Justizerfolg für Ausländer
Polizei muss konfiszierte Fremdwährung freigeben
Windhoek (ms) - Ein Ausländer, der zu Unrecht des Betrugs beschuldigt wurde, hat am Obergericht die Rückzahlung von umgerechnet 650000 N$ in Fremdwährung eingeklagt, die im Dezember 2013 von der Polizei beschlagnahmt wurde.
Der Erfolg ergibt sich aus einem vor kurzem ergangenen Urteil von Richter Thomas Masuku. Darin kommt er zu dem Ergebnis, der Generalinspektor der Polizei, der Minister für innere Sicherheit, die Generalstaatsanklägerin und die Zentralbank hätten keine überzeugende Begründung dafür angeboten, warum sie einem am 29. März gefällten Urteil von Magistratsrichter Ileni Velikoshi nicht Folge geleistet hätten.
Dieser hatte nicht nur den Ägypter Ahmed Mohamed Rashed vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, sondern auch die Polizei angewiesen, das beschlagnahmte Geld zurückzuerstatten. Masuku zufolge hätten die Antragsgegner keine Berufung gegen den Befund von Velikoshi eingelegt, obwohl sie dessen Entscheidung für fehlerhaft hielten. Demnach habe das Urteil weiter Bestand und könnten sich die Antragsgegner diesem nicht eigenmächtig widersetzen.
Rashed war neben eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Devisengesetz auch einer Verletzung des Gesetzes gegen organisierte Kriminalität angeklagt, weil er das angeblich in einer Jacke versteckte Geld weder deklariert, noch dessen Ursprung benannt habe, als er am 6. Dezember 2013 am Hosea-Kutako-Flughafen habe ausreisen wollen. Der Beschuldigte hatte beteuert, er habe das Geld deklarieren wollen, dazu aber keine Möglichkeit bekommen, bevor ihn Polizisten festgenommen hätten.
Ferner hatte er vorgebracht, er habe den legalen Ursprung des Geldes dokumentieren wollen, die Zollbeamten hätten an diesem angeblich verspäteten Nachweis jedoch kein Interesse gehabt.
Der Erfolg ergibt sich aus einem vor kurzem ergangenen Urteil von Richter Thomas Masuku. Darin kommt er zu dem Ergebnis, der Generalinspektor der Polizei, der Minister für innere Sicherheit, die Generalstaatsanklägerin und die Zentralbank hätten keine überzeugende Begründung dafür angeboten, warum sie einem am 29. März gefällten Urteil von Magistratsrichter Ileni Velikoshi nicht Folge geleistet hätten.
Dieser hatte nicht nur den Ägypter Ahmed Mohamed Rashed vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, sondern auch die Polizei angewiesen, das beschlagnahmte Geld zurückzuerstatten. Masuku zufolge hätten die Antragsgegner keine Berufung gegen den Befund von Velikoshi eingelegt, obwohl sie dessen Entscheidung für fehlerhaft hielten. Demnach habe das Urteil weiter Bestand und könnten sich die Antragsgegner diesem nicht eigenmächtig widersetzen.
Rashed war neben eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Devisengesetz auch einer Verletzung des Gesetzes gegen organisierte Kriminalität angeklagt, weil er das angeblich in einer Jacke versteckte Geld weder deklariert, noch dessen Ursprung benannt habe, als er am 6. Dezember 2013 am Hosea-Kutako-Flughafen habe ausreisen wollen. Der Beschuldigte hatte beteuert, er habe das Geld deklarieren wollen, dazu aber keine Möglichkeit bekommen, bevor ihn Polizisten festgenommen hätten.
Ferner hatte er vorgebracht, er habe den legalen Ursprung des Geldes dokumentieren wollen, die Zollbeamten hätten an diesem angeblich verspäteten Nachweis jedoch kein Interesse gehabt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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