Justizkanzlei weist Vorwürfe zurück
Windhoek (ms) – Das Büro der Justizverwaltung hat verbale Angriffe auf die Gerichtsbarkeit verurteilt, die zuletzt auf sozialen Medien stark zugenommen hätten.
In einer Presseerklärung ihres Sprechers Ockert Jansen heißt es, derlei Attacken hätten generell zum Ziel, Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz zu wecken und den Eindruck zu erzeugen, dass angeblich voreingenommene Richter generell zu Gunsten der Regierung urteilen würden. Obwohl sich die Justiz nicht üblicher Weise öffentlich zu derlei Anschuldigungen äußern würde, bestehe die Gefahr, dass die „permanenten Vorwürfe“ das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung erschüttern könnten.
Demnach hebt Jansen hervor, dass es Richtern ausdrücklich untersagt sei, einer Partei anzugehören oder deren politische Ziele zu fördern. Folglich sei auch der Vorwurf haltlos, dass die Neutralität von Richtern durch die Tatsache kompromittiert werde, dass sie vom Präsidenten ernannt würden. Ähnlich unbegründet sei der Vorwurf, dass die Anwesenheit des Staatsoberhaupts bei der offiziellen Eröffnung des Justizjahrs zeige, dass jener den Richtern gegenüber weisungsbefugt sei.
In einer Presseerklärung ihres Sprechers Ockert Jansen heißt es, derlei Attacken hätten generell zum Ziel, Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz zu wecken und den Eindruck zu erzeugen, dass angeblich voreingenommene Richter generell zu Gunsten der Regierung urteilen würden. Obwohl sich die Justiz nicht üblicher Weise öffentlich zu derlei Anschuldigungen äußern würde, bestehe die Gefahr, dass die „permanenten Vorwürfe“ das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung erschüttern könnten.
Demnach hebt Jansen hervor, dass es Richtern ausdrücklich untersagt sei, einer Partei anzugehören oder deren politische Ziele zu fördern. Folglich sei auch der Vorwurf haltlos, dass die Neutralität von Richtern durch die Tatsache kompromittiert werde, dass sie vom Präsidenten ernannt würden. Ähnlich unbegründet sei der Vorwurf, dass die Anwesenheit des Staatsoberhaupts bei der offiziellen Eröffnung des Justizjahrs zeige, dass jener den Richtern gegenüber weisungsbefugt sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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