Justiz präzisiert Missbrauch
Triebtäter droht nach Revisionsurteil eine Haftverschärfung
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund ist eine Berufung der Staatsanwaltschaft, die sich gegen ein Urteil von Richterin Naomi Shivute richtet. Diese war am 19. Mai 2015 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte Stefanus Gariseb zwar keine Vergewaltigung begangen, sich wohl aber der sexuellen Nötigung schuldig gemacht habe, als er am 1. April 2011 seine neunjährige Nichte in der Wohnung ihrer Mutter in Swakopmund entkleidet und sein Genital an ihrem Gesäß „gerieben“ habe.
Zur Begründung hatte Shivute angeführt, eine Vergewaltigung sei nur dann gegeben, wenn Geschlechtsorgane des Opfers „stimuliert oder penetriert“ würden. Weil dies im aktuellen Fall weder durch die Vernehmung des Opfers, noch mittels medizinischer Untersuchungen hätte belegt werden können, lasse sich auch der Vorwurf der Vergewaltigung nicht halten. Ferner ließen sich vier weitere Anklagepunkte der mutmaßlichen Vergewaltigung nicht beweisen, weil das Mädchen weder den Zeitpunkt, noch den Ort oder die Ausprägung dieser vermeintlichen Übergriffe habe präzisieren können.
Gleichzeitig jedoch sah es die Richterin als erwiesen an, dass sich der Beschuldigte zumindest am 1. April 2011 in „unsittlicher Weise“ an seiner Nichte vergangen und zwecks eigener sexueller Befriedigung mit seinem Genital auf ihr Gesäß „eingewirkt“ habe. In diesem Vorgehen sah Shivute den Strafbestand der sexuellen Nötigung erfüllt, für den sie den mehrfach vorbestraften Gariseb zu sieben Jahren Haft verurteilte.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Urteil mit der Begründung angefochten, der Missbrauch entspreche einer Vergewaltigung, weil der Angeklagte die Geschlechtsteile des Opfers „zumindest stimuliert“ habe. Dem wiederspricht das Oberste Gericht in einem von Richter Sylvester Mainga verfasstem und seinen Kollegen Dave Smuts und Fred Chomba bestätigten Urteil mit Hinweis darauf, es sei keine derartiger „Berührung“ belegt worden.
Ungeachtet dessen hätte Gariseb nicht der sexuellen Nötigung verurteilt werden dürfen, weil ein solches Vergehen im Gesetz gegen Vergewaltigung nicht vorgesehen sei. Demnach erklärt das Oberste Gericht das von Shivute verhängte Urteil für unwirksam und verwies den Fall zurück ans Obergericht, das für Gariseb nun ein neues Strafmaß wegen versuchter Vergewaltigung erarbeiten muss.
Hintergrund ist eine Berufung der Staatsanwaltschaft, die sich gegen ein Urteil von Richterin Naomi Shivute richtet. Diese war am 19. Mai 2015 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte Stefanus Gariseb zwar keine Vergewaltigung begangen, sich wohl aber der sexuellen Nötigung schuldig gemacht habe, als er am 1. April 2011 seine neunjährige Nichte in der Wohnung ihrer Mutter in Swakopmund entkleidet und sein Genital an ihrem Gesäß „gerieben“ habe.
Zur Begründung hatte Shivute angeführt, eine Vergewaltigung sei nur dann gegeben, wenn Geschlechtsorgane des Opfers „stimuliert oder penetriert“ würden. Weil dies im aktuellen Fall weder durch die Vernehmung des Opfers, noch mittels medizinischer Untersuchungen hätte belegt werden können, lasse sich auch der Vorwurf der Vergewaltigung nicht halten. Ferner ließen sich vier weitere Anklagepunkte der mutmaßlichen Vergewaltigung nicht beweisen, weil das Mädchen weder den Zeitpunkt, noch den Ort oder die Ausprägung dieser vermeintlichen Übergriffe habe präzisieren können.
Gleichzeitig jedoch sah es die Richterin als erwiesen an, dass sich der Beschuldigte zumindest am 1. April 2011 in „unsittlicher Weise“ an seiner Nichte vergangen und zwecks eigener sexueller Befriedigung mit seinem Genital auf ihr Gesäß „eingewirkt“ habe. In diesem Vorgehen sah Shivute den Strafbestand der sexuellen Nötigung erfüllt, für den sie den mehrfach vorbestraften Gariseb zu sieben Jahren Haft verurteilte.
Die Staatsanwaltschaft hatte das Urteil mit der Begründung angefochten, der Missbrauch entspreche einer Vergewaltigung, weil der Angeklagte die Geschlechtsteile des Opfers „zumindest stimuliert“ habe. Dem wiederspricht das Oberste Gericht in einem von Richter Sylvester Mainga verfasstem und seinen Kollegen Dave Smuts und Fred Chomba bestätigten Urteil mit Hinweis darauf, es sei keine derartiger „Berührung“ belegt worden.
Ungeachtet dessen hätte Gariseb nicht der sexuellen Nötigung verurteilt werden dürfen, weil ein solches Vergehen im Gesetz gegen Vergewaltigung nicht vorgesehen sei. Demnach erklärt das Oberste Gericht das von Shivute verhängte Urteil für unwirksam und verwies den Fall zurück ans Obergericht, das für Gariseb nun ein neues Strafmaß wegen versuchter Vergewaltigung erarbeiten muss.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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