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Justiz steuert auf Krise zu
Justiz steuert auf Krise zu

Justiz steuert auf Krise zu

Zunahme unbewältigter Verfahren überfordert Gerichtsbarkeit
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

Die Statistiken des Vorjahrs belegen, dass das Obergericht auf eine Krise zusteuert, weil sich die Arbeitslast auf alarmierende Weise erhöht“, sagte Shivute gestern während der symbolischen Eröffnung des Justizjahrs, zu der sich neben zahlreichen Richtern und Anwälten auch Präsident Hage Geingob im Foyer des Obersten Gerichts in Windhoek eingefunden hatten.

Seine Warnung, wonach das Justizwesen auf einen Kollaps zusteuere, machte Shivute anhand von Zahlen deutlich. Demnach seien 2018 am Obergericht zu den 114 unbewältigten Strafverfahren aus dem Vorjahr 43 neuen Strafprozesse hinzugekommen und davon nur 34 abgehandelt worden. Darüber hinaus hätten sich die zuständigen Richter mit 404 Berufungsverfahren befasst, von denen lediglich 177 durch Urteil abgehandelt worden seien.

Als Grund für die geringe „Abschlussquote“ nannte Shivute mehrere Faktoren. So seien Geständnisse hierzulande die absolute Ausnahme und deshalb für die Wahrheitsfindung fast immer eine zeitraubende Beweisaufnahme notwendig. Darüber hinaus seien die beiden Obergerichte in Windhoek und Oshakati räumlich nicht für die wachsende Zahl an Prozessen gerüstet und Anwälte derart überlastet, dass sie nur periodisch zur Verhandlung verfügbar seien.

Dazu würden Angeklagte regelmäßig ihre Verteidiger entpflichten und ihr Verfahren damit solange zum Stillstand zwingen, bis ein neuer Rechtsvertreter für sie gefunden worden sei, was zwischen sechs und acht Monate dauern könne. Viele andere Vertagungen seien deshalb unvermeidbar, weil die daran beteiligten Juristen verhindert, oder erforderliche Gutachten nicht fertiggestellt seien.

Letzteres betreffe vor allem Strafverfahren, bei denen Zweifel an der Schuldfähigkeit von Angeklagten bestünden, die deshalb psychiatrisch untersucht werden müssten. Die Kapazitäten psychiatrischer Einrichtungen seien jedoch derart begrenzt, dass ein abschließender Befund „sehr lange“ dauern würde und das jeweilige Verfahren in der Zwischenzeit ruhen müsse.

Ein ähnliches Bild bietet sich Shivute zufolge bei Zivilverfahren, bei denen die zehn dafür verantwortlichen Richter im vergangenen Jahr von den 5940 neuen Fällen nur 2952 hätten abschließen können. Als positive Entwicklung nannte Shivute dabei die durch Vermittlungsbemühungen erreichte Entlastung der Justiz. So sei im vergangenen Jahr bei 626 zur Schlichtung verwiesenen Zivilverfahren in 418 Fällen eine Einigung erreicht und damit etwa 1662 „Gerichtstage“ eingespart worden, weil sich keine Richter mit diesen Streitigkeiten hätten befassen müssen.

Weniger erfreulich ist die Lage in unterster Instanz auf Magistratsebene, wo laut Shivivute allein zwischen Januar und September 2018 knapp 40400 neue Strafverfahren angemeldet und davon bis Ende des Jahres nur 49 Prozent abgehandelt wurden. Weil die Frequenz der Vertagungen in Magistratsgerichten besonders hoch sei, müsse dringend „jemand angestellt werden, der die Magistratsgerichte neu ausrichtet, Disziplin erzwingt und die Arbeitseinstellung ändert.“

Abschließend war Shivute die Feststellung wichtig, dass nicht nur Richter und Staatsanwälte, sondern auch die Polizei und Verteidiger zur Beschleunigung von Verfahren beitragen müssten. Er folgte damit dem Konsens einer kürzlich abgehaltenen Beratung zu dem Thema, wonach Prozesse vor allem deshalb verzögert würden, weil sie von Angeklagten verschleppt, Ermittlungen der Polizei verzögert, oder unvorbereiteten Verteidigern sabotiert würden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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