Justiz beendet Gebührenstreit
Gewerkschaftspräsident entgeht möglicher Verurteilung
Windhoek (ms) • Das Oberste Gericht hat einen Rechtstreit zwischen den beiden namibischen Lehrergewerkschaften beendet und dabei den Präsidenten der als Tarifpartner der Regierung anerkannten NANTU vor einer
Verurteilung wegen Missachtung der Justiz bewahrt.
Dem nun endgültig entschiedenen Disput lag ein Konflikt zwischen der Teachers´ Union of Namibia (TUN) und der Namibia National Teacher´s Union (NANTU) zu Grunde, dem ein langes Wetteifern um Mitglieder vorausgegangen war. Dieser Konkurrenzkampf hatte zu einer Einigung geführt, die am 7. Dezember 2016 vom Gericht bestätigt und damit rechtskräftig wurde. Darin hatten sich sowohl TUN als auch NANTU bereiterklärt, auf weitere Mitgliedsbeiträge von Pädagogen zu verzichten, die eine der beiden Gewerkschaften verlassen und zur jeweils anderen wechseln.
Dies sollte verhindern, dass einzelnen Lehrern doppelte Mitgliedschaftsbeiträge berechnet werden, nachdem sie bei einer Gewerkschaft ausgetreten sind und sich der anderen angeschlossen haben. Die NANTU, bzw. ihr
als Nebenbeklagter geführte Präsident Simeon Kavila hatten jedoch solchen „Überläufern“ nach dem Austritt weiter die vorher berechnete Mitgliedsgebühr automatisch vom Gehalt abgezogen und laut TUN damit nicht nur die juristisch bestätigte Abmachung verletzt,
sondern sich auch der Missachtung des Gerichts schuldig gemacht.
Eine entsprechende Klage konnten die Antragsgegner am Obergericht mit der Begründung abwenden, wonach sie selbst zwar die Zugehörigkeit ausgetretener Lehrer, nicht aber gleichzeitig deren Mitgliedsgebühr beenden könne, weil dafür die Firma Avril Payment Solutions zuständig sei. Ferner hatte die NANTU vorgebracht, man könne den automatischen Abzug der Mitgliedsgebühr nicht ohne weiteres beenden, weil die zur MUN „desertierten“ Lehrer dafür zunächst eine schriftliche Kündigung sowie eine Kopie ihrer ID-Karte und ihres Gehaltszettels vorlegen müssten. Weil dies im Falle zahlreicher zur MUN übergetretener Lehrer nicht geschehen sei, habe die NANTU auch weiter deren Mitgliedsbeitrag berechnet, dabei jedoch lediglich geltende Vorschriften angewendet.
Mit diesem Argument hatte die NANTU nun auch am Obersten Gericht Erfolg, wo die Richter Peter Shivute, Dave Smuts und Elton Hoff am Donnerstag auch eine Berufungsklage der TUN verworfen haben. Zur Begründung heißt es, die NANTU bzw. ihr Präsident Kavila seien entweder juristischem Rat oder einer abweichenden Interpretation der Abmachung gefolgt. Es sei also nicht bewiesen, dass sich die Antragsgegner böswillig der vom Gericht bestätigten Vereinbarung widersetzt und damit der Missachtung der Justiz schuldig gemacht hätten.
Verurteilung wegen Missachtung der Justiz bewahrt.
Dem nun endgültig entschiedenen Disput lag ein Konflikt zwischen der Teachers´ Union of Namibia (TUN) und der Namibia National Teacher´s Union (NANTU) zu Grunde, dem ein langes Wetteifern um Mitglieder vorausgegangen war. Dieser Konkurrenzkampf hatte zu einer Einigung geführt, die am 7. Dezember 2016 vom Gericht bestätigt und damit rechtskräftig wurde. Darin hatten sich sowohl TUN als auch NANTU bereiterklärt, auf weitere Mitgliedsbeiträge von Pädagogen zu verzichten, die eine der beiden Gewerkschaften verlassen und zur jeweils anderen wechseln.
Dies sollte verhindern, dass einzelnen Lehrern doppelte Mitgliedschaftsbeiträge berechnet werden, nachdem sie bei einer Gewerkschaft ausgetreten sind und sich der anderen angeschlossen haben. Die NANTU, bzw. ihr
als Nebenbeklagter geführte Präsident Simeon Kavila hatten jedoch solchen „Überläufern“ nach dem Austritt weiter die vorher berechnete Mitgliedsgebühr automatisch vom Gehalt abgezogen und laut TUN damit nicht nur die juristisch bestätigte Abmachung verletzt,
sondern sich auch der Missachtung des Gerichts schuldig gemacht.
Eine entsprechende Klage konnten die Antragsgegner am Obergericht mit der Begründung abwenden, wonach sie selbst zwar die Zugehörigkeit ausgetretener Lehrer, nicht aber gleichzeitig deren Mitgliedsgebühr beenden könne, weil dafür die Firma Avril Payment Solutions zuständig sei. Ferner hatte die NANTU vorgebracht, man könne den automatischen Abzug der Mitgliedsgebühr nicht ohne weiteres beenden, weil die zur MUN „desertierten“ Lehrer dafür zunächst eine schriftliche Kündigung sowie eine Kopie ihrer ID-Karte und ihres Gehaltszettels vorlegen müssten. Weil dies im Falle zahlreicher zur MUN übergetretener Lehrer nicht geschehen sei, habe die NANTU auch weiter deren Mitgliedsbeitrag berechnet, dabei jedoch lediglich geltende Vorschriften angewendet.
Mit diesem Argument hatte die NANTU nun auch am Obersten Gericht Erfolg, wo die Richter Peter Shivute, Dave Smuts und Elton Hoff am Donnerstag auch eine Berufungsklage der TUN verworfen haben. Zur Begründung heißt es, die NANTU bzw. ihr Präsident Kavila seien entweder juristischem Rat oder einer abweichenden Interpretation der Abmachung gefolgt. Es sei also nicht bewiesen, dass sich die Antragsgegner böswillig der vom Gericht bestätigten Vereinbarung widersetzt und damit der Missachtung der Justiz schuldig gemacht hätten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen