Juristische Krisenverwaltung dauert an
Gerichtsbarkeit bleibt überfordert – Zahl unbewältigter Verfahren bleibt hoch
Von Marc Springer
Windhoek
Als eine der Ursachen für die andauernde Krisenverwaltung hat Oberrichter Peter Shivute gestern während der offiziellen Eröffnung des Justizjahres die andauernde Konjunkturflaute und daraus resultierende Finanzknappheit ausgemacht, von der auch die Justiz betroffen sei. So könnten zum Teil Strafverfahren nicht fortgesetzt werden, weil kein Geld für die Unterbringung und Verpflegung von Staatszeugen vorhanden sei.
Außerdem könne das Direktorat für Rechtsbeistand aufgrund von Geldmangel nicht immer zeitnah einen Pflichtverteidiger für Angeklagte bereitstellen und würden Verfahren regelmäßig verzögert, weil Beschuldigte ihre Anwälte entpflichten würden und ein Nachfolger sich zunächst in den Fall einarbeiten müsse. Des Weiteren kämen Prozesse wiederholt zum Stillstand, weil psychiatrische Gutachten über Angeklagte erstellt werden müssten und dafür nicht genügend Fachkräfte vorhanden seien.
Von derartigem Personalmangel sei auch die Polizei betroffen, deren Ermittlungen folglich oft sehr lange dauerten. Dies habe einen „Dominoeffekt“ für Strafverfahren, die ständig zwecks weiterer Ermittlungen vertagt werden müssten. Dieses Phänomen sei vor allem in unterer Instanz auffallend, was Shivute anhand von Statistiken zu verdeutlichen versuchte. Demnach hätten die sechs Regionalgerichte zwischen Januar 2019 und Januar 2020 insgesamt 2570 Strafsachen verhandelt, von denen nur 523 (oder rund 20 Prozent) abgeschlossen worden seien, was weit unter der angestrebten Rate von 62 Prozent liege.
Auf Magistratsebene biete sich zwar ein besseres Bild, liege die Rate abgehandelter Strafverfahren mit 52 Prozent oder 24256 zu Ende geführter Strafverfahren dennoch unter der Zielvorgabe. Dies liegt Shivute zufolge auch daran, dass Magistratsgerichte neben ihrer Justizfunktion noch diverse andere Aufgaben übernehmen müssten und dabei in dem untersuchten Zeitraum unter anderem 2735 Ehen geschlossen, über 4203 Anträge auf Alkohollizenzen entschieden und 1693 Kontaktsperren erlassen hätten.
Gleichzeitig verwies Shivute auf eine erfreuliche Statistik und machte darauf aufmerksam, dass die verpflichtenden Vermittlungsverfahren bei Zivilprozessen die gewünschte Wirkung hätten. So seien in dem Berichtzeitraum 921 Zivilklagen zur Schlichtung verwiesen worden, von denen 591 einer Einigung zwischen den beteiligten Parteien hätten zugeführt werden können. Das sei ein beachtlicher Fortschritt der wesentlich zur Entlastung des Obergerichts beigetragen habe.
In seiner Rede versicherte Präsident Hage Geingob, die Regierung werde die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit auch weiterhin respektieren, die für den Erhalt von Rechtstaatlichkeit und Demokratie unerlässlich sei. Ferner hob er hervor, dass Richter zwar berechtigte Kritik an ihren Urteilen ertragen müssten, aber unter keinen Umständen „der Lächerlichkeit preisgegeben, oder beleidigt werden“ dürften.
Windhoek
Als eine der Ursachen für die andauernde Krisenverwaltung hat Oberrichter Peter Shivute gestern während der offiziellen Eröffnung des Justizjahres die andauernde Konjunkturflaute und daraus resultierende Finanzknappheit ausgemacht, von der auch die Justiz betroffen sei. So könnten zum Teil Strafverfahren nicht fortgesetzt werden, weil kein Geld für die Unterbringung und Verpflegung von Staatszeugen vorhanden sei.
Außerdem könne das Direktorat für Rechtsbeistand aufgrund von Geldmangel nicht immer zeitnah einen Pflichtverteidiger für Angeklagte bereitstellen und würden Verfahren regelmäßig verzögert, weil Beschuldigte ihre Anwälte entpflichten würden und ein Nachfolger sich zunächst in den Fall einarbeiten müsse. Des Weiteren kämen Prozesse wiederholt zum Stillstand, weil psychiatrische Gutachten über Angeklagte erstellt werden müssten und dafür nicht genügend Fachkräfte vorhanden seien.
Von derartigem Personalmangel sei auch die Polizei betroffen, deren Ermittlungen folglich oft sehr lange dauerten. Dies habe einen „Dominoeffekt“ für Strafverfahren, die ständig zwecks weiterer Ermittlungen vertagt werden müssten. Dieses Phänomen sei vor allem in unterer Instanz auffallend, was Shivute anhand von Statistiken zu verdeutlichen versuchte. Demnach hätten die sechs Regionalgerichte zwischen Januar 2019 und Januar 2020 insgesamt 2570 Strafsachen verhandelt, von denen nur 523 (oder rund 20 Prozent) abgeschlossen worden seien, was weit unter der angestrebten Rate von 62 Prozent liege.
Auf Magistratsebene biete sich zwar ein besseres Bild, liege die Rate abgehandelter Strafverfahren mit 52 Prozent oder 24256 zu Ende geführter Strafverfahren dennoch unter der Zielvorgabe. Dies liegt Shivute zufolge auch daran, dass Magistratsgerichte neben ihrer Justizfunktion noch diverse andere Aufgaben übernehmen müssten und dabei in dem untersuchten Zeitraum unter anderem 2735 Ehen geschlossen, über 4203 Anträge auf Alkohollizenzen entschieden und 1693 Kontaktsperren erlassen hätten.
Gleichzeitig verwies Shivute auf eine erfreuliche Statistik und machte darauf aufmerksam, dass die verpflichtenden Vermittlungsverfahren bei Zivilprozessen die gewünschte Wirkung hätten. So seien in dem Berichtzeitraum 921 Zivilklagen zur Schlichtung verwiesen worden, von denen 591 einer Einigung zwischen den beteiligten Parteien hätten zugeführt werden können. Das sei ein beachtlicher Fortschritt der wesentlich zur Entlastung des Obergerichts beigetragen habe.
In seiner Rede versicherte Präsident Hage Geingob, die Regierung werde die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit auch weiterhin respektieren, die für den Erhalt von Rechtstaatlichkeit und Demokratie unerlässlich sei. Ferner hob er hervor, dass Richter zwar berechtigte Kritik an ihren Urteilen ertragen müssten, aber unter keinen Umständen „der Lächerlichkeit preisgegeben, oder beleidigt werden“ dürften.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen