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Justiz beerdigt Importquote für Milch
Justiz beerdigt Importquote für Milch

Justiz beerdigt Importquote für Milch

Oberstes Gericht bestätigt Annullierung von Einfuhrbeschränkung aus Ausland
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

Zur Begründung des von Oberrichter Peter Shivute verfassten und seinen Kollegen Sylvester Mainga und Elton Hoff bestätigten Urteils heißt es, der damals zuständige Minister für Handel und Industrie, Calle Schlettwein, habe betroffene Interessenträger nicht konsultiert, bevor er die Importquote beschlossen und verfügt habe. Weil er die davon unmittelbar tangierten Firmen Matador Enterprises, Clover Dairy Namibia und Parmalat SA nicht vorher konsultiert habe, sei seine Entscheidung „intransparent“ gewesen und habe das Recht der drei betroffenen Unternehmen verletzt, vorher angehört zu werden.

Darüber hinaus kommt das Oberste Gericht zu dem Ergebnis, Schlettwein habe nicht über sämtliche relevante Information verfügt, bevor er die Importbeschränkung beschlossen habe. Damit sei sein „Beschluss „irrational“ und vom Obergericht zu recht aufgehoben worden. Des Weiteren sei die gesamte Entscheidungsfindung „fehlerhaft“ gewesen und könne auch deshalb keinen Bestand haben, weil sie nicht im besten Interesse von Verbrauchern, der Zollunion SACU und internationalen Beziehungen Namibia sei.

Die Mengenbeschränkung war auf Betreiben von Namibia Dairies beschlossen und vom Ministerium unter anderem damit begründet worden, dass der Einsatz von genmanipuliertem Getreide und die Fütterung von Wachstumshormonen im Gegensatz zu Südafrika hierzulande verboten seien. Deshalb könnten hiesige Milchproduzenten preislich nicht mit ihren Wettbewerbern aus Südafrika konkurrieren und hätten folglich staatlichen Schutz vor existenzgefährdenden Billigimporten aus dem Nachbarland verdient.

Gegen diese angebliche Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Namibia Dairies hatten Matador Enterprises, Clover Dairy Namibia und Parmalat SA mit der Begründung geklagt, sie stelle einen Verstoß gegen ihre verfassungsrechtlich garantierte Unternehmerfreiheit dar. Im Falle von Matador hatte dessen Direktor Jan Johannes Brink unter anderem darauf verwiesen, seine im Jahre 1920 gegründete Firma sei auf den Vertrieb verderblicher Waren wie Fisch, Eier und Milch spezialisiert, die sie zum Teil aus Südafrika importiere.

Demnach würden der Betrieb bzw. deren 140 Angestellte ebenso unter der Importbeschränkung leiden wie namibische Verbraucher, die von der Einfuhr preiswerter Milchprodukte aus Südafrika profitieren würden. Die als Schutzmaßnahme für Namibia Dairies erlassene Importbeschränkung sei ferner deshalb für illegal, weil sie ohne Rücksprache mit den direkt betroffenen Klägern und ohne Zustimmung des Parlaments im „Alleingang“ vom Handelsministerium beschlossen worden sei.

Dem hatte Richter Dave Smuts in seinem im Mai 2014 ergangenen Urteil mit Hinweis darauf zugestimmt, die Entscheidung Importbeschränkungen einzuführen sei offensichtlich bereits gefallen, als die dadurch tangierten Firmen konsultiert worden seien. Schließlich habe das Kabinett der Mengenbeschränkung bereits am 2. Juli 2013 und damit vor einem am 19. Juli veranstalteten Konsultationstreffen mit betroffenen Interessenträgern zugestimmt und damit Tatsachen geschaffen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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