Kabinett übernimmt Verwaltung
Das Straßenbauunternehmen RCC wird zum politischen Spielball
Von Ogone Tlhage & Frank Steffen, Windhoek
Das Ministerium habe im vergangenen Monat die letzte Gehaltzahlung geleistet, so der Pressesprecher des Ministeriums für Transport und öffentliche Arbeiten (MoWT), Julius Ngweda. Ihm zufolge sei die Verantwortung für das Straßenbauunternehmen, die Roads Contractor Company (RCC), nun vollständig auf den Kabinettsausschuss für Finanzfragen übertragen worden. Dementsprechend seien künftig alle Nachfragen seitens der Presse an den genannten Kabinettsausschuss oder das Finanzministerium selbst zu richten.
„Wir (das Verkehrsministerium)] haben unseren Teil zum RCC beigetragen und unsere Pflicht erfüllt, nun liegen alle neuen Entschlüsse in den Händen des Finanzausschusses“, wiederholte der Pressesprecher und fügte spitz hinzu: „Der Ausschuss und das Finanzministerium müssen nun zusehen, wie sie die RCC-Mitarbeiter bezahlen wollen.“
Während dies nicht das erste Mal ist, dass das Schicksal des RCC in den Händen dieses Finanzkomitees liegt, scheinen noch nicht alle Entscheidungen gefallen zu sein. Denn auf die an den Minister für Staatsunternehmen, Leon Jooste, gerichtete Frage, wie die Gläubiger und Mitarbeiter des RCC diese Entwicklung zu verstehen hätten, verwies dieser die Angelegenheit zurück an das Verkehrsministerium. „Bitte fordern Sie die Informationen vom Verkehrsministerium an, da das RCC momentan noch diesem Ministerium untergeordnet ist“, erklärte der Minister, der Mitglied des Ausschusses ist.
In der Tat hat der Ausschuss nicht die Macht im Alleingang seine Entschlüsse durchzusetzen, sondern kann das namibische Staatsoberhaupt vielmehr Kabinetts-Sonderausschüsse bilden, die sich im Rahmen der bestehenden Gesetze mit Problemfällen auseinandersetzen und den Präsidenten sowie das betroffene Ministerium entsprechend beraten. Von daher ressortiert das RCC theoretisch weiterhin unter das Verkehrsministerium und bleibt auch das Reglement in Kraft, laut dem das Ministerium für Staatsbetriebe eine Aufsichtsrolle übernimmt.
Nachdem das Staatsunternehmen aufgrund seiner vorigen finanziellen Schieflage unter Gerichtsverwaltung stand, hatte der Finanzausschuss im Namen des Unternehmenseigners, bzw. des Staates, bereits im September 2017 die Aufsicht über den Betrieb übernommen. Das war kurz nachdem der RCC-Vorstand und das MoWT angekündigt hatten, dass ein Rettungsplan fertiggestellt worden sei.
Eine Geldspritze in Höhe von 580 Mio. N$ vonseiten des chinesischen Bauunternehmens Jiangsu Nantong Sanjian sollte die RCC neubeleben und diese Anleihe sollte binnen „fünf Jahren oder früher“ in Form von einer Beteiligung an laufenden und weiteren geplanten RCC- Projekten, zurückgeleistet werden. Der 47-prozentige Anteil, den das chinesische Unternehmen an diesen Projekten hatte erhalten sollen, belief sich auf schätzungsweise 2 Milliarden N$.
Stattdessen beschloss das Kabinett im selben Monat das Unternehmen unter richterliche Gewalt zu stellen. Um den Anforderungen für eine rechtmäßige Abwicklung zu entsprechen, muss indessen erst ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet werden - dies ist noch nicht geschehen.
Das Ministerium habe im vergangenen Monat die letzte Gehaltzahlung geleistet, so der Pressesprecher des Ministeriums für Transport und öffentliche Arbeiten (MoWT), Julius Ngweda. Ihm zufolge sei die Verantwortung für das Straßenbauunternehmen, die Roads Contractor Company (RCC), nun vollständig auf den Kabinettsausschuss für Finanzfragen übertragen worden. Dementsprechend seien künftig alle Nachfragen seitens der Presse an den genannten Kabinettsausschuss oder das Finanzministerium selbst zu richten.
„Wir (das Verkehrsministerium)] haben unseren Teil zum RCC beigetragen und unsere Pflicht erfüllt, nun liegen alle neuen Entschlüsse in den Händen des Finanzausschusses“, wiederholte der Pressesprecher und fügte spitz hinzu: „Der Ausschuss und das Finanzministerium müssen nun zusehen, wie sie die RCC-Mitarbeiter bezahlen wollen.“
Während dies nicht das erste Mal ist, dass das Schicksal des RCC in den Händen dieses Finanzkomitees liegt, scheinen noch nicht alle Entscheidungen gefallen zu sein. Denn auf die an den Minister für Staatsunternehmen, Leon Jooste, gerichtete Frage, wie die Gläubiger und Mitarbeiter des RCC diese Entwicklung zu verstehen hätten, verwies dieser die Angelegenheit zurück an das Verkehrsministerium. „Bitte fordern Sie die Informationen vom Verkehrsministerium an, da das RCC momentan noch diesem Ministerium untergeordnet ist“, erklärte der Minister, der Mitglied des Ausschusses ist.
In der Tat hat der Ausschuss nicht die Macht im Alleingang seine Entschlüsse durchzusetzen, sondern kann das namibische Staatsoberhaupt vielmehr Kabinetts-Sonderausschüsse bilden, die sich im Rahmen der bestehenden Gesetze mit Problemfällen auseinandersetzen und den Präsidenten sowie das betroffene Ministerium entsprechend beraten. Von daher ressortiert das RCC theoretisch weiterhin unter das Verkehrsministerium und bleibt auch das Reglement in Kraft, laut dem das Ministerium für Staatsbetriebe eine Aufsichtsrolle übernimmt.
Nachdem das Staatsunternehmen aufgrund seiner vorigen finanziellen Schieflage unter Gerichtsverwaltung stand, hatte der Finanzausschuss im Namen des Unternehmenseigners, bzw. des Staates, bereits im September 2017 die Aufsicht über den Betrieb übernommen. Das war kurz nachdem der RCC-Vorstand und das MoWT angekündigt hatten, dass ein Rettungsplan fertiggestellt worden sei.
Eine Geldspritze in Höhe von 580 Mio. N$ vonseiten des chinesischen Bauunternehmens Jiangsu Nantong Sanjian sollte die RCC neubeleben und diese Anleihe sollte binnen „fünf Jahren oder früher“ in Form von einer Beteiligung an laufenden und weiteren geplanten RCC- Projekten, zurückgeleistet werden. Der 47-prozentige Anteil, den das chinesische Unternehmen an diesen Projekten hatte erhalten sollen, belief sich auf schätzungsweise 2 Milliarden N$.
Stattdessen beschloss das Kabinett im selben Monat das Unternehmen unter richterliche Gewalt zu stellen. Um den Anforderungen für eine rechtmäßige Abwicklung zu entsprechen, muss indessen erst ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet werden - dies ist noch nicht geschehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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