steht gemäß dem Ministerium eine Obergrenze von maximal drei „großen Wildtieren“ pro Saison zu. Alternativ könnten aber auch zwei „große Wildtiere“ und vier „kleine Wildtiere“, ein „großes Wildtier“ und acht „kleine Wildtiere“ oder zwölf „kleine Wildtiere“ geschossen werden. Als „großes Wildtier“ gelten dem Ministerium zufolge Kudus, Oryx-Antilopen und Rote Kuhantilopen, während Springböcke und Warzenschweine „kleine Wildtiere“ seien. Bei Kudus gelte jedoch die Ausnahme, dass jeder Jäger maximal eine dieser Antilopen erlegen pro Saison erlegen dürfe.
Tierärztliche Bestimmungen
Für den Transport von Warzenschweinen oder Teilen hiervon sowie für den Export jeglichen Wildtier-Fleisches ins Ausland muss laut MET eine Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium eingeholt werden. Darüber hinaus dürfe Wildfleisch aus dem Gebiet nördlich des Veterinärzauns grundsätzlich nicht exportiert oder in den Süden des Landes transportiert werden.
Waffennutzung
Der Einsatz automatischer Waffen oder Pistolen für Jagdzwecke ist in Namibia grundsätzlich nicht erlaubt – somit ist es auch Jägern verboten, diese Waffen einzuführen. Jagdgewehre dürften nur dann mit ins Land gebracht werden, wenn der Jäger das Einladungsschreiben zur Jagd vorweisen könne. Dieses Schreiben müsse zudem folgende Inhalte vorweisen: Name und Adresse des Jägers; Name der Farm bzw. des Hegegebiets; Nummer und Bezirk der Farm; Art des Zaunes und ob dieser vom Ministerium genehmigt wurde; die absolute Zahl der verschiedenen Jagdtiere, die der Jäger erlegen darf; der Zeitraum, in dem der Jäger seiner Tätigkeit nachgehen darf; der Zeitraum für den Transport des Fleisches; die Unterschrift des Farmbesitzers, -pächters oder Hegegebiet-Vorsitzenden.
Jagdgenehmigungen
Die Genehmigungsschreiben zur Jagd werden laut MET ausschließlich für Farmbesitzer und -pächter oder für den Vorstand eines Hegegebiets ausgestellt. Pro „Permit“ sei eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 N$ fällig. Die Jagdgenehmigung gelte nicht für den Export von Jagdtrophäen, lautet es weiter. Hierzu sei zusätzlich die schriftliche Erlaubnis vom Umweltministerium einzuholen.
Die Jagdgenehmigung sei vom Landeigentümer oder -verwalter an den Jäger weiterzuleiten, der die weiße Kopie des Erlaubnisschreibens erhalten und auch beim Transport des Fleisches vorweisen können müsse. Die blaue Kopie müsse der Farmer bzw. der Hegegebietsvorstand ausgefüllt dem Büro des Ministeriums zurückzugeben. Die „Permits“ könnten entweder im Direktorat für wissenschaftliche Dienstleistungen in Windhoek beantragt und entgegengenommen werden sowie in regionalen Büros.
Laut der Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt und Tourismus (MET) findet die diesjährige Jagdsaison auf kommerziellen Farmen sowie in registrierten Hegegebieten, die mit einem vom MET geprüften und gebilligten Wildzaun ausgestattet sind, vom 1. Mai bis zum 31. August 2019 statt. Dabei müssen die Gebiete mindestens 1000 Hektar groß sein und nur frei jagdbares Wild ist zum Abschuss freigegeben – geschütztes Wild benötige eine entsprechende Sondergenehmigung. Für kommerzielle Farmen und registrierte Hegegebiete, die lediglich über einen nutztiergerechten Zaun verfügen, gelte die Jagdsaison vom 1. Juni bis zum 31. Juli 2019. Auch hier gelte die Mindestgröße von 1000 Hektar, heißt es.
Grundsätzlich sei eine Jagd nur auf schriftliche Einladung des Farmbesitzers, -pächters oder Komitees eines Hegegebiets erlaubt. Darüber hinaus mahnt die Behörde, sich ohne Ausnahmen an die festgelegten Quoten zu halten.
Jagdobergrenzen
Jedem Jäger steht gemäß dem Ministerium eine Obergrenze von maximal drei „großen Wildtieren“ pro Saison zu. Alternativ könnten aber auch zwei „große Wildtiere“ und vier „kleine Wildtiere“, ein „großes Wildtier“ und acht „kleine Wildtiere“ oder zwölf „kleine Wildtiere“ geschossen werden. Als „großes Wildtier“ gelten dem Ministerium zufolge Kudus, Oryx-Antilopen und Rote Kuhantilopen, während Springböcke und Warzenschweine „kleine Wildtiere“ seien. Bei Kudus gelte jedoch die Ausnahme, dass jeder Jäger maximal eine dieser Antilopen erlegen pro Saison erlegen dürfe.
Tierärztliche Bestimmungen
Für den Transport von Warzenschweinen oder Teilen hiervon sowie für den Export jeglichen Wildtier-Fleisches ins Ausland muss laut MET eine Genehmigung vom Landwirtschaftsministerium eingeholt werden. Darüber hinaus dürfe Wildfleisch aus dem Gebiet nördlich des Veterinärzauns grundsätzlich nicht exportiert oder in den Süden des Landes transportiert werden.
Waffennutzung
Der Einsatz automatischer Waffen oder Pistolen für Jagdzwecke ist in Namibia grundsätzlich nicht erlaubt – somit ist es auch Jägern verboten, diese Waffen einzuführen. Jagdgewehre dürften nur dann mit ins Land gebracht werden, wenn der Jäger das Einladungsschreiben zur Jagd vorweisen könne. Dieses Schreiben müsse zudem folgende Inhalte vorweisen: Name und Adresse des Jägers; Name der Farm bzw. des Hegegebiets; Nummer und Bezirk der Farm; Art des Zaunes und ob dieser vom Ministerium genehmigt wurde; die absolute Zahl der verschiedenen Jagdtiere, die der Jäger erlegen darf; der Zeitraum, in dem der Jäger seiner Tätigkeit nachgehen darf; der Zeitraum für den Transport des Fleisches; die Unterschrift des Farmbesitzers, -pächters oder Hegegebiet-Vorsitzenden.
Jagdgenehmigungen
Die Genehmigungsschreiben zur Jagd werden laut MET ausschließlich für Farmbesitzer und -pächter oder für den Vorstand eines Hegegebiets ausgestellt. Pro „Permit“ sei eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 N$ fällig. Die Jagdgenehmigung gelte nicht für den Export von Jagdtrophäen, lautet es weiter. Hierzu sei zusätzlich die schriftliche Erlaubnis vom Umweltministerium einzuholen.
Die Jagdgenehmigung sei vom Landeigentümer oder -verwalter an den Jäger weiterzuleiten, der die weiße Kopie des Erlaubnisschreibens erhalten und auch beim Transport des Fleisches vorweisen können müsse. Die blaue Kopie müsse der Farmer bzw. der Hegegebietsvorstand ausgefüllt dem Büro des Ministeriums zurückzugeben. Die „Permits“ könnten entweder im Direktorat für wissenschaftliche Dienstleistungen in Windhoek beantragt und entgegengenommen werden sowie in regionalen Büros.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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