Justizministerium in der Kritik
Gesetz gegen häusliche Gewalt „homophob”
Von Jana-Marie Smit und Jannik Läkamp
Windhoek
Das Justizministerium steht in der Kritik für einen Zusatz des Gesetzes gegen häusliche Gewalt. Die Gegner des Gesetzes fordern, dass alle Opfer häuslicher Gewalt geschützt werden sollten, unabhängig des Geschlechtes des übergriffigen Partners.
Eine Petition fordert nun gleiches Recht und gleichen Schutz für alle Namibier mit gewalttätigen Partnern. Die Unterschriftensammlung mit dem Titel #EqualProtectionNamibia verlangt, dass aus dem Gesetz die Klausel „being of different sexes“ als Bedingung für eine Strafverfolgung bei häuslicher Gewalt gestrichen wird. Der Gesetzeszusatz wurde letzten Monat von Justizministerin Yvonne Dausab vorgelegt.
Florence F /Khaxas von der Y-Fem Namibia-Stiftung sagte Medienberichten zufolge, es seien bereits friedliche Proteste für den kommenden Monat in Windhoek, Walvis Bay, Gobabis und Keetmanshoop geplant.
„Wir rufen alle Namibier dazu auf, ihre Erfahrung zu teilen und aufzuzeigen, warum es so wichtig ist, den Wortlaut des Gesetzes zu verändern. Wenn der Gesetzeszusatz so bleibt, verstößt er gegen die Verfassung“, so /Khaxas. Laut ihr hat das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen bereits 2016 den ungleichen Schutz für Partner in gleichgeschlechtlichen Beziehungen in Namibia kritisiert. Nun sollen homosexuelle Beziehungen mit unter den Schutz des „Domestic Violence Acts“ fallen.
„Unabhängig von der Einstellung einzelner Mitglieder des Parlaments gegenüber gleichgeschlechtlichen Beziehungen ist es erschreckend, dass das Parlament nicht willens ist, den Schutz des Gesetzes gegen häusliche Gewalt auf homosexuelle Beziehungen zu erweitern“, so das Zentrum für rechtliche Unterstützung (LAC).
Dianne Hubbard von LAC sagte, es sei das einfachste, die Phrase aus dem Gesetz zu streichen - so würden alle geschützt. Außerdem betonte sie, dass das LAC den Gesetzeszusatz grundsätzlich unterstützt, allerdings habe auch sie die Ausklammerung gleichgeschlechtlicher Partner erschreckt.
Des Weiteren würden durch eine Änderung keine Zugeständnisse in Richtung gleichgeschlechtlicher Ehe gemacht, das Gesetzt schützt ausdrücklich auch unverheiratete Paare. Eine Verweigerung des Schutzes werde die Verfassung unterlaufen, laut der alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. „Deshalb denke ich, dass die geplante Änderung verfassungswidrig ist“, so Hubbard.
Das Justizministerium hat noch keinen Kommentar zu den Vorwürfen abgegeben, obwohl die Justizministerin Dausab im April 2019 noch die gesetzliche Diskriminierung von Mitgliedern der LGBTQ+ Gemeinschaft angeprangert habe.
Windhoek
Das Justizministerium steht in der Kritik für einen Zusatz des Gesetzes gegen häusliche Gewalt. Die Gegner des Gesetzes fordern, dass alle Opfer häuslicher Gewalt geschützt werden sollten, unabhängig des Geschlechtes des übergriffigen Partners.
Eine Petition fordert nun gleiches Recht und gleichen Schutz für alle Namibier mit gewalttätigen Partnern. Die Unterschriftensammlung mit dem Titel #EqualProtectionNamibia verlangt, dass aus dem Gesetz die Klausel „being of different sexes“ als Bedingung für eine Strafverfolgung bei häuslicher Gewalt gestrichen wird. Der Gesetzeszusatz wurde letzten Monat von Justizministerin Yvonne Dausab vorgelegt.
Florence F /Khaxas von der Y-Fem Namibia-Stiftung sagte Medienberichten zufolge, es seien bereits friedliche Proteste für den kommenden Monat in Windhoek, Walvis Bay, Gobabis und Keetmanshoop geplant.
„Wir rufen alle Namibier dazu auf, ihre Erfahrung zu teilen und aufzuzeigen, warum es so wichtig ist, den Wortlaut des Gesetzes zu verändern. Wenn der Gesetzeszusatz so bleibt, verstößt er gegen die Verfassung“, so /Khaxas. Laut ihr hat das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen bereits 2016 den ungleichen Schutz für Partner in gleichgeschlechtlichen Beziehungen in Namibia kritisiert. Nun sollen homosexuelle Beziehungen mit unter den Schutz des „Domestic Violence Acts“ fallen.
„Unabhängig von der Einstellung einzelner Mitglieder des Parlaments gegenüber gleichgeschlechtlichen Beziehungen ist es erschreckend, dass das Parlament nicht willens ist, den Schutz des Gesetzes gegen häusliche Gewalt auf homosexuelle Beziehungen zu erweitern“, so das Zentrum für rechtliche Unterstützung (LAC).
Dianne Hubbard von LAC sagte, es sei das einfachste, die Phrase aus dem Gesetz zu streichen - so würden alle geschützt. Außerdem betonte sie, dass das LAC den Gesetzeszusatz grundsätzlich unterstützt, allerdings habe auch sie die Ausklammerung gleichgeschlechtlicher Partner erschreckt.
Des Weiteren würden durch eine Änderung keine Zugeständnisse in Richtung gleichgeschlechtlicher Ehe gemacht, das Gesetzt schützt ausdrücklich auch unverheiratete Paare. Eine Verweigerung des Schutzes werde die Verfassung unterlaufen, laut der alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. „Deshalb denke ich, dass die geplante Änderung verfassungswidrig ist“, so Hubbard.
Das Justizministerium hat noch keinen Kommentar zu den Vorwürfen abgegeben, obwohl die Justizministerin Dausab im April 2019 noch die gesetzliche Diskriminierung von Mitgliedern der LGBTQ+ Gemeinschaft angeprangert habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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